Grunderwerbsteuer für übernommene Darlehenschuld

  • Hallo zusammen,


    ich bin Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses einer Bruchteilsgemeinschaft. Der gemeinschaftliche Grundbesitz ist in Abteilung III des Grundbuches mit einer Buchgrundschuld für ein noch nicht getilgtes Darlehen belastet. Ich kaufte den 1/6 Anteil eines Miteigentümers.

    Im Notarvertrag ist eingetragen, dass der Verkäufer bezüglich dieses Darlehens als Gesamtschuldner neben weiteren Darlehensnehmern im Innenverhältnis für 1/6 haftet. Der Käufer haftet ebenfalls für die Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner. Das derzeit mit den Grundschulden gesichterte Darlehen soll nicht abgelöst werden. Die auf den Verkäufer entfallenden Teile des Darlehens werden vom Käufer zuzüglich zum vereinbarten Kaufpreis übernommen und der Verkäufer wird aus der Mithaft entlassen. Die Grundschulden werden vom Käufer zur weiteren dinglichen Haftung übernommen.

    Die Bank stimmt der Schuldhaftentlassung was den Verkäufers betrifft zu.


    Nach Abschluß des Vertrages erhielt ich vom Finanzamt den Grunderwerbsteuer-Bescheid. 5 % Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis war mit klar, aber das Finanzamt fordert für die übernommenen Grundstücksbelastungen (1/6 des Darlehnes) zusätzlich 5 % Grunderwerbsteuer.


    Die Sachbearbeiterin von FA und ihre Vorgesetzte konnten mir drei Tage nach meinem ersten Anruf noch nicht den § und Absatz am Telefon nennen der regelt, dass man für übernommene Darlehnsschulden Grunderwerbsteuer bezahlen muss.

    Weiß hier jemand ob das rechtens ist und, wenn ja, wo man das Nachlesen kann?

    Viele Grüße
    ripped off

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.