Abfindung und GKV Unklarheiten

  • Guten Abend,


    bei uns in der Firma werden zur Zeit Auflösungsverträge mit Abfindung "angeboten".

    Nun habe ich schon einiges nachgelesen über Steuern und Versicherung etc.

    Jetzt saßen wir gestern noch im Pausenraum beim Kaffee und da wusste plötzlich jeder wieder was Anderes zum Thema GKV.

    Und jetzt bin ich doch wieder total verunsichert und mein Hirn ist langsam überlastet...


    Ich würde Ende März austreten und etwa 200.000 € brutto rausbekommen da ich schon viele Jahre auf dem Buckel hab.


    Nun dachte ich, ich lasse die Summe erst im April 2026 ausbezahlen.

    ALG1 oder eine neue Beschäftigung sind für 2026 nicht geplant bzw. ALG1 nur ein paar Tage...


    Jetzt sind meine Fragen:


    1. Ist es nun so, dass durch die späte Auszahlung die Abfindung nicht in die Beitragsbemessung eingerechnet wird ??

    Weil ein Kollege was von 18 Monaten erzählt hat ?????????


    2. Wie genau berechnet sich dann der Beitrag ab dem Austritt ?? Ich habe ja dann schon 2 volle Gehälter dieses Jahr ??



    Sorry für die Fragen, ich weiß irgendwo in den Tiefen des Internets gibt es bestimmt die passende Antwort,

    aber ich finde die Infos im Netz teilweise auch widersprüchlich oder einfach schon 10 Jahre alt...


    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Bei uns in der Firma werden zur Zeit Auflösungsverträge mit Abfindung angeboten.

    Kennst Du die Seite https://der-privatier.com/ ? Wenn nein, solltest Du Dir diese mal genauer anschauen.

    Nun habe ich schon einiges nachgelesen über Steuern und Versicherung etc. Jetzt saßen wir gestern noch im Pausenraum beim Kaffee und da wusste plötzlich jeder wieder was anderes zum Thema GKV.

    Ich würde Ende März austreten und etwa 200.000 € brutto rausbekommen, da ich schon viele Jahre auf dem Buckel hab.


    1. Ist es nun so, dass durch die späte Auszahlung die Abfindung nicht in die Beitragsbemessung eingerechnet wird?

    In der Regel wird eine Abfindung durch 120 (Monate) geteilt und so verbeitragt.

    2. Wie genau berechnet sich dann der Beitrag ab dem Austritt? Ich habe ja dann schon 2 volle Gehälter dieses Jahr?

    Das kommt drauf an. Den Arbeitsplatz gegen Abfindung aufgeben ist eine komplexe Sache, die kann man nicht in wenigen Sätzen mit geringer Vorinformation einschätzen. Wenn Du Ende März ausscheiden würdest, wärest Du ab dann freiwillig gesetzlich versichert. Da zählen dann alle Einkünfte, es gibt aber einen Mindestbetrag. Lies Dich bitte beim Privatier schlau! Der behandelt genau Dein Thema in allen Einzelheiten.


    Schau mal nach Deiner Tastatur! Ich habe den Eindruck, daß die Fragezeichentaste prellt.

  • Guten Morgen,


    ja die Privatier kenne ich, da habe ich mir auch viel Wissen "angeeignet".

    Aber dort steht eigentlich, dass eine Abfindung, sollte sie erst nach einem Jahr ausbezahlt werden, nicht mehr eingerechnet wird. Jetzt hat mich aber mein Kollege mit den 18 Monaten verwirrt...

  • So pauschal ist das mMn nicht richtig.

    Siehe z.B.: https://www.finanztip.de/gkv/k…nbeitrag-auf-abfindungen/

    oder auch bei der genannten sehr guten Quelle vom Privatier.

    Guten Abend,

    ja also so wie ich das auf den Seiten interpretiere, wäre ja bei einer Auszahlung der Abfindungssumme 12 Monate nach Austritt das Ganze nicht mehr anzurechnen ?


    Aber wie kommt mein Kollege dann auf die 18 Monate ?

    (Ist halt blöd dass ich ihn die Tage nicht mehr gesehen habe)


    Viele Grüße,

    Johannes

  • Kollegen erzählen häufig viel. :saint:


    Abfindung: Der Auszahlungstermin | Der Privatier
    Abfindung und Auszahlungstermin: Durch Verschiebung der Auszahlung einer Abfindung sowohl Steuern als auch Krankenkassenbeiträge einsparen.
    der-privatier.com


    Den Hinweis auf die Seite vom Privatier hatte ich oben ja schon gegeben und Achim Weiss auch vorher schon.

    Im Idealfall ist die Abfindung gar nicht krankenversicherungspflichtig.