Ich habe gelesen, dass Grabpflegekosten nicht als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden können. Gilt das auch für Rentner oder Pensionäre?
Kosten für Grabpflege
- Toby67
- Erledigt
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Elena H.
Hat das Thema freigeschaltet. -
Wieso sollte für einen Rentner etwas anderes gelten als für einen Berufstätigen?
Die Kosten der Grabpflege sind keine haushaltsnahe Dienstleistung und auch keine außergewöhnliche Belastung. Dies wurde so festgelegt und damit hat sich das Thema erledigt. Da ist jetzt auch egal, ob du Bürgergeldempfänger, Angestellter, Selbstständiger, Freiberuflicher, Rentner, Pensionär oder Privatier bist.
Manchmal ist unser Steuersystem tatsächlich konsequent und macht keine Unterschiede zwischen den Personengruppen
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Wenn sich das Grab direkt hinter deinem Wohnhaus auf privatem Grund und Boden befindet, dann könnte man mit einigem Erfolg eine durchaus spannende Klage bis in die höchste Instanz in Erwägung ziehen.
Vermutlich tun sich dann aber ganz andere Probleme auf.
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Wenn sich das Grab direkt hinter deinem Wohnhaus auf privatem Grund und Boden befindet, dann könnte man mit einigem Erfolg eine durchaus spannende Klage bis in die höchste Instanz in Erwägung ziehen.
Vermutlich tun sich dann aber ganz andere Probleme auf.
Du meinst, man sollte den ganze Friedhof kaufen, da sein Wohnhaus drauf bauen (vielleicht kann man ja auch das Dachgeschoss der Kapelle ausbauen) und den Friedhof dan als den eigenen Garten angeben?
Könnte vielleicht funktionieren, wenn man es soweit schafft. Vermutlich scheitert es aber schon am Kauf des entsprechenden Grundstücks
Nachtrag: Mal noch eine ganz spannende Option. Wenn sich ein Verwandter eine Einäscherung mit anschließender Seebestattung der Überreste wünscht und ich zufällig einen Steg am Meer habe, von dem aus man diese Seebestattung durchführen kann, sind dann Handwerkerleistungen an dem Steg (nach dem Verteilen der Asche) noch steuerlich begünstigt? Oder zählt das dann auch als Grabpflege?
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Oder zählt das dann auch als Grabpflege?
Wenn statt dem Verteilen der Asche die Urne mit einer festen, drei Meter Länge nicht überschreitenden rostfreien Kette mit dem hausnahen Landungssteg verbunden wird, ist das Streichen des nämlichen Landungssteges, zumindest soweit er im Wasser steht, alle zwei Jahre eine Handwerkerleistung, die das Finanzamt auf Amrum mit einiger Sicherheit durchwinken wird.
Wichtig ist aber, dass die Einkommensteuererklärung bei Flut abgeht, denn bei Ebbe steht er ja nicht im Wasser! Deshalb die Erklärung via Elster stellen, denn dann kann der Zeitpunkt der Abgabe auf die Sekunde nachgewiesen werden.
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Ich würde mir wünschen, dass dieses Thema ernsthafter diskutiert wird.
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Du meinst, man sollte den ganze Friedhof kaufen, da sein Wohnhaus drauf bauen (vielleicht kann man ja auch das Dachgeschoss der Kapelle ausbauen) und den Friedhof dan als den eigenen Garten angeben?
Könnte vielleicht funktionieren, wenn man es soweit schafft. Vermutlich scheitert es aber schon am Kauf des entsprechenden Grundstücks
Nachtrag: Mal noch eine ganz spannende Option. Wenn sich ein Verwandter eine Einäscherung mit anschließender Seebestattung der Überreste wünscht und ich zufällig einen Steg am Meer habe, von dem aus man diese Seebestattung durchführen kann, sind dann Handwerkerleistungen an dem Steg (nach dem Verteilen der Asche) noch steuerlich begünstigt? Oder zählt das dann auch als Grabpflege?
hm.... jetzt wird ein Schuh draus! Wenn man aus der Asche noch einen Diamant pressen lässt, ist das dann Leichenschändung oder Leichenedlung?