Steuer bei Kündigung der privaten Rentenversicherung fällig?

  • Hallo liebe Finanztip Community,

    ich bin neu dabei und weiß auch nicht, ob meine Frage hier an der richtigen Adresse landet.

    Ich plane derzeit, meine private fondsgebundene Rentenversicherung zu kündigen, weil ich das Geld lieber in ETFs anlegen möchte. Ich habe die Info erhalten, dass ich den Auszahlungsbetrag versteuern muss. Da ich jedoch nicht mehr ausgezahlt bekomme, als ich über die Jahre insgesamt einbezahlt habe (Vertrag läuft seit 2017), mache ich keinen Gewinn, sondern Verlust. Meine Frage lautet daher, ob ich den Auszahlungsbetrag trotzdem versteuern muss oder dies nur für eventuelle Gewinne gilt.

    Falls Steuerabgaben für mich anfallen: wie hoch wären diese prozentual und wo gebe ich einen solchen Fall in der Steuererklärung an?

    Vielen Dank schonmal vorab für eure Hilfe!

    Liebe Grüße aus Dachau

    Sarah

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich plane derzeit, meine private fondsgebundene Rentenversicherung zu kündigen, weil ich das Geld lieber in ETFs anlegen möchte.

    Erzähl mal ein bißchen mehr davon!

    Ich habe die Info erhalten, dass ich den Auszahlungsbetrag versteuern muss. Da ich jedoch nicht mehr ausgezahlt bekomme, als ich über die Jahre insgesamt einbezahlt habe (Vertrag läuft seit 2017), mache ich keinen Gewinn, sondern Verlust. Meine Frage lautet daher, ob ich den Auszahlungsbetrag trotzdem versteuern muss oder dies nur für eventuelle Gewinne gilt.

    Die entscheidenden Frage ist, ob Du die Beiträge von der Steuer abgesetzt hast. Wenn ja, mußt Du die Auszahlung versteuern. Wenn Du die Beiträge aus dem Nettoeinkommen bezahlt hast, mußt Du den Gewinn versteuern.


    Du siehst, Deine Frage ist ohne weitere Info nicht zu beantworten. :(

  • Hallo Sarah,

    kennst du keinen, der sich damit zuverlässig auskennst; ich meine Lohnsteuerhilfe oder Steuerberater?

    Hallo StefanFinanz, danke für deine Antwort! Leider kenne ich niemanden und es gestaltet sich sehr schwer, jemanden zu finden, der sich dem Thema gegen ein Honorar annimmt. Falls doch, beginnt der Preis jedoch bei 600€ plus. :(

  • Hallo Sarah,


    habe mich geirrt. Nach weniger als 12 a ist der gesamte Gewinn zu versteuern, trotz der geringen Rendite.


    Vorsicht bei privaten Rentenversicherungen!

    Hallo Sagi, danke für deine Antwort! Mit a sind Jahre gemeint? Viele Grüße

  • Erzähl mal ein bißchen mehr davon!

    Die entscheidenden Frage ist, ob Du die Beiträge von der Steuer abgesetzt hast. Wenn ja, mußt Du die Auszahlung versteuern. Wenn Du die Beiträge aus dem Nettoeinkommen bezahlt hast, mußt Du den Gewinn versteuern.


    Du siehst, Deine Frage ist ohne weitere Info nicht zu beantworten. :(

    Hallo Achim, danke für deine Antwort! Ich habe die Rentenversicherung damals in meiner Ausbildung abgeschlossen, weil mir geraten wurde, etwas für meine Rente zu tun. Leider war ich damals wenig interessiert an dem Thema und wurde zu der Entscheidung auch mehr oder weniger gedrängt. Auch der Rat, für die Rente über eine Versicherung vorzusorgen, war natürlich leider nicht der Beste, aber ich habe das nicht weiter hinterfragt.
    Die Beitrage habe ich alle ausschließlich von meinem Nettolohn, also nach Abzug der Steuern, bezahlt. Beiträge zur privaten Rentenversicherung habe ich nie in der Steuererklärung angegeben.
    Bedeutet das, ich muss keine Steuern zahlen, weil mir kein Gewinn entsteht?
    Vielen Dank und liebe Grüße :)

  • Ja.

    Ohne Gewinn keine Steuer gilt für Aktien und für Versicherungsverträge. Bei ETFs hat sich das möglicherweise geändert und es sind pauschalierte Steuern zu entrichten. Wie und warum habe ich nie verstanden.


    Politische Vorstellungen, Harbeck Steuer, noch mehr bei ETF Sparplänen zuzuschlagen (30% statt 25%) sind meines Erachtens kontraproduktiv. Derjenige der etwas vorsorgt ist wird letztlich erneut der Dumme sein.



    Sehr gerne würde ich hierfür die Meinung anderer Foren Mitglieder hören!

  • du hast es wirklich nicht verstanden. Es sind keine pauschalierten Steuern zu entrichten bei ETFs…., Die Vorabpauschale ist etwas anderes. Und die Abgeltungssteuer als pauschale meinst du doch wahrscheinlich auch nicht, oder ?

  • Ich gebe es zu, dass ich von ETF wenig Ahnung habe aber eine Pauschale ist m. E. eine Art Steuer, auch dann wenn diese später irgendwie verrechnet wird. Eine gerechte Fonds oder ETF Besteuerung zu errichten ist ohnehin nicht leicht.

    Mit 25% auf den Gewinn ist der Fiskus aber gut bedient.

    Jetzt noch 5% drauf sind zu viel. Das wollte ich sagen.


    VG Sagi

  • Okay, alles klar verstanden.

    Du möchtest also, dass es bei den 25 % Abgeltungssteuer bleibt. Das ist doch eine klare Aussage von dir.


    Der „Fiskus“ , das sind wir natürlich indirekt alle.

    In der ganzen politischen Debatte ging es prinzipiell eigentlich nur darum, warum zum Beispiel eine alleinstehende Erzieherin ab einem bestimmten Einkommen zum Beispiel mehr als 25 Prozent zahlen muss und gleichzeitig…. Ja ja, du weißt schon.

  • Hallo Tomatcy


    Der Fiskus sind wir alle, der eine mehr, der andere weniger. Ja, 25% plus Soli (den alle erst mal zahlen) ist noch gut, mehr als 25 % wird m. E. zu viel.


    In Frankreich wandert ein Teil der Kapitalerträge (Dividende, z. B. Danone) direkt in die Sozialkassen. Der Europäische Gerichtshof sieht es so, dass die Steuern von allen gezahlt werden müssen. Nicht-Fanzosen brauchen keine Sozialabgaben an Franzosen zu zahlen. Sie können den Teil zurückfordern. Ich finde, dass das Urteil gerecht ist.


    Privatpersonen bekommen aber nur schwer etwas aus Frankreich zurück, da die Formulare kompliziert sind und z. B. wegen Formalismen (z.B. fehlende Übersetzung von Deutschland statt Allemagne nicht bearbeitet werden).

    Das bedeutet letztendlich mehr Bürokratie, noch mehr Beamte noch mehr Papier.


    Für die alleinstehende Erzieherin müsste eine Erbschaftsteuer, bei angepassten (reformierten Freibeträgen) durchgesetzt werden.



    VG Sagi

  • Mit 25% auf den Gewinn ist der Fiskus aber gut bedient.

    Jetzt noch 5% drauf sind zu viel. Das wollte ich sagen.

    Bei Dir geht einiges durcheinander, jetzt auch noch mit Frankreich ...


    Prinzipiell soll in Deutschland nach Leistungsfähigkeit besteuert werden, d.h. wer viel verdient, soll überproportional mehr Steuern zahlen, wer wenig verdient, eben wenig oder nichts.


    Kapitalertragssteuer ist da eine Ausnahme, da hier ein (Fast-) Flatsteuersatz von 25% + Soli gilt. Das empfinden viele als ungerecht, da der reiche, nichtsarbeitende Erbe eben nur diesen Steuersatz zahlt, der fleißige Angestellte der Mittelschicht jedoch einen höheren Steuersatz auf sein Arbeitseinkommen.

    Auf jedem Fall ist es eine Steuervereinfachung. Sehr Viele brauchen ihre Kapitaleinkünfte im Rahmen der Steuererklärung nicht mehr zu berücksichtigen.


    Warum "Fast-Flat"? Es gibt zwei wichtige Ausnahmen:

    1. Jeder, der einen niedrigeren, persönlichen Steuersatz hat, kann im Rahmen seiner Steuererklärung seine Kapitaleinkünfte zu eben diesem Steuersatz versteuern.

    2. Es gibt einen Freibetrag von 1.000 € p.a.


    Um die soziale Ungerechtigkeit eines Flatsteuersatzes zu verringern, halte ich es durchaus für einen interessanten Diskussionsansatz, den Steuersatz zu erhöhen und gleichzeitig die Freibeträge deutlich zu erhöhen. Eine andere Idee wäre, Altersvorsorgekapital anders zu behandeln (401k pension plan). Es wird aber noch einige Zeit vergehen, bevor davon irgendetwas Gesetz wird.

  • „Um die soziale Ungerechtigkeit eines Flatsteuersatzes zu verringern, halte ich es durchaus für einen interessanten Diskussionsansatz, den Steuersatz zu erhöhen und gleichzeitig die Freibeträge deutlich zu erhöhen.


    Ja, man könnte Flatsteuersätze im Sinne einer höheren Transparenz errichten. Solche Pläne wurden vor langer Zeit diskutiert (bezogen auf sehr verschiedene Steuern). Die Flatsteuersätzen setzen voraus, das die Freibeträge erhöht werden.


    Ich hören immer (unidimensional) leider nur von höheren Steuersätzen und heute erstmalig (!) von höheren Freibeträgen.

  • ich habe genau den selben Fehler gemacht: Fondbasierte Zusatzrenten abzuschließen, sogar 2 (1x "nur" fondbasierte Zusatzrente und 1x Rürup+BU - vor weniger als 12 Jahren und habe dies in der Steuererklärung bisher auch angegeben. :(auf die BU will und kann ich nicht verzichten und möchte auch keine Neubewertung meines Gesundheitszustandes riskieren...

    Und dann habe ich noch ein ETF Depot über Vermittler abgeschlossen wo das was kostet (FNZ Bank).

    Fragen:

    1. Die alleinige fondbasierte Zusatzrente beenden, Auszahlen lassen und versteuern oder liegen lassen bis 12 J um sind?

    2. Wie bestimme ich den Ertrag um abzuschätzen wie viel Steuern mich erwarten?

    3. Bei der Kombi lasse ich mir ein Kostenvorschlag machen für stoppen der Zusatzrente bei Erhalt der BU ohne Neuprüfung, richtig?

    4. Wie kann ich meine ETFs vom FNZ zu einem von Finanztip empfohlenen Depotanbieter bringen?

    Ich schäme mich echt für meine Naivität....

    Hoffentlich kann mir jemand aus meiner Misere helfen.

  • Hallo Sagi, vielen Dank für deine Antwort!

  • Ich habe genau denselben Fehler gemacht: Fond[s]basierte Zusatzrenten abzuschließen, sogar 2 (1x "nur" fond[s]basierte Zusatzrente und 1x Rürup+BU - vor weniger als 12 Jahren und habe dies in der Steuererklärung bisher auch angegeben.

    Mit welchem Erfolg?


    Rürup-BU sollte man leicht absetzen können. Bei privaten Zusatzrenten ist das m.W. deutlich schwieriger. Meines Wissens kann man diese steuerlich nicht absetzen.

    Auf die BU will und kann ich nicht verzichten und möchte auch keine Neubewertung meines Gesundheitszustandes riskieren.


    Und dann habe ich noch ein ETF Depot über Vermittler abgeschlossen wo das was kostet (FNZ Bank).

    Eine BU behält man erstmal, während man sich die Sache anschaut.


    Zu welchem Zweck braucht man für ein ETF-Depot einen Vermittler, der auch noch Geld kostet?

    1. Die alleinige fond[s]basierte Zusatzrente beenden, auszahlen lassen und versteuern oder liegen lassen, bis 12 J[ahre] um sind?

    2. Wie bestimme ich den Ertrag, um abzuschätzen wie viel Steuern mich erwarten?

    3. Bei der Kombi lasse ich mir ein Kostenvorschlag machen für stoppen der Zusatzrente bei Erhalt der BU ohne Neuprüfung, richtig?

    4. Wie kann ich meine ETFs von FNZ zu einem von Finanztip empfohlenen Depotanbieter bringen?

    Man muß sich das im einzelnen anschauen, dafür reichen die Informationen, die Du gibt, nicht aus.


    Wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen, wird man wohl auch die Steuer ausrechnen können.


    Solange die BU an einer Rürup-Rente hängt (und die Kombination richtig bemessen ist), kannst Du nicht nur die Beiträge der Rürup-Rente, sondern auch die Beiträge der BU von der Steuer absetzen. Trennst Du die beiden, kannst Du die Beiträge zu BU nicht mehr von der Steuer absetzen (weil typischerweise die Krankenkassenbeiträge den entsprechenden Posten übererfüllen).


    Deinem Fondsverkäufer wird es nicht gefallen, daß Du abspringen willst. Hast Du überhaupt schon eine Alternative, also ein weiteres Depot, wohin Du Deine ETFs übertragen könntest?