Hallo allerseits, folgendes Fall-BEISPIEL:
Monatliche (Versorgungs-) Einkünfte 2025
a) eigene, selbst "erdiente" Rente (VA - Versorgungsanstalt Ärzte etc.) - angenommen 2.500,-- Euro monatlich
b) Private, selbst "erdiente" Betriebsrente - angenommen 190,-- Euro monatlich
c) Private, mit Einmal-Einlage selbst "erwirtschaftete" Leibrente - angenommen 700,-- Euro
d) Witwen-PENSION (aus einem öffentlich rechtlichen Dienstverh. des verstorbenen Ehemannes - angenommen 1.500,-- Euro
e) Witwen- bzw. Hinterbliebenenrente aus der DRV- / Knappschaftsversicherung des verst. Ehemannes - derzeit 0,00 Euro
Kann mit dieser Konstellation und bei den fiktiv angenommenen Beträgen damit gerechnet werden, dass zu e) Hinterbliebenenrente aus der DRV bezogen werden kann? Wenn ja, würde es sich "schädlich" und somit reduzierend auf die Beträge zu a) bis d) auswirken?
Gruß
Lothar