Hallo zusammen,
ich habe seit Juli 2013 einen Riester-Banksparplan von der Sparkasse Radevormwald (mittlerweile Kreissparkasse Köln) in Form eines VorsorgePlus Prämiensparvertrags. Die Zinsvereinbarung enthält einen variablen Grundzins sowie eine Bonuszins- und Schlussbonusvereinbarung.
Die Anpassungsregelungen für den variablen Zins erscheinen mir eigentlich hinreichend genau beschrieben.
Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes.
Der Referenzzinsatz ist der am Quartalsende ermittelte gewichtete und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundete Wert aus dem 1-Jahreszins, 5-Jahreszins und 10-Jahreszins der sog. "Emissionsrenditen Öffentlich Rechtlicher Daueremittenten" auch "DGZ-Renditen" genannt (REUTERS-Kennzeichen: DGZF).
Die Gewichtung erfolgt nach folgendem Schlüssel
20% 5-Jahresgeld / 80% 10-Jahresgeld
Die Sparkasse wird die Entwicklung des Referenzzinsatzes regelmäßig zum letzten Arbeitstags des Quartals überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Sparzins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 15. Kalendertag des ersten Monats im Quartal. Hierbei wird der Kundenzins auf glatte 0,05 Prozentpunkte kaufmännisch gerundet..
Die Höhe des Referenzzinsatzes bei der Zinsanpassung wird im Preisaushang bekannt gegeben.
Soweit so gut und vermutlich erstmal nicht unwirksam. Nun bin ich aber darüber gestolpert, dass die sog. DGZ-Renditen seit 01.03.2016 nicht mehr ermittelt werden. Aus meiner Sicht ist damit ab diesem Zeitpunkt eine Regelungslücke im Vertrag entstanden und es müssten eigentlich ab spätestens diesem Zeitpunkt die Regeln angewendet werden, die in den jüngsten BGH-Urteilen zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln beschrieben werden. - Oder übersehe ich etwas?
Da während des größten Zeitraums der fraglichen Zeitspanne Nullzinsphase herrschte, gehe ich davon aus, dass mir kein großer finanzieller Schaden entstanden ist. Nichtsdestotrotz tendiere ich dazu, die Sparkasse zu bitten darzulegen, wie sie seit 2016 den Referenz- uns Sparzins ermitteln.
Was würdet ihr tun?
Vielen Dank für Eure Meinungen!