Fahrtkosten für Kinderbetreuung nach Umzug

  • Hallo zusammen,

    Wir haben letztes Jahr unseren Wohnort gewechselt. Nach dem Umzug sind wir 3 Monate in den Kindergarten am alten Wohnort gependelt.

    Einfache Strecke 24km. Morgens und abends hin und zurück. Also 96km täglich. Kann man diese Fahrtkosten in irgendeiner Weise steuerlich geltend machen? Wenn ja wo und wie? Bei den Betreuungskosten? Werbungskosten? Außergewöhnliche Belastungen?

    Welche Pauschale setze ich an? Kilometerpauschale? 0,30EUR pro Kilometer?

    Der Umzug hat aus privaten Gründen stattgefunden.

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten!!!

    VG

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meines Wissens können die Fahrtkosten nicht bei den Betreuungskosten angesetzt werden.

    Versuchen könnt ihr es aber natürlich trotzdem, dann aber maximal die Differenz zwischen der alten und der neuen Entfernung (bei 0,30 Euro pro km). Außerdem sollte der Kindergarten nicht in der Nähe des üblichen Arbeitsweges sein, da dann der Weg auf jeden Fall über die Fahrtkosten abgedeckt wäre. Ich gehe aber davon aus, dass das Finanzamt den Posten streichen wird.


    In den Werbungskosten oder einer anderen Position haben die Kosten nichts zu suchen. Und eine außergewöhnliche Belastung ist es ja auch nicht.


    Disclaimer: Bin weder Steuerberater, noch sonst irgendwie in der Branche unterwegs. Daher handelt es sich um meine persönliche Laienmeinung.

  • Hallo Ambrosius,


    ich glaube, es wird etwas auf die Begründung ankommen. Wollten Sie dem Kind nur die letzten drei Monate vor Schulbeginn eine neue Kita ersparen oder gab es partout (Nachweise) am neuen Wohnort keinen Kita- Platz? Zumindest bei der zweiten Variante würde es m.E. einen Versuch bei Betreuungskosten wert sein.


    (Ebenfalls Laienmeinung!)


    Gruß Pumphut

  • Die Antwort kenne ich nicht, aber Folgendes als Denkanstoß:

    Wird das Kind kostenlos durch die Großeltern betreut, aber den Großeltern werden Fahrtkosten gezahlt, dann ist dieses "Spritgeld" für die Eltern als Kinderbetreuungskosten absetzbar.

  • Hey... vielen Dank für eure Antworten.

    Ich werde es bei den Betreuungskosten probieren, aber werde wohl damit rechnen müssen, dass das Finanzamt dies nicht anerkennen wird.

    Ein Versuch ist es wert. :)

    Danke!!!