Hallo Zusammen,
In 2025 wurde die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, so dass das maximale Krankengeld 128,63 Euro beträgt. In 2024 war das maximale Krankengeld 120,75 Euro.
Ich bin seit Ende November AU und bin seit dem 7.1.2025 im Krankengeld.
Ich habe am 4.2.2025 die Mitteilung seitens der Krankenkasse bekommen, dass mein brutto Krankengeld 120,75 Euro beträgt, also die Höchstgrenze aus 2024.
Ich frage mich nun, ob nicht die Höchstgrenze von 2025 für mich anzuwenden ist, da ich das Krankengeld ja im Jahr 2025 beziehe.
Habe ich da einen Denkfehler ?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand da einen Tip geben kann, da ich nur sehr ungern Widerspruch einlegen mag, wenn er nicht auch fundiert ist.
LG
PeterPrima