BAV Einmalauszahlung Steuern

  • Ich habe meine bav vorzeitig auszahlen lassen können. So wie ich den Betrag verstehe, ist er durch keinen Steuerzyklus gelaufen. Kann mir jemand weiterhelfen, wie ich jetzt damit umzugehen habe? Muss ich das nächstes Jahr in der Steuererklärung geltend machen oder wird das automatisch abgeführt? Was ist mit dieser Fünftelregelung?

    Liebe Grüße

  • Grundsätzlich solltest Du von der Allianz eine "Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgebetrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung" bekommen.


    Die Anbieter der Altersvorsorgeverträge bzw. der betrieblichen Altersversorgung sind dazu verpflichtet, ihren Leistungsempfängern (= Steuerpflichtigen) den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen (i.S. des § 22 Nr. 5 Sazu 1 bis 3 EStG) mitzuteilen.


    Du bist verpflichtet für das Jahr der Abfindung eine Steuererklärung abzugeben. Die Angaben aus der Mitteilung der Allianz sind in die Anlage R/bAV zu übernehmen.


    Zur Abschätzung des Betrags würde ich davon ausgehen, dass, wenn die Versicherung nach 2004 abgeschlossen wurde, der gesamte Betrag mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist. Bei Abschluss vor 2005 musst Du wahrscheinlich nichts versteuern. Zusätzlich fallen der volle Krankenkassen- und Pflegekassenbeitrag an. Aber da wirst Du sehr wahrscheinlich unter Anrechnung der gültigen Freigrenzen/-beträgen bei 0€ landen.

  • Ich hatte den Spaß mit einer bAV vor 2 Jahren. Hab im Folgejahr bei der SE alles angegeben und Steuern nachgezahlt. Waren ca. 3000€. KV und PV musste ich nichts zahlen, da das auf 10 Jahre monatlich runterechnet wird und dann unter dem Minimum war.