Depot für erwachsene Kinder als Atersvorsorge

  • Ich möchte meinen erwachsenen Kindern ein Guthaben in Form eines ETFs auf den MSCI World für ihre eigene Altersvorsorge schenken. Sie sollen 30 Jahre lang keinen Zugriff erhalten. Ausnahmen: Ich stimme zu, es handelt sich um einen Notfall, oder ich bin bereits verstorben.

    Außerdem soll das Guthaben im Falle einer Scheidung an mich zurück gehen und somit nicht in den Zugewinn fallen.

    Ist so etwas machbar? Wie? Wer kann mich hier beraten? Fachanwalt oder Notar?

    Bin gespannt auf eure Rückmeldungen :)

  • Zur hilfreichsten Antwort springen
  • Ein Elternteil, das seine erwachsenen Kinder nicht für erwachsen hält. Gruselig.


    Entweder du schenkst das Geld oder du lässt es bleiben. Es gibt wohl nichts Schlimmeres als Eltern, die kein Vertrauen in ihre Kinder haben. Was ist denn das für eine Message an ein erwachsenes Kind?


    ,,Ich will dir Geld schenken, aber ich denke du bist zu doof damit umzugehen, also gibt es Regeln!"?

  • Was ist denn das für ein Geschenk? Wenn du etwas überträgst gehört es dir nicht mehr und kannst dann auch nicht deinen Einfluss auf dein Verschenktes Vermögen ausüben.


    Behalte einfach dein Geld wenn du eh darüber bestimmen willst.

  • Ich möchte meinen erwachsenen Kindern ein Guthaben in Form eines ETFs auf den MSCI World für ihre eigene Altersvorsorge schenken. Sie sollen 30 Jahre lang keinen Zugriff erhalten. Ausnahmen: Ich stimme zu, es handelt sich um einen Notfall, oder ich bin bereits verstorben.


    Ist so etwas machbar?

    Lesetip zum Thema:

    Nikolaus Braun: Sie wollen Ihr Vermögen vererben? Bloß nicht mit einer Stiftung!


    Wenn Du Deinen erwachsenen (!) Kindern Geld schenken willst, dann tu das. Geschenke mit Bedingungen empfinde ich immer als vergiftet. Entweder man verschenkt etwas, oder man läßt es bleiben. Wenn Du die Kontrolle nicht aus der Hand geben willst, dann knick den Plan doch einfach! Es gibt ja keine Pflicht, den Kindern vorzeitig Teile des Vermögens zu übertragen.


    An anderer Stelle schreibt Nikolaus Braun von einem 69jährigen Erben, dessen gerade verstorbener 95jähriger Vater ihm für fünf Jahre einen Testamentsvollstrecker vor die Nase gesetzt hat, damit der unmündige 69jährige Jungspund mit dem Erbe keinen Unsinn veranstaltet.

  • An die Geschichte musste ich auch denken. :D

  • Ich möchte meinen erwachsenen Kindern ein Guthaben in Form eines ETFs auf den MSCI World für ihre eigene Altersvorsorge schenken. Sie sollen 30 Jahre lang keinen Zugriff erhalten. Ausnahmen: Ich stimme zu, es handelt sich um einen Notfall, oder ich bin bereits verstorben.

    Außerdem soll das Guthaben im Falle einer Scheidung an mich zurück gehen und somit nicht in den Zugewinn fallen.

    Ist so etwas machbar? Wie? Wer kann mich hier beraten? Fachanwalt oder Notar?

    Bin gespannt auf eure Rückmeldungen :)

    Mein Vorschlag wäre, zunächst mal die moralinsauren Kommentare zu überlesen. Richtig, es ist Dein Geld und Du kannst damit machen, was Du willst. Verschenken oder auch nicht, mit Bedingungen oder ohne. Niemand hier kennt die Hintergründe und kann das Verhältnis zwischen Dir als Elternteil und Deinen Kindern einschätzen. Von daher wüsste ich nicht, wieso man sich dazu herablassen sollte, die unverschämten Kommentare wirklich ernst zu nehmen.


    Zur Sache: Ich würde den Rat eines Notars suchen.

  • Rchtig, es ist Dein Geld und Du kannst damit machen, was Du willst. Verschenken oder auch nicht, mit Bedingungen oder ohne.

    Nur weil es das eigene Geld ist, entbindet einen diese Tatsache nicht davon sich wie ein vernünftiger Mensch zu verhalten. Ich wüsste auf Anhieb 10 Sachen, die man mit Geld nicht machen sollte, obwohl es das ,,eigene Geld" ist. Erwachsenen Kindern ein Geschenk zu machen, das sie 30 Jahre nicht anrühren dürfen bzw. nur nach Absprache mit dem Patriarchen nutzen können, ist verstörend und pädagogisch und menschlich einfach schlecht. Das ist kein Geschenk, sondern ein Machtinstrument. Allein bei der Aussage ,,wenn...dann soll das Geld an mich zurück gehen" läuft es mir kalt den Rücken runter.

  • Ich möchte meinen erwachsenen Kindern ein Guthaben in Form eines ETFs auf den MSCI World für ihre eigene Altersvorsorge schenken. Sie sollen 30 Jahre lang keinen Zugriff erhalten. Ausnahmen: Ich stimme zu, es handelt sich um einen Notfall, oder ich bin bereits verstorben.

    Außerdem soll das Guthaben im Falle einer Scheidung an mich zurück gehen und somit nicht in den Zugewinn fallen.

    Ist so etwas machbar? Wie? Wer kann mich hier beraten? Fachanwalt oder Notar?

    Bin gespannt auf eure Rückmeldungen :)

    Hallo.


    Irgendeine Treuhandlösung wird es wohl geben. Ob das den Aufwand wert ist, vermag ich nicht zu beurteilen.


    Eine breit aufgestellte Kanzlei mit Notariat sollte helfen können.

  • Ich denke einen Notar aufzusuchen, ist der richtige Weg. Ich könnte mir vorstellen, dass die Übertragung eines ausschüttenden ETfs mit Nießbrauch für Dich, in etwa das abbilden könnte, was Du suchst.

  • Nur weil es das eigene Geld ist, entbindet einen diese Tatsache nicht davon sich wie ein vernünftiger Mensch zu verhalten. Ich wüsste auf Anhieb 10 Sachen, die man mit Geld nicht machen sollte, obwohl es das ,,eigene Geld" ist. Erwachsenen Kindern ein Geschenk zu machen, das sie 30 Jahre nicht anrühren dürfen bzw. nur nach Absprache mit dem Patriarchen nutzen können, ist verstörend und pädagogisch und menschlich einfach schlecht. Das ist kein Geschenk, sondern ein Machtinstrument. Allein bei der Aussage ,,wenn...dann soll das Geld an mich zurück gehen" läuft es mir kalt den Rücken runter.

    Wie gesagt, ich finde: Solange man die Protagonisten, ihr Verhältnis zueinander und die Hintergründe nicht kennt, sollte man sich mit hochmoralischen Kommentaren zurückhalten. Die Gefahr, daneben zu liegen und jemandem Unrecht zu tun, ist einfach zu groß.


    Ein Notar? Der wird anfangen zu lachen.

    Naja, oder er tut, was sein Job ist, und berät, was wie sinnvoll in eine Urkunde gegossen werden kann, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Lustigerweise war ich erst neulich bei einem und habe - mit einer anderen Zielrichtung - ein entsprechendes Gespräch mit einem geführt.

  • Wie gesagt, ich finde: Solange man die Protagonisten, ihr Verhältnis zueinander und die Hintergründe nicht kennt, sollte man sich mit hochmoralischen Kommentaren zurückhalten. Die Gefahr, daneben zu liegen und jemandem Unrecht zu tun, ist einfach zu groß.

    Da hast du allerdings recht. Wenn mit der TE einen plausiblen Grund nennt, bin ich sofort bereit mich zu entschuldigen. Mir fallen keine Hintergründe ein, die so etwas auch nur ansatzweise rechtfertigen würden...

    • Hilfreichste Antwort

    Wäre es nicht einfacher die ETF-Anteile zu behalten, im eigenen Depot?

    Für jedes Kind ein eigener ETF oder wenns der gleiche ETF für jedes Kind sein soll, dann auf mehrere Depots verteilt. Hat steuerliche Nachteile, aber ist für deinen konkreten Fall vielleicht eine Überlegung wert. Bevor mehrere tausend Euro in einen Notar oder Treuhänder fließen ...


    So wie ich deine Frage interpretiere, willst es jetzt eigentlich noch gar nicht verschenken, weil du die Gefahr siehst, dass deine Kinder was - in deinen Augen - falsches mit dem Vermögen machen.


    Solange es deine Anteile bleiben, kannst du auch jederzeit entscheiden, welches Ereignis den Übertrag auslösen könnte. Du überträgst die ETF-Anteile erst, wenn du es für richtig/notwendig erachtest. Für den Todesfall kannst im Testament festlegen welches Kind welchen ETF bzw. welches Depot übertragen bekommt.

  • Da hast du allerdings recht. Wenn mit der TE einen plausiblen Grund nennt, bin ich sofort bereit mich zu entschuldigen. Mir fallen keine Hintergründe ein, die so etwas auch nur ansatzweise rechtfertigen würden...

    Oder Du fragst einfach mal nach, bevor Du hier den Forumsmoralapostel spielst.

  • estelou5

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Ja, das ist tatsächlich eine Überlegung wert. Vielen Dank.

    Mir geht es vor allem darum, dass meine Kinder auch im Falle einer Scheidung abgesichert bleiben. Bei so einem Scheidungsfall passieren gerade sehr unschöne Dinge in der Verwandtschaft. Und ja, mit einem vorweg genommen Erbe wollte ich auch, dass Erbschaftssteuer gespart wird. Vor allem wollte ich definitiv keine emotional aufgeladene Diskussion führen.

  • Ja, das ist tatsächlich eine Überlegung wert. Vielen Dank.

    Mir geht es vor allem darum, dass meine Kinder auch im Falle einer Scheidung abgesichert bleiben. Bei so einem Scheidungsfall passieren gerade sehr unschöne Dinge in der Verwandtschaft. Und ja, mit einem vorweg genommen Erbe wollte ich auch, dass Erbschaftssteuer gespart wird. Vor allem wollte ich definitiv keine emotional aufgeladene Diskussion führen.

    Mit den ,,30 Jahre keinen Zugriff haben" geht es dir aber schon darum, dass mit dem Geld genau das passiert was du dir vorstellst. Ein Geschenk mit deinen Regeln. Wie würden sich dabei deine Kinder und deren Ehepartner fühlen? Du würdest ihnen mit diesem Geschenk sagen, dass du weder an ihre Entscheidungen, noch an ihre Ehe glaubst. Du würdest ihnen sagen, dass du ihnen nicht vertraust. Es geht hier nicht um eine emotionale Diskussion hier im Forum. Es ist sowieso irrelevant was hier geschrieben wird.


    Ich würde das Geld eher verbrennen, als es meinen Kindern mit Auflagen zu schenken. Entweder man schenkt und vertraut oder man lässt es. Aber eine Schenkung mit Auflagen ist so ziemlich das Schlechteste was man machen kann. Und wegen der Steuer würde ich sowas sowieso nicht machen. Das sollte immer nachrangig sein.

  • Ja, das ist tatsächlich eine Überlegung wert. Vielen Dank.

    Mir geht es vor allem darum, dass meine Kinder auch im Falle einer Scheidung abgesichert bleiben. Bei so einem Scheidungsfall passieren gerade sehr unschöne Dinge in der Verwandtschaft. Und ja, mit einem vorweg genommen Erbe wollte ich auch, dass Erbschaftssteuer gespart wird. Vor allem wollte ich definitiv keine emotional aufgeladene Diskussion führen.

    Natürlich musst du dich nicht wundern, dass mit deinem Anliegen plötzlich emotional Diskussion einhergehen.

    Offenbar hältst du deine Kinder für unfähig, mit einem geschenkten Geld umzugehen.


    Das sagt für einen außenstehenden Menschen eigentlich alles.

    Wenn ich einem meiner Kinder zum Beispiel sagen würde: „ Du bist jetzt 25 und der große Übervater im Hintergrund hat ja schon mal ein Geschenk in Höhe von 150.000 € gemacht. Du darfst da aber nicht ran. Und du bist eigentlich gar nicht der Eigentümer von diesem Geld“…“….tja… das ist eigentlich die Steilvorlage für einen interessanten Krimi im öffentlich-rechtlichen Fernsehen.


    Das sagt zumindest ein bekannter Regisseur, mit dem ich gerade in Baden-Baden bei einer Familienfeier war.

    Der hat übrigens sogar auch Tatort gedreht und musste über diese Konstellation leicht schmunzeln. Passt einfach in den typischen deutschen Krimi.