Hallo,
ich arbeite seid 9 Jahren bei meinem Arbeitgeber. Als Bauherrenvertreter bin ich auf wechselnden Baustellen unterwegs. Die Büroarbeit ist unterschiedlich intensiv/häufig, diese mache ich aus Büroräumen vom Arbeitgeber oder Mobil von Zuhause / Unterwegs.
Bis dato habe ich wie ca. 50 andere Kollegen (gleiche Position wie ich nur anderes Gebiet) in DE den Firmenwagen nur mit 1% versteuert und nicht zusätzlich mit 0,03% je km.
Jetzt habe ich ein Schreiben vom AG bekommen, dass ab März die Versteuerung der 0,03% vorgenommen werden soll. Als erste Tätigkeitsstätte wurden Büroräume (Entfernung 30km) vom AG definiert, die ich in den 9 Jahren noch nie angefahren habe und auch zukünftig nie anfahren werde. Die Stellenbeschreibung hat sich nicht verändert. Zumal die Umstellung mitten im laufenden Steuerjahr sprich ab März erfolgt.
Ich kenne die Hintergründe jetzt nicht, doch im ersten Step bedeutet das erstmal 300€ netto weniger im Monat zur Verfügung zu haben. Ich stelle mir aktuell mehrere Fragen:
1) Gibt es eine andere Möglichkeit als erst bei der Jahressteuererklärung dieses Thema anzugehen bzw. ggf. doch direkt wieder mehr im Monat zur Verfügung zu haben. Sprich über eine Art Freibetrag?
2) Muss ich dem Finanzamt nachweisen das ich diese erste Tätigkeitsstätte nie anfahre bzw. wie? Sprich über Fahrtenbuch? Das würde ich gerne vermeiden, da es aufwendig erscheint und ich nicht verstehen würde warum ich was nachweisen muss, was ich nicht mache.
3) Würde ich sofern es keine Möglichkeit gibt monatlich schon die zusätzliche Steuerlast zu mindern, denn andernfalls am Jahresende durch die Steuererklärung die volle Summe der zusätzlich durch die 0,03% anfallenden Steuerlast zurückbekommen? Sprich weil ich den Weg zur definierten ersten Tätigkeitsstätte ja nie antreten werde.
Hat da einer Erfahrungen, ggf mit dem gleichen / ähnlichen Sachverhalt?
Danke und Grüße
Erste Tätigkeitsstätte nie angefahren
- Stefano1234
- Erledigt
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Elena H.
Hat das Thema freigeschaltet. -
Ich arbeite seid 9 Jahren bei meinem Arbeitgeber. Als Bauherrenvertreter bin ich auf wechselnden Baustellen unterwegs. Die Büroarbeit ist unterschiedlich intensiv/häufig, diese mache ich aus Büroräumen vom Arbeitgeber oder Mobil von Zuhause / unterwegs.
Wo sind denn diese Büroräume des Arbeitgebers? Wie oft bist Du dort? Hast Du zuhause ein Arbeitszimmer? Wie oft bist Du dort? Wenn Du bisher darüber kein Protokoll geführt hast, wäre es möglicherweise nützlich, daß Du das ab heute machst. Wer weiß, wozu das gut sein wird?
Bis dato habe ich wie ca. 50 andere Kollegen (gleiche Position wie ich nur anderes Gebiet) in DE den Firmenwagen nur mit 1% versteuert und nicht zusätzlich mit 0,03% je km.
50 Leute sitzen also im gleichen Boot.
Jetzt habe ich ein Schreiben vom AG bekommen, dass ab März die Versteuerung der 0,03% vorgenommen werden soll. Als erste Tätigkeitsstätte wurden Büroräume (Entfernung 30km) vom AG definiert, die ich in den 9 Jahren noch nie angefahren habe und auch zukünftig nie anfahren werde. Die Stellenbeschreibung hat sich nicht verändert. Zumal die Umstellung mitten im laufenden Steuerjahr sprich ab März erfolgt.
Ich kenne die Hintergründe jetzt nicht, doch im ersten Step bedeutet das erstmal 300€ netto weniger im Monat zur Verfügung zu haben.Das macht der Arbeitgeber nicht von sich aus. Vermutlich steckt eine Steuerprüfung dahinter, bei der das Finanzamt die Versteuerung der Dienstfahrzeuge bemängelt hat.
1) Gibt es eine andere Möglichkeit als erst bei der Jahressteuererklärung dieses Thema anzugehen bzw. ggf. doch direkt wieder mehr im Monat zur Verfügung zu haben. Sprich über eine Art Freibetrag?
2) Muss ich dem Finanzamt nachweisen das ich diese erste Tätigkeitsstätte nie anfahre bzw. wie? Sprich über Fahrtenbuch? Das würde ich gerne vermeiden, da es aufwendig erscheint und ich nicht verstehen würde warum ich was nachweisen muss, was ich nicht mache.
3) Würde ich sofern es keine Möglichkeit gibt monatlich schon die zusätzliche Steuerlast zu mindern, denn andernfalls am Jahresende durch die Steuererklärung die volle Summe der zusätzlich durch die 0,03% anfallenden Steuerlast zurückbekommen? Sprich weil ich den Weg zur definierten ersten Tätigkeitsstätte ja nie antreten werde.An sich wäre es schön gewesen, wenn der Arbeitgeber sich vor seine Mitarbeiter gestellt hätte.
Die 0,03% kommen dadurch zustande, daß das Finanzamt davon ausgeht, daß der Arbeitnehmer mindestens 15 Mal im Monat ins Büro fährt. Das ist in Zeiten des Homeoffices nicht mehr regelmäßig der Fall, also kann man wahlweise auch jede Einzelfahrt ins Büro einzeln versteuern, und zwar mit 0,002% pro Fahrt.
Firmenwagen im Home Office: Was Sie zur Versteuerung wissen müssenAuch im Home Office muss die Nutzung von Firmenwagen versteuert werden. Wir erklären Ihnen, auf was es zu achten gilt.www.carano.deSchön, wenn man die Fahrten nachweisen kann!
Bereits die 1%-Regelung ist nur dann für den Mitarbeiter günstig, wenn er viel privat mit dem Auto fährt. Ist das nicht der Fall, kann er den niedrigen Privatanteil z.B. mit einem Fahrtenbuch nachweisen und kommt bei der Steuer günstiger weg.
Ich bin aber Steuerlaie. Bei Euch allen 50 geht es aber über nennenswert Geld. Ich würde einen Steuerberater konsultieren. Die Kosten dafür könnt Ihr Euch ja teilen.
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Als ich noch berufstätig war, hatte ich das gleiche Problem. Mein Dienstsitz war 50 km von zu Hause entfernt, allerdings war ich da höchstens 10 Tage im Jahr. Das ist jetzt allerdings schon fast 20 Jahre her, aber offenbar gilt die 1%-Regelung plus 0,03% immer noch.
Anfangs hatte der Arbeitgeber tatsächlich die nicht stattgefundenen Fahrten zur Arbeitsstätte monatlich versteuert, was wirklich üble Abzüge bedeutete. Irgendwann gab es dann eine Regelung, dass man die Fahrten zur Arbeitsstätte selbst in der Einkommensteuererklärung angeben musste.
Ja, auch wenn es noch so blödsinnig erscheint, es gab seinerzeit (und wohl auch heute noch) nur die Möglichkeit der Pauschalversteuerung oder das Führen eines Fahrtenbuches. Ich habe damals die Option Fahrtenbuch gewählt, als Zweckform-Heft mit handschriftlichen Eintragungen. Das war hartes Brot, weil dass Finanzamt sich unter Hinweis auf angebliche Formfehler immer mal wieder weigerte, das anzuerkennen. Glücklicherweise habe ich alle meine Einspruchsverfahren durchbekommen.
Ich glaube, heute gibt es elektronische Fahrtenbücher, die zumindest den Arbeitsaufwand etwas einfacher gestalten. Wie die Finanzämter damit umgehen, weiß ich nicht.
Die eleganteste Möglichkeit wäre natürlich, dass Du Dich mit Deinem Arbeitgeber dahingehend verständigst, dass Dein Dienstsitz bei Dir zuhause ist. Dann fällt nur die 1%-Pauschale an.
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Kollegen von mir haben sich seinerzeit zusammen eine kleine Wohnung in direkter Nähe des AG angemietet und sich dort dann mit Zweitwohnsitz in der Woche gemeldet.
Bei 50 Kollegen natürlich schwierig...