Hallo Gemeinde,
sind bei einem Immobilienkauf und (geplanter Vermietung) die "Anschaffungsnebenkosten" (Grunderwerbsteuer, Notar, usw.) bei Vermietung(!) grundsätzlich nur als AfA über zig Jahre abzuschreiben, oder kann man diese auch als einmalige Werbungskosten im Anschaffungsjahr absetzen?
Und wenn ja, gibt es dafür auch eine zitierbare Stelle (Gesetz/Verordnung/Urteil...)?
Ich fände das gerecht, da bei einem Betrieb m.W. diese Kosten als Betriebsausgabe sofort absetzbar sind - oder?
Gruß
Thomas