Grundbesitzabgabenbescheid / Grundsteuermessbetrag

  • Hallo zusammen!


    Folgende Situation:
    Ich bin seit Mitte 2022 Eigentümer eines Einfamilienhauses. Sprich zum Stichtag der Feststellungserklärung für die Grundsteuer (01.01.2022) war ich noch kein Eigentümer und musste somit auch keine Feststellungserklärung abgeben. Jetzt kam Mitte Januar der Grundbesitzabgabenbescheid per Post. Die Forderungen für die neue Grundsteuer haben sich jetzt fast verdreifacht, was mir seltsam vorkam. Dementsprechend habe ich mich auch schon ans Finanzamt gewendet. Es kam dann heraus, dass der Vorbesitzer keine Feststellungserklärung abgegeben hat und die Werte somit geschätzt wurden. Das Finanzamt hat mr jetzt noch eine Archivausfertigung zukommen gelassen. Darin taucht eine Kernsanierung im Jahr 2004 auf und es wird auch von einem Zweifamilienhaus mit zwei Wohnungen geschrieben. Ich darf nun die Feststellungserklärung selbst abgeben. Jetzt meine Zwei Fragen:

    1. Wie kann ich prüfen, ob 2004 tatsächlich eine Kernsanierung durchgeführt wurde? Ich habe absolut keine Daten dazu.
    2. Unser Haus ist kein Zweifamilienhaus und es existieren auch keine zwei Wohnungen. Kann man das einfach anders angeben?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Gerade bei Punkt 1 wirst du dich wohl an den Verkäufer wenden müssen - sofern möglich.


    Ansonsten kann ich das Thema nicht ganz nachvollziehen. Die Angaben mussten zwar mit Stichtag 1.1.2022 (für die Bodenrichtwerte etc.) gemacht werden, aber die Abgabefrist endete erst am 31.1.2023, d.h. du hättest ggf. selber die Grundsteuererklärung abgeben können.


    Und ja, wenn es kein Zweifamilienhaus ist, dann solltest du das natürlich auch so angeben.

  • Das Finanzamt hat mr jetzt noch eine Archivausfertigung zukommen gelassen. Darin taucht eine Kernsanierung im Jahr 2004 auf und es wird auch von einem Zweifamilienhaus mit zwei Wohnungen geschrieben. Ich darf nun die Feststellungserklärung selbst abgeben. Jetzt meine Zwei Fragen:


    1. Wie kann ich prüfen, ob 2004 tatsächlich eine Kernsanierung durchgeführt wurde? Ich habe absolut keine Daten dazu.
    2. Unser Haus ist kein Zweifamilienhaus und es existieren auch keine zwei Wohnungen. Kann man das einfach anders angeben?

    Wende dich mal mit deiner Frage, ob es sich um ein Zweifamilienhaus handelt an das Bauamt deiner Gemeinde, die seinerzeit die Baugenehmigung erteilt hat.


    Ich kenne einen Fall, dass ein Wohnhaus als drei Wohnungen von einem Makler angeboten und verkauft wurde.

    Jahre später, als man für irgendeine Maßnahme eine Genehmigung benötigte, stellte sich heraus, dass dieses Gebäude von der Gemeinde "nur" als Haus mit zwei Wohnungen genehmigt wurde. Nachträglich wurden Veränderungen vorgenommen, die der heutige Eigentümer dann (glücklicherweise) nachträglich genehmigt bekommen hatte.

    Eventuell ist dein Haus ursprünglich mal "offiziell" als Zwei-Familien-Haus erstellt worden, weil das günstig für die Steuer oder was auch immer war.