Hallo zusammen!
Folgende Situation:
Ich bin seit Mitte 2022 Eigentümer eines Einfamilienhauses. Sprich zum Stichtag der Feststellungserklärung für die Grundsteuer (01.01.2022) war ich noch kein Eigentümer und musste somit auch keine Feststellungserklärung abgeben. Jetzt kam Mitte Januar der Grundbesitzabgabenbescheid per Post. Die Forderungen für die neue Grundsteuer haben sich jetzt fast verdreifacht, was mir seltsam vorkam. Dementsprechend habe ich mich auch schon ans Finanzamt gewendet. Es kam dann heraus, dass der Vorbesitzer keine Feststellungserklärung abgegeben hat und die Werte somit geschätzt wurden. Das Finanzamt hat mr jetzt noch eine Archivausfertigung zukommen gelassen. Darin taucht eine Kernsanierung im Jahr 2004 auf und es wird auch von einem Zweifamilienhaus mit zwei Wohnungen geschrieben. Ich darf nun die Feststellungserklärung selbst abgeben. Jetzt meine Zwei Fragen:
1. Wie kann ich prüfen, ob 2004 tatsächlich eine Kernsanierung durchgeführt wurde? Ich habe absolut keine Daten dazu.
2. Unser Haus ist kein Zweifamilienhaus und es existieren auch keine zwei Wohnungen. Kann man das einfach anders angeben?
Vielen Dank im Voraus!