Fondsgebundene Lebensversicherung mit BU und zusätzliche private Rentenversicherung

  • Hallo zusammen,


    ich bin jetzt 43 Jahre alt (verheiratet, 1 Kind) und habe im jungen Alter zwei Verträge zur Altersvorsorge und BU abgeschlossen.
    Zusätzlich haben wir auch Wohneigentum, dass hoffentlich in ca. 15 Jahren abbezahlt ist. Des Weiteren arbeite ich seit ca. 6 Jahren im öffentlichen Dienst (Entgeltgruppe 11) und sollte ich bis zur Rente bleiben, bekomme ich hier auch eine Zusatzrente. Wenn ich richtig gerechnet habe, könnten das um die 700- 900€ sein.


    Mit 18 Jahre habe ich als Teilzeitkraft angefangen in die Rentenkasse einzuzahlen und habe anschließenden mit der Ausbildung ohne Unterbrechnung eingezahlt. Meine aktuellen Rentenpunkte belaufen sich auf ca. 24 Entgeltpunkte und meine
    Regelaltersrente erreiche ich im März 2049.


    Nach meiner Einschätzung habe ich mich für meine Altersvorsorge ausreichende abgesichert. Ich überlege aber, ob es nicht schon zu viel ist und ob die Verträge so weiterlaufen sollen, wie sie aktuell sind.


    Bei der BU habe ich das Problem, dass dieser leider vor meinem Renteneintritt mit 60 Jahren ausläuft. Würdet Ihr mir hier empfehlen eine Vertragsanpassung zu machen?


    Ist hier ein Vertrag, den ihr Aufgrund der Konditionen/ Entwicklung kündigen/ stillegen würdet?


    Hier die Details der beiden Verträge


    Fondsgebundene Lebensversicherung (CLIP) mit BU bei der AXA

    Versicherungsbeginn: 01.10.2004

    derzeit monatlicher Beitrag: ca. 112€ (Dynamik vorhanden)

    Versicherungsende: 01.10.2042

    Tarif: ALVCLFL_2004

    Fond: AXA Wachstum Invest

    Anzahl der bestehenden Fondsanteile: ca. 113

    Fondswert zum 31.01.2025: ca. 9.900 Euro

    Mindest-Todesfallleistung: 12.743 EUR

    Versicherungssumme: 12.743 EUR


    Leistungen bei Erleben des vereinbarten Ablauftermins zum 01.10.2042

    Mögliche Gesamtleistung bei einer Fondsentwicklung von 3% - ca. 32.000 EUR

    Mögliche Gesamtleistung bei einer Fondsentwicklung von 5% - ca. 42.500 EUR

    Mögliche Gesamtleistung bei einer Fondsentwicklung von 7%- ca. 56.000 EUR


    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    garantierte Berufsunfähigkeits-Rente (monatlich): ca. 1.400 Euro

    Endalter bei Versicherungsablauf: 60 Jahre

    Beitragsbefreiung bei Eintritt: ja


    kapitalbildende Rentenversicherung bei der RuV

    Versicherungsbeginn: 01.12.2003

    derzeit monatlicher Beitrag: ca. 104 EUR (Dynamik vorhanden)

    Rentenbeginn: 01.12.2047

    Alter zum Rentenbeginn: 65 Jahre

    Vertragswert zum 01.02.2025: ca. 16.500 EUR


    Rente zum 01.12.2047

    garantierte monatliche Rente: ca. 372 EUR

    beispielhafte monatliche Rente aus der

    Überschussbeteiligung zum 01.01.2025: ca. 0,80 EUR

    gesamte beispielhafte monatliche Rente: ca. 375 EUR


    oder wahlweise


    garantierte einmalige Kapitalabfindung: ca. 76.700 EUR

    garantierte Kapitalabfindung aus der

    Überschussbeteiligung zum 01.01.2025: ca. 160 EUR

    gesamte garantierte einmalige Kapitalabfindung: ca. 76.800 EUR


    Leistungen bei Erleben des Rentenbeginns zum 01.12.2047 bei Beitragsfreistellung zum 01.01.2025


    garantierte monatliche Rente: ca. 177 EUR

    beispielhafte monatliche Rente aus der

    Überschussbeteiligung zum 01.01.2025: 0,80 EUR

    gesamte beispielhafte monatliche Rente: ca. 178 EUR


    oder wahlweise


    garantierte einmalige Kapitalabfindung: ca. 36.500 EUR

    garantierte Kapitalabfindung aus der

    Überschussbeteiligung zum 01.01.2025 ca. 162 EUR

    gesamte garantierte einmalige Kapitalabfindung: ca. 36.700 EUR


    Danke im Voraus

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.


    Die Qualität der Verträge vermag ich auf die Schnelle nicht zu beurteilen, aber heutzutage würde man nicht mehr auf Versicherungen zur Altersvorsorge setzen. Allerdings sind es ja zwei Verträge von vor 2005.

    Die Dynamik sollte irgendwann rausfliegen, die kostet ja jedesmal neu. Über die Umstellung auf jährliche Zahlung sollte man sich auch einmal informieren.


    Die Rechenfüchse aus der Community werden wahrscheinlich noch etwas zum Zahlenwerk sagen.

  • Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    garantierte Berufsunfähigkeits-Rente (monatlich): ca. 1.400 Euro

    Endalter bei Versicherungsablauf: 60 Jahre

    Beitragsbefreiung bei Eintritt: ja

    Die BU Rente ist zu niedrig sofern Ihr Nettoeinkommen höher liegt.

    Endalter 60 ist Quark, das reicht nicht bis zu Rente.

    Wo ist die Leistungsdynamik zum Inflationsausgleich im Leistungsfall?

    Wie Leistungsstark ist der Tarif?

    Wie groß ist das Delta zwischen Brutto- und Nettobeitrag (= Verteuerungsrisiko)?

    Zahlen Sie evtl. mehr, als Sie jetzt - sofern noch tip top gesund - bei einem Neuabschluss zahlen würden?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Endalter 60 ist Quark, das reicht nicht bis zu Rente.

    Das kann man so pauschal nicht sagen.

    Zwar wurden früher vielfach aus Kostengründen solche Versicherungen gerne angeboten und abgeschlossen.

    Allerdings gibt es auch Menschen, die die theoretische Lücke zwischen Nettogehalt und Pension/Rente nur bis 60 wegen der Immobilienfinanzierung schließen müssen.

  • Aus dem Bauch heraus, hätte ich gesagt die kapitalbildende Lebensversicherung könntest Du Dir sparen sofern der Kredit/Familie durch Risikolebensversicherung abgesichert ist, wenn Du die eben nicht für den Ruhestand brauchst.


    Die Rentenversicherung mit der BU solltest Du evtl. behalten, sofern Du keine andere Absicherung bei Berufsunfähigkeit hast, insbesondere kann hierdurch die Kreditrate fürs Haus ggf. gezahlt werden und deinen Lebensunterhalt musst Du dann eben mit der Erwerbsminderungsrente bestreiten.

    Ein Neuabschluss einer BU heute würde Dich bestimmt mehr kosten (ja, mit besserer Leistung, aber das musst Du halt abwägen).

    Der Vorteil mit der Beitragsbefreiung ist, dass ja noch Kapital gebildet wird, mit dem Du evtl. noch die Schlussrate fürs Haus zahlen kannst? Evtl. kannst Du den Aktien-Fond wechseln zu einen günstigeren?

  • Allerdings gibt es auch Menschen, die die theoretische Lücke zwischen Nettogehalt und Pension/Rente nur bis 60 wegen der Immobilienfinanzierung schließen müssen.

    Einspruch euer Ehren! Grundlage ist die irrige Annahme, dass Menschen, die ihre BU bis 60 abschließen, bei Abschluss schon sicher wissen, dass sie erst mit 60 berufsunfähig werden und mit 60 ihre Schäfchen im Trockenen haben! Dann mag das kein Problem sein. Bei BU mit 35 aber schon!


    Siehe dazu ausführlich den Passus auf unserer Website, den man beim Googeln nach "Ich möchte sowieso nur bis 60 arbeiten!" gut findet. Wer ihn gefunden hat, darf ihn hier gerne verlinken - ich darf's nicht. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Jeder Einzelfall bedarf einer individuellen Beratung.

    Das muss natürlich ganzheitlich gesehen werden.

    Dazu gehören das Einkommen im öffentlichen Dienst ( hier EG 11) und theoretische Einkommen der Lebenspartnerin, Vermögen, etc…


    Was passiert, wenn man mit 43 wirklich gar nicht mehr arbeiten kann? Was sagt hier die jährliche Renteninformation der deutschen Rentenversicherung aus? 1200 Euro ? Was zahlt dann die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes? 200 ?


    Das sind nur Beispiele, ebenso wie die Frage einer Risikolebensversicherung. Stichwort Immobilie.

  • Jeder Einzelfall bedarf einer individuellen Beratung.

    Richtig. In 96,34% der Fälle ist eine BU bis Endalter 60 aber Quark. Daher habe ich mich zu dieser etwas pauschalisierenden Aussage verstiegen. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • theoretische Einkommen der Lebenspartnerin

    Schöne Idee, nur leider keine verlässliche Einkommensquelle. Bitte mal nach "Ich brauche keine BU, ich bin verheiratet" googeln. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Vermögen

    Das lasse ich grundsätzlich gelten.


    Um die Lücke von 60 bis 67 zu finanzieren braucht man aber schon einen recht ansehnlichen Betrag! Bitte mal nach "Laufzeit Berufsunfähigkeitsversicherung: 60, 65 oder 67?" googeln. Inkl. Inflation braucht ein jetzt 30-Jähriger um von 60 bis 67 kaufkraftbereinigte 2.500 EUR pro Monat zu finanzieren ein Kapital i.H.v. 440.000 EUR!


    Will man das Risiko eingehen und dieses Vermögen, das ansonsten die Altersversorge netter gestaltet, einsetzen, nur um rund 125 EUR im Monat zu sparen?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Was passiert, wenn man mit 43 wirklich gar nicht mehr arbeiten kann? Was sagt hier die jährliche Renteninformation der deutschen Rentenversicherung aus? 1200 Euro ?


    Danke für die bisherigen Rückmeldung. Die Lücke würde insgesamt ca. 650-1050€ betragen und liegt damit bei ca. 75-83% des Nettolohns.


    Nettolohn (abhängig Rufbereitschaft und ohne jährliche Sonderzahlungen)ca. 3800- 4200€
    Rente bei voller Erwerbsminderung (Stand 2024)ca. 1750€
    Rente aus BU- Versicherung AXAca. 1400€
    Gesamtrente bei BUca. 3150€
    Differenz zum aktuellen Nettolohnca. 650-1050€
    monatlichen Fixkostenca. 2500€



    Die Zusatzversorgung habe ich erstmal rausgelassen, weil ich nicht weiß, ob mir bereits eine BU- Rente zusteht. Die monatliche Anwartschaft liegt derzeit bei ca. 150€ (Stand 2024).


    Dazu kommt aber noch das Gehalt meiner Frau mit ca. 1300€ Netto, die dann evtl. von 30 Stunden auf Vollzeit aufstocken könnte.


    Die monatlichen Fixkosten wären ja zumindest schon mal gedeckt. Davon sind ca. 1200€ für die Hausfinanzierung. Außerdem sind Einsparungen möglich, z.b. ist unser Zweitwagen aufgrund guter ÖPNV- Anbindung und Wohnlage nicht zwingend notwendig. In den Fixkosten sind auch Streaming Abos, Reitunterricht Kind, Fitnessstudio usw eingerechnet.


    Aber in den Fixkosten noch nicht berücksichtig sind: Essen, Klamotten, Urlaub und Ausgehen, Sprit/ Reperaturen für Auto.


    Insgesamt halte ich das für machbar, auch wenn es Einschränkungen geben wird. Außerdem weiß man nicht, ob man aufgrund einer Erkrankung und daraus resultierenden BU erhöhte Kosten für Behandlung/ Medikamente hat. Sollte man ja ggfls. auch noch mit berücksichtigen.


    Um den aktuellen Lebensstandard zu halten, müsste ich die Höhe der BU- Rente aber auf jeden Fall nach oben anpassen.


    Hierzu werde ich mir mal ein Angebot vom aktuellen Versicherer einholen und hier auch die längere Laufzeit bis 67 Jahre berücksichtigen. Daneben dann am besten noch ein Angebot für eine neue BU.


    Die Leistungsdynamik zum Inflationsausgleich im Leistungsfall ist ein guter Punkt, den ich bisher noch nicht kannte und dann auch berücksichtigen würde.




  • Dazu kommt aber noch das Gehalt meiner Frau mit ca. 1300€ Netto, die dann evtl. von 30 Stunden auf Vollzeit aufstocken könnte.

    Kann sie wirklich aufstocken wenn sie sich um einen kranken Mann kümmern muss?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Außerdem sind Einsparungen möglich, z.b. ist unser Zweitwagen aufgrund guter ÖPNV- Anbindung und Wohnlage nicht zwingend notwendig.

    Was ist mit krankheitsbedingten Mehrkosten? ... ah, haben Sie weiter unten angesprochen ...

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Aber in den Fixkosten noch nicht berücksichtig sind: Essen, Klamotten, Urlaub und Ausgehen, Sprit/ Reperaturen für Auto.

    Und was ist mit Krankenversicherung und Altersvorsorge?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Rente bei voller Erwerbsminderung (Stand 2024)
    ca. 1750€

    Haben Sie sich informiert, wie krank Sie für eine volle Erwerbsminderungsrente sein müssen? Ich würde mir gut überlegen, ob ich diesen Betrag einplane!

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.