Doppelte Haushaltsführung - Absetzbarkeit der Kosten für notwendigen Hausrat und Einrichtungsgegenstände

  • Liebes Finanztip-Forum,


    bezüglich der Doppelten Haushaltsführung - Absetzbarkeit der Kosten für notwendigen Hausrat und Einrichtungsgegenstände - hätte ich zwei Fragen und hoffe auf Eure Hilfe.

    1.

    Laut der aktuellen Rechtslage können Einrichtungskosten im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung einmalig in Höhe von 5.000 Euro, entspricht der Nichtbeanstandungsgrenze, gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Es sind keine Belege einzureichen. Dies berücksichtigt, habe ich für die Steuererklärung 2023 in der WISO-Steuersoftware ausschließlich 5.000€ für die Einrichtungsgegenstände angegeben. Mittlerweile hat das Finanzamt die Doppelte Haushaltsführung anerkannt, möchte aber nunmehr für die Einrichtungskosten eine Aufstellung und Belege im Rahmen der doppelten Haushaltsführung vorgelegt bekommen. Widerspricht diese Aufforderung nicht der Weisungslage des Bundesministerium für Finanzen, Zitat: "Übersteigen die Anschaffungskosten des Arbeitnehmers für Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung (ohne Arbeitsmittel) insgesamt nicht den Betrag von 5.000 € einschließlich Umsatzsteuer, ist aus Vereinfachungsgründen davon auszugehen, dass es sich um notwendige Mehraufwendungen der doppelten Haushaltsführung handelt. Wie ist hierzu Eure Rechtsauffassung?


    2.

    Bezüglich der Einrichtungskosten möchte ich in Erfahrung bringen, auf welches Kaufdatum es bei der Anschaffung der Möbel/Gegenstände im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung ankommt. Wenn ich beispielsweise am 01.06. des Jahres die durch das Finanzamt anerkannte Zweitwohnung begründet habe und ich seit dem 01.01. des Jahres weiß, dass ich berufsbedingt versetzt werde und bereits vor dem Bezug der Zweitwohnung Möbel etc. kaufe, können diese in der Steuererklärung angegeben werden oder bezieht sich das Kaufdatum der Möbel ausschließlich auf den Zeitraum vom Bezug der Zweitwohnung bis zum Ende der Doppelten Haushaltsführung? Eventuell wisst ihr wo die rechtlichen Regeln bzw. Hinweise zu finden sind.

    Für Euer Wissen und Unterstützung herzlichen Dank!
    Blaudi

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.