PKV und Gruppenverträge über vfhi

  • Guten Abend in die Runde,


    ich habe eine allgemeine Frage zu Gruppenverträgen in der PKV und würde mich freuen wenn die Experten etwas dazu sagen könnten. Meine Frau ist selbständig und Mitglied im vfhi (Verein zur Förderung des Handels, Handwerks und der Industrie e.V.) und bei Gesellschaft A privat krankenversichert. Über den vfhi hat Sie die Möglichkeit bei einigen Gesellschaften einen Rabatt auf die PKV Beiträge zu bekommen, dies gilt auch für die Versicherungen von Familienmitgliedern. Ich als Angestellter bin bei Gesellschaft B privat krankenversichert. Kann die Versicherung auf den Namen meiner Frau abgeschlossen werden und trotzdem mein Name als Versicherter in der Arbeitgeberbescheinigung und Steuerbescheinigung stehen?


    Schon jetzt vielen Dank für die Antworten.

  • Kann die Versicherung auf den Namen meiner Frau abgeschlossen werden und trotzdem mein Name als Versicherter in der Arbeitgeberbescheinigung und Steuerbescheinigung stehen?

    Ich zitiere jetzt mit Absicht die entscheidende Frage.

    Deine Frau soll also eine abschließen, sie aber nicht die versicherte Person sein. Sondern du ?

  • Ja so wurde es mir erklärt. Frau Vertragspartner ich Versicherter.

    Und im Scheidungsfall fliegt dann neben der Ehe auch gleich die eigene Krankenversicherung mit aus der Kurve? :P


    Im Ernst: Kenne diese Art von Vertragsgestaltung nicht, aber wo wäre der Vorteil? Ein paar Euro Rabatt, die bei der nächsten Beitragssteigerung wieder hinfällig sein könnten? Würde da mal einen Makler wie Dr. Schlemann befragen, vielleicht kann er hier etwas Licht ins Dunkel solcher Angebote bringen?

  • Grundsätzlich sollte es möglich sein, dass die Frau Versicherungsnehmerin ist und der Mann versicherte Person mit eigener Bescheinigung für Arbeitgeber und Steuer. Letztlich hängt das vom konkreten Rahmenvertrag ab.


    Aber:

    • Für eine minimale Ersparnis von vielleicht 3% würde ich mich bei der Frage, welche PKV langfristig die richtige Entscheidung ist, nicht auf eine stark reduzierte Anbieterauswahl einschränken lassen.
    • Kommt die Frau abhanden, ist auch der Rabatt futsch. Manche empfinden diese Verkettung als beziehungsstabilisierend. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Für mich kommt aufrund von Vorerkrankungen eh nur noch ein Versicherer in Frage. Es handelt sich um den Rahmenvertrag der Halleschen mit dem vfhi.

    Das verstehe ich nicht. Ihre Frau ist mit Rabatt bei Gesellschaft A versichert (= Hallesche?), Sie woanders bei Gesellschaft B. Wie wollen Sie dann mit Vorerkrankungen zur Hallesche wechseln, die nicht gerade für eine lasche Gesundheitsprüfung bekannt ist?


    Abgesehen davon funktioniert so ein Rabatt i.d.R. nur bei Neuabschluss, nicht nachträglich.

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  • Zumindest in meinem Fall funktioniert das. Ich bin Versicherungsnehmer und meine Frau ist in dem gleichen Vertrag ebenfalls versichert. Jeder erhält eine separate Bescheinigung für das Finanzamt, auf der Versicherungsnehmer und versicherte Person ausgewiesen sind.

  • Ich als Angestellter bin bei Gesellschaft B privat krankenversichert. Kann die Versicherung auf den Namen meiner Frau abgeschlossen werden und trotzdem mein Name als Versicherter in der Arbeitgeberbescheinigung und Steuerbescheinigung stehen?

    Um das mal für meine eingerosteten grauen Zellen zurechtzurücken:

    1)

    Deine derzeitige Gesellschaft B, also die Hallesche, ist in diesem vfhi-Kaleidoskop mit dabei. Du brauchst also nicht eigens zu wechseln, um bei der Rabatt-Party mitmachen zu dürfen. Das ist immerhin schon die 9/10-Miete, um überhaupt weiter darüber nachzudenken.

    2)

    Es geht also nur um die Wechsel der Versicherungsnehmerrolle in Deinem Vertrag. Du bleibst versicherte Person und - im Hinblick auf Deinen Arbeitgeber - auch Beitragszahler. Oder ist das anders gedacht?

    Aber auch wenn Deine Frau die Beiträge zahlt und dann wohl auch von der Steuer abzusetzen hat, wird zusammen mit ihren eigenen Beiträgen nätürlich einiges zum Absetzen herumkommen.

    Wobei für Dich der eigentlich steuerfreie Zuschuss von Deinem Arbeitgeber auf der Einkommensteuerabrechnung des Finanzamtes wie eine versteuerte Gehaltserhöhung anmuten wird. Aber unterm Strich wird das Gleiche dabei herauskommen.


    Vorausgesetzt natürlich, ihr seid einkommensteuerlich zusammenveranlagt. Bei getrennter Veranlagung befürchte ich "Gehen Sie zurück zur Badstraße".


    Und nein, das war zwar nicht "Monopoly", aber ausdrücklich auch keine steuerliche Beratung.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • "Gehen Sie zurück zur Badstraße"

    Ich befürchte er muss gleich zurück auf Los. Wie oben geschrieben klappt das mit dem Mini-Rabatt normalerweise nur unmittelbar bei PKV Abschluss.

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  • Ich befürchte er muss gleich zurück auf Los. Wie oben geschrieben klappt das mit dem Mini-Rabatt normalerweise nur unmittelbar bei PKV Abschluss.

    Den einen letzten Schritt rückwärts wird er dann auch noch schaffen. Und ja, fast schon eine Beruhigung, dass dieser Minirabattsvereinsmeierei doch gewisse Grenzen gesetzt sind.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977