Falsche IBAN in Abrechnung

  • Ich habe von der WEG Verwaltung im Januar die Betriebskostenabrechnung erhalten. Die Nachzahlung habe ich auf die IBAN überwiesen, die in dem Schreiben des Verwalters aufgeführt war.


    Einige Zeit später schrieb er, dass das Geld nicht angekommen sei. Ich habe ihm daraufhin den Überweisungsbeleg geschickt.


    Nun erhielt ich die Antwort, dass ich den Betrag auf die falsche IBAN überwiesen habe. Der Verwalter hat mir eine andere IBAN (abweichend von der aus seinem ursprünglichen Schreiben) genannt, auf die ich das Geld nun (noch mal) überweisen soll (der ursprünglich von mir überwiesene Betrag ist nicht zurückgekommen).


    Muss ich den Betrag tatsächlich ein zweites Mal überweisen oder ist es nicht eher das Problem des Verwalters?

  • https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Bank/Zahlungsverkehr/04b_ansprueche_fehlueberweisung.html


    Und nun kommen wir zum juristischen Teil des Falles nach BGB (1.Semester).


    Für welches Jahr soll diese Betriebskostenabrechnung sein? Hat eine Eigentümerversammlung stattgefunden ?


    Stammt die Abrechnung mit Angabe einer falschen Kontoverbindung vom Verwalter?


    Was sagt er zu der von ihm genannten Kontonummer ?

  • Verstehe ich es richtig, dass er selbst in diesem Schreiben eine falsche IBAN angegeben hat?


    Dann würde ich ganz locker sagen, dass das sein Problem ist.


    (Erstaunlich übrigens, dass das mit der Prüfziffer funktioniert hat. Wenn ich mich mal vertippe, kam immer die Meldung, dass die IBAN falsch sei.)

  • Verstehe ich es richtig, dass er selbst in diesem Schreiben eine falsche IBAN angegeben hat?

    Das ist ja die Frage, ob der Verwalter eine falsche IBAN angegeben hat oder ob es sich um Cyberbetrug handelt. Ich kenne einen solchen Fall bei dem Hacker sich ins Mailsystem gehackt und im PDF die IBAN gefälscht haben

  • Besteht Kontakt zu anderen Eigentümern oder Mietern, die ggf. das selbe Problem haben?
    Gibt's eine Begründung seitens der Hausverwaltung, warum die IBAN "falsch" sei?


    Und noch die viel wichtigere Frage: Wurde das Geld an die "falsche" IBAN denn schon an dich zurückgebucht? Wenn das Konto beispielsweise nicht mehr existiert, sollte es nach ein paar Tagen wieder bei dir ankommen.

  • Besteht Kontakt zu anderen Eigentümern oder Mietern, die ggf. das selbe Problem haben?
    Gibt's eine Begründung seitens der Hausverwaltung, warum die IBAN "falsch" sei?


    Und noch die viel wichtigere Frage: Wurde das Geld an die "falsche" IBAN denn schon an dich zurückgebucht? Wenn das Konto beispielsweise nicht mehr existiert, sollte es nach ein paar Tagen wieder bei dir ankommen.

    Im Eingangsposting stehen Dinge unvollständig bzw. unklar.

  • Das ursprünglich überwiesene Geld kam nicht zurück. Die überweisung war bereits Mitte Januar.

    Ob die falsche IBAN auch in den Schreiben der anderen Eigentümer drin stand weiß ich nicht.

    Ich habe die Rückmeldung vom Verwalter, dass ich angeblich auf eine falsche IBAN überwiesen habe erst heute erhalten.

  • Das ursprünglich überwiesene Geld kam nicht zurück.

    Dann würde ich definitiv nicht nochmal etwas an eine andere IBAN überweisen, wenn du nachweislich an die in der damaligen Abrechnung angegebene IBAN überwiesen hast und ansonsten alles plausibel war.


    Meine Meinung: Die Verwaltung soll klären, was für eine "falsche" IBAN das ist und sich das Geld von dort holen.

  • Das ursprünglich überwiesene Geld kam nicht zurück. Die überweisung war bereits Mitte Januar.

    Ob die falsche IBAN auch in den Schreiben der anderen Eigentümer drin stand weiß ich nicht.

    Ich habe die Rückmeldung vom Verwalter, dass ich angeblich auf eine falsche IBAN überwiesen habe erst heute erhalten.

    Ich sehe nicht, was dein Fehler hätte sein können und was du hättest anders machen können.

    Du hast eine IBAN genannt bekommen und auf diese IBAN überwiesen. Der Rest liegt beim Verwalter.

  • Es gibt einen gesunden Menschenverstand.


    Und den sollte man hier walten lassen statt bruchstückhaft vorzugehen.


    Die Verwaltungsfirma verschickt Rechnungen per E-Mail.

    Ich habe es selbst so erlebt, dass die Umstellung eines Verwalter-Abrechnungssystems auf elektronische Übermittlung aus Sicherheitsgründen nicht eine E-Mail beinhaltet.

    Da wird dann mit Abruf von Daten beim Verwalter gearbeitet.


    Nun gut: keine Ahnung was deine WEG bei der Eigentümerversammlung beschlossen hat.

    Es gibt einen Verwaltungsbeirat, also zumindest Kontakte zu anderen Eigentümern.


    Haben die anderen Eigentümer auch diese Abrechnung (muss wohl die von 2023 sein) mit der Kontoverbindung bekommen?


    Da reicht es nicht zu sagen, „Keine Ahnung“.

    Der Verwalter soll nun erst einmal das Original der Abrechnung vorlegen.

  • Ich kann mir weiterhin einen Betrug durch einen Hackerangriff auf das E-Mail Konto des Versenders der Rechnung vorstellen. Aber das ist natürlich mit den vorliegenden Informationen spekulativ. Was dagegen spricht ist die vermutliche Höhe des Betrages. Das passiert eigentlich eher bei höheren Beträgen im B2B Zahlungsverkehr. Jedoch kann ich mir sonst nicht erklären, warum die WEG Verwaltung eine falsche IBAN angeben sollte die noch dazu tatsächlich existiert. Wenn es sich um einen Zahlendreher handelt, wäre dies höchstwahrscheinlich an der Prüfziffer gescheitert und die Überweisung wäre nicht ausgeführt worden. Falls ich mit dem Betrug durch einen Hackernangriff richtig liegen sollte ist die Rechtslage jedenfalls kompliziert. Siehe hier ein Beispiel