ALG 1 nach Abfindungszahlung (monatlich)

  • Abfindung wird in monatlichen Raten ausgezahlt, ca. 36 Monaten lang.

    Hat man danach noch Anspruch auf ALG 1?

    Wenn ja, wann sollte man ALG beantragen, jetzt schon oder erst nach 30 Monaten?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Schön knapp… geht’s eigentlich noch knapper?


    Also dann genauso:


    Ja, wenn die Rahmenfrist nicht überschritten wurde.

    Die Versicherungsleistung kann auch später beantragt werden, wenn die Rahmenfrist nicht überschritten wurde.


    Für Abfindungen, die nicht in einer Summe gezahlt werden:


    Sie sind sozialversicherungspflichtig und steuerrechtlich gilt, dass sie nicht als außergewöhnliche Einkommen gelten.


    In diesem Fall scheidet die Anwendung von Paragraph 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG und die Fünftelregelung grundsätzlich aus