Noch wechseln - Private Krankenversicherung

  • Hallo,


    ich bin 55 Jahre alt und freiwillig gesetzlich Krankenversicherung.

    Zudem habe ich eine private Krankenzusatzversicherung.

    Beide Kinder sind seit kurzem selbst krankenversichert.


    Jetzt hat mir ein Arbeitskollege gesagt, es könnte Sinn man, nochmals nachzuschauen, ob man sich nicht noch rein privat krankenversichert.

    Ich dachte immer in diesem Alter ist der Zug abgefahren. Die Krankenversicherung konnten keine Rückstellungen für mich aufbauen. Besondere Krankheiten habe ich nicht, außer dass ich einmal einen Bandscheibenvorfall vor Jahren diagnostiziert bekommen habe.


    Macht es aus Eurer Sicht Sinn, sich Angebote wegen eines möglichen Wechsels einzuholen und weitergehend zu informieren?

    Denn eigentlich kenne ich in Foren nur Fragestellungen, wir komme ich aus der Privaten Krankenversicherung zum Rentenzeitpunkt wieder in die gesetzliche Krankenversicherung?


    Gruß

    B.

  • Hast du dir mal ein Angebot kalkulieren lassen um ein Gefühl für die Beiträge zu bekommen? Du wirst nicht mehr viele Alterungsrückstellungen aufbauen können.

    Die Bandscheiben könnten ggf ein Problem werden oder aber zumindest zu Risikoaufschlägen führen.

    Was motiviert dich denn in die PKv wechseln zu wollen?

  • Was motiviert dich denn in die PKv wechseln zu wollen?

    Möglicherweise, dass wie indirekt angegeben, die Kinder aus der beitragsfreien Familienversicherung ausgeschieden sind, also es unter Beitragsaspekten jetzt nur noch um BeJo alleine geht.


    Aber ohne dass von ihm das klare Signal auf sichere finanzielle Unabhängigkeit auch und gerade im Alter geht, wäre ich dafür, das Thema abzuhaken. Zug abgefahren - da liegt er wohl richtig.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ja, der Anstoß kommt daher, dass die Kinder nicht mehr bei uns mitversichert sind und von einem Rat eines Kollegen, über eine PKV mal nachzudenken.


    Und, wie ist das "sichere finanzielle Unabhängigkeit" gemeint? Was kann ich hierzu für eine Rückmeldung geben?

  • Macht es aus Eurer Sicht Sinn, sich Angebote wegen eines möglichen Wechsels einzuholen und weitergehend zu informieren?

    Hallo BeJo , sich zu informieren ist meistens sinnvoll, um am Ende eine faktenbasierte Entscheidung zu treffen.

    Ich dachte immer in diesem Alter ist der Zug abgefahren.

    Alter alleine ist kein Hinderungsgrund. Bitte mal nach "Bis zu welchem Alter ist ein Wechsel in die PKV sinnvoll – „lohnt“ sich ein später Wechsel?" googeln und die passende FAQ auf unserer Website nachlesen. Der älteste Kunde, den wir bislang privat krankenversichert haben, war ein 66 jähriger kerngesunder Rentner, der neun Jahre später für bessere PKV Leistungen immer noch weniger bezahlt als in der GKV. Er hätte in der GKV allerdings - anders als "normale" ex-angestellte Rentner, die nicht im Versorgungswerk sind - auch den Höchstbetrag bezahlt!

    Generell gilt: "Je früher, desto besser" bzw. "Je später, desto kritischer prüfen".

    Besondere Krankheiten habe ich nicht, außer dass ich einmal einen Bandscheibenvorfall vor Jahren diagnostiziert bekommen habe.

    Einen Bandscheibenvorfall würde ich schon als "besondere Krankheit" bezeichnen, die ungünstigstenfalls zu einer kompletten Ablehnung oder bestenfalls (länger zurückliegend, beschwerdefreier Verlauf) zu einem Risikozuschlag von 10-15% führt. Vermutlich schlummert bei einem 55-Jährigen in den Krankenakten noch das eine oder andere weitere Wehwehchen, das man landläufig nicht als "besonders" empfindet ("hat doch jeder"), das jedoch zu einem für die PKV erhöhten Kostenrisiko führt.


    Fazit: Nachdenken kann man immer. Ehrlich gesagt bin ich aber skeptisch, ob am Ende der Überlegungen ein Wechsel in die PKV als Lösung herauskommt.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ja, der Anstoß kommt daher, dass die Kinder nicht mehr bei uns mitversichert sind und von einem Rat eines Kollegen, über eine PKV mal nachzudenken.

    "Bei uns" heißt, dass Deine Frau und Du eine eigene Mitgliedschaft auch im Rentenalter haben werden und eine eventuelle spätere Familienversicherung Deiner Frau über Dich als weiterhin GKV-Versicherten dann nicht in Frage käme?

    Und, wie ist das "sichere finanzielle Unabhängigkeit" gemeint? Was kann ich hierzu für eine Rückmeldung geben?

    Das neben einer deutlich überdurchschnittlichen gesetzlichen Rente zumindest für Dich, besser natürlich auch für die weiterhin gesetzlich versicherte Mutter, auch sicher mit weiteren nennenswerten Alterseinkünften oder entsprechendem Vermögen gerechnet werden kann.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hallo zusammen,

    um die Beiträge im Alter bezahlen zu können sind Rücklagen erforderlich.

    Als Faustregel dürften die Erträge aus einem 200.000 Euro Welt ETF hilfreich sein.

    LG

    Hallo adrianberg,


    das ist eine interessante Faustregel. Von welchen Daten und Annahmen leitest du diese ab?


    Grüße

  • Hallo zusammen,

    danke für die Frage.

    Bei 200.000 Euro Welt ETF haben wir bei 6 Prozent im Durchschnitt 1.000 Euro im Monat Ertrag.

    Ganz grob könnte das die Beitragssteigerung ausmachen.

    Beitragssteigerung jährlich plus 3 Prozent inclusive. Sicherheitspuffer.

    (Nur eine Überschlagsrechnung).

    LG

  • Hallo Bejo,

    werden Sie eine Rente aus der gesetzlichen RV beziehen? Wenn Sie immer in der GKV versichert waren, würden Sie dann zu Rentenbeginn die Bedingungen für die KVdR erfüllen (90% der 2. Hälfte des Erwerbsleben in der GKV Versicherung Rente aus der GRV), was den Vorteil bietet, dass Sie nur anteilig auf Ihre Renten KV Beiträge zahlen müssten. Bei der PKV ist der Beitrag nie einkommensabhängig und kann bei manchen einen großen Prozentsatz der Rente verschlingen. In der GKV sinkt der Beitrag zu Rentenbeginn in der Regel, zumindest wenn Sie die Bedingungen für die KVdR erfüllen, in der PKV ist leider meist mit weiteren Beitragssteigerungen in der Rente zu rechnen.

  • Beitragssteigerung jährlich plus 3 Prozent inclusive. Sicherheitspuffer.

    (Nur eine Überschlagsrechnung).

    Als Nicht-Beihilfeberechtigter werden die Beitragssteigerungen im Rentenalter mit Sicherheit höher sein. Ich rechne mit 3,5-4,0%. Solange die Zinsen weiterhin so niedrig wie jetzt bleiben, eher am oberen Rand, vielleicht sogar etwas über 4,0%.

  • Nur mal zum Vergleich: Die langfristige Steigerung des GKV-Höchstbeitrags beträgt 5,79%.

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  • Als Nicht-Beihilfeberechtigter werden die Beitragssteigerungen im Rentenalter mit Sicherheit höher sein. Ich rechne mit 3,5-4,0%.

    Das macht mathematisch keinen Sinn. Eine Beihilfeergänzung ist im Prinzip nur eine anteilige PKV. Die relativen Beitragserhöhungen dürften sich hier nicht unterscheiden.

  • Das macht mathematisch keinen Sinn. Eine Beihilfeergänzung ist im Prinzip nur eine anteilige PKV. Die relativen Beitragserhöhungen dürften sich hier nicht unterscheiden.

    In Internet findet man diverse Quellen, in denen bei den durchschnittlichen Beitragssteigerungen zwischen Beihilfe- und Nicht-Beihilfeberechtigten differenziert wird. Und immer ist der Durchschnitt für die Nicht-Beihilfeberechtigten niedriger. So auch hier im aktuellen Assekurata-Ratingbericht zur Debeka-PKV (https://www.assekurata-rating.…t_Debeka-Kranken_2025.pdf).

    Eine der Ursachen für den Unterschied ist, dass bei der Angabe einer durchschnittlichen Beitragssteigerung auch alle Vertragsveränderungen im Laufe der Versicherungszeit berücksichtigt sind, also z. B. bei einem Beihilfeberechtigten der Wechsel von 50% auf 70% Beihilfe, wenn er pensioniert wird.

  • Die meisten Rentner sind auch nicht privat versichert. Für einen großen Teil der privatversicherten Rentner sollte diese Größe (hoffentlich) relevant sein.

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  • Die meisten Rentner sind auch nicht privat versichert. Für einen großen Teil der privatversicherten Rentner sollte diese Größe (hoffentlich) relevant sein.

    Die privat versicherten Rentner, die im Erwerbsleben angestellt waren und in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können mit ihrer gesetzlichen Rente alleine nicht die Beitragsbemessungsgrenze erreichen, wenn sie z. B. mit 27 Jahren nach dem Studium ins Berufsleben eingestiegen sind und direkt Höchstbeitrag in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Hierzu benötigen sie noch eine höhere Betriebliche Rente.


    Da aber die gesetzliche Rente in den vergangenen 25 Jahren nur um durchschnittlich ca. 2 % jährlich gestiegen ist und Betriebsrenten i.d.R. auch nur um 1% pro Jahr steigen, werden die Rentner innerhalb weniger Jahre auch wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze rutschen, insofern sie bei Renteneintritt überhaupt drüber waren.