Vorbehalt der Nachprüfung Ablauf?

  • Guten Abend.


    Ich habe eigentlich ne simple Frage wie genau ist der Ablauf bei Vorbehalt der Nachprüfung?

    Bei mir wollte das Finanzamt für 2022 und 2023 (Bescheid kam mitte 2024) noch einige Unterlagen haben bzgl der Ausgaben/Einnahmen, diese habe ich alle Ordnungsgemäß hingeschickt und sogar Übersichtlich dargestellt, weil der Bereich sehr Komplex ist.


    Jetzt habe ich aus Zufall gesehen, das 2021 (Bescheid kam anfang 2023) ebenfalls unter Vorbehalt der Nachprüfung war, und mein Steuerberater da automatisch schon alles hingeschickt hat.


    Nun meine Frage, wie ist der Ablauf denn bei sowas? Wird das einfach offen erklärt und dann passiert einfach nix mehr? Oder kommt denn zumindest noch irgendwann mal eine Rückantwort das der Vorbehalt aufgelöst würde? Soweit ich das verstanden habe ist der Bescheid noch nichts Rechtskräftig, schaut da einer nochmal drüber oder was genau dient denn genau dieser Vorbehalt?


    Vorallem habe ich gelesen, das es anscheind gängige Praxis beim Finanzämter ist, stimmt das?


    Grüße

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wie genau ist der Ablauf bei Vorbehalt der Nachprüfung?

    Juristische Standardantwort 1.0: Das kommt darauf an.

    Bei mir wollte das Finanzamt für 2022 und 2023 (Bescheid kam Mitte 2024) noch einige Unterlagen haben bzgl der Ausgaben/Einnahmen, diese habe ich alle ordnungsgemäß hingeschickt und sogar übersichtlich dargestellt, weil der Bereich sehr komplex ist.


    Jetzt habe ich aus Zufall gesehen, dass 2021 (Bescheid kam Anfang 2023) ebenfalls unter Vorbehalt der Nachprüfung war, und mein Steuerberater da automatisch schon alles hingeschickt hat.


    Nun meine Frage, wie ist der Ablauf denn bei sowas?

    Wenn Du eine Steuererklärung einreichst, wird diese geprüft und Du bekommst einen Steuerbescheid. Gegen diesen kannst Du Einspruch erheben, wenn Du etwas zu bemängeln hast. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wird der Bescheid bestandskräftig, also rechtsgültig. Danach kannst in der Regel weder Du, noch das Finanzamt den Bescheid noch ändern.


    Es mag nun irgendein Umstand vorliegen, den das Finanzamt nochmal prüfen möchte, vielleicht im Zusammenhang mehrerer Jahre. Dieser Umstand wird genau bezeichnet, bezüglich dieses Umstands bleibt der Steuerbescheid offen.


    Mal angenommen, Du hast einen Nebenerwerb, der Verluste macht. Das ist bei vielen Geschäften der Fall: Du mußt erstmal investieren, bevor sich die Sache lohnt. Diese Verluste kannst Du von der Steuer absetzen, zahlst somit für Deinen Brotberuf weniger Steuer. Das akzeptiert das Finanzamt ein Weilchen. Irgendwann einmal möchte es aber Gewinne sehen, Zweck des Nebenerwerbs ist schließlich die Gewinnerzielungsabsicht. Wenn Du aber viele Jahre nur Miese machst, nimmt Dir das Finanzamt irgendwann nicht mehr ab, daß Du Gewinne machen möchtest und stellt die erklärten Verluste unter den Vorbehalt der Nachprüfung. Wenn Du dann weiterhin nur Verluste und keine Gewinne machst, schreibt Dir Dein Finanzamt zwei Jahre später: "Offensichtlich besteht keine Gewinnerzielungsabsicht. Wir erkennen die Verluste Ihrer Liebhaberei rückwirkend nicht mehr an." Dazu erhältst Du neue Steuerbescheide für alle Jahre, für die der Steuerbescheid noch offen ist.


    So funktioniert das im Prinzip. Wenn Du Genaueres wissen willst, müßtest Du genauere Angaben machen. Was sagt eigentlich Dein Steuerberater dazu? Eigentlich bezahlst Du ihn doch auch dafür, daß er Dir solche Dinge erklärt!