2 verschiedene Minijobs als Student

  • ich habe als student (ledig, männlich 22 jahre alt, wohne bei meine Eltern) 2 minijobs



    minijob a : samstag 7h 12,82€

    minijob b : sonntag 8h 16,25€



    also insgesamt 15 h pro woche

    Monat ist mal 4

    Jährlich mal 12


    Ich habe davor 4 semester lang bafög bezogen und dann wurde es gestoppt weil mir paar credit points fehlten (Bafög Aachen)

    ich wollte deswegen in der Zwischenzeit arbeiten gehen und dann nach einem Jahr wieder Bafög beziehen (also diese 2 Minijobs halte ich für 1 Jahr)


    da ich jz mehr als 556 € verdiene wird es nicht mehr als minijob anerkannt?



    Wie viel Steuern wird mir abgezogen? und ist es mir überhaupt erlaubt 2 Minijobs als Student auszuführen

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.


    Unter 20 Stunden pro Woche ist zunächst einmal nicht schädlich für die Studierenden-Eigenschaft.


    Zwei Minijobs ohne sozislversicherungspflichtige Beschäftigung werden zusammengezählt.


    Der steuerliche Grundfreibetrag liegt mittlerweile bei knapp über 1.000 EUR monatlich, daher sollte die Einkommenssteuer so in Richtung Null tendieren, zumindest nach der Steuererklärung.

  • Bitte auch auf die Krankenversicherung achten. Viele Studierende, die das so genannte Werkstudentenprivileg nutzen, verstehen am Anfang nicht, dass sie jetzt den studentischen Beitrag für die Krankenkasse selbst zahlen müssen und nicht mehr Familienversichert sind.

  • Nicht ganz. Das Jahr hat 52 Wochen (und nicht 48).

    Da ich jetzt mehr als 556 € verdiene, wird es nicht mehr als Minijob anerkannt?

    Jepp. Der Sonntags-Job ist ohnehin vom Einkommen her an der Kante.


    Zu überlegen wäre, ob der Sonntagsarbeitgeber Dir ein Minimum mehr zahlt (oder Du ein Minimum mehr arbeitest), damit aus dem Minijob ein Midijob wird, weil bei diesem eine günstige Krankenversicherung dabei ist.


    Steuer ist kein Problem, Krankenversicherung könnte eins sein.

  • Gerade spinnt die Zitierfunktion leider irgendwie.

    Deshalb kopiere ich Achims Aussage manuell rüber.

    Die Aussage ist falsch.

    Das Werkstudentenprivileg geht dem MIDI Job bei der Krankenversicherung immer vor !

    Der MIDI Job führt dazu, dass eben die normale, studentische Kranken und Pflegeversicherung bezahlt werden muss.

    Ein knappes überschreiten der Sozialversicherung-Grenze bringt überhaupt nichts.


    „Zu überlegen wäre, ob der Sonntagsarbeitgeber Dir ein Minimum mehr zahlt (oder Du ein Minimum mehr arbeitest), damit aus dem Minijob ein Midijob wird, weil bei diesem eine günstige Krankenversicherung dabei ist.“


    Midijob als Student | BARMER
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    www.barmer.de


    Das findet sich natürlich bei anderen Krankenkassen auch als Information.



  • Die Aussage ist falsch.

    Was ist denn Deines Erachtens falsch? Daß das Jahr 52 Wochen hat? Ja, das ist falsch. Das Jahr hat 365 oder 366 Tage, das sind ein oder zwei Tage mehr als 52 Wochen. Richtig ist also: Das Jahr hat 52 Wochen und eine Restwoche obendrauf.


    Was ist noch falsch? Daß der Sonntagsjob einkommensmäßig an der Kante für einen Minijob ist? Nein, das ist richtig, wie jeder lesen kann.


    Ist denn falsch, daß man den Sonntagsjob zu einem Midijob aufbrezeln könnte, was die Sozialversicherungssituation ändern würde? Nein, das ist auch nicht falsch, das wäre eine Option, wenngleich man die passend gestalten müßte.


    Die Vorgaben des TE, der sich - wie üblich- bisher weiter an diesem Thread nicht beteiligt hat, sind wie immer fragmentarisch. Das ist auch gut so, denn wenn ein Fall eindeutig dargestellt werden würde, hätte man ja - zack! - die eine einzige richtige Antwort, und die Diskussion wäre zu Ende. Das kann ja keiner wollen!


    Für alle anderen Fälle gilt: Was machen wir denn da? Man stellt also eine Überlegung an, die beispielsweise für jeden Steuerberater sein tägliches Brot ist. So wie sich der TE das vorstellt, geht es nicht, also muß man sich überlegen, ob und wie man eine vergleichbare Regelung gestalten kann, die geht.


    Klar ist, daß der TE 22 Jahre alt ist und bei seinen Eltern wohnt. Zumindest in der Vergangenheit hat er studiert. Das anfänglich bezogene Bafög hat man ihm gestrichen, weil er die erforderlichen credit points nicht erreicht hat. Wie er krankenversichert ist, wissen wir nicht, wir unterstellen, daß er in der gesetzlichen Krankenversicherung bei seinen Eltern familienversichert ist.


    Er hat zwei Jobs, die er regelmäßig an den Samstagen und Sonntagen ausübt, also am Wochenende. Einer dieser Jobs schöpft die Gehaltsgrenze für einen Minijob aus, der andere nicht. Beide zusammen übersteigen die Minijobgrenze deutlich. Zusammen sind das 15 Stunden pro Woche, somit könnte er - wenn er studiert - nicht hauptsächlich mit seinen Jobs, sondern mit seinem Studium beschäftigt sein.


    Die Steuer ist für ihn kein Problem. Zusammen bekommt er im Jahr um die 10.000 € brutto, das liegt unter dem Grundfreibetrag. Die Sozialabgaben sind das Problem und die Bürokratie. Es ist ja noch nicht gesagt, daß einer oder beide bisherigen Arbeitgeber sich den bürokratischen Aufwand einer vollen sozialversicherten Beschäftigung antun wollen.


    Wenn mehrere Minijobs zusammen die Einkommensgrenze übersteigen, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. Wenn einer der beiden Tätigkeiten von einem Minijob zu einem Midijob würde, wird diese Tätigkeit zwar auch sozialversicherungspflichtig, aber unter erleichterten Bedingungen, und die andere Tätigkeit kann dann ein Minijob bleiben.


    Man müßte sich die Sachlage also im Detail anschauen - und wenn man was ändern will, müssen vermutlich mehrere Beteiligte mitspielen.

  • Ist denn falsch, daß man den Sonntagsjob zu einem Midijob aufbrezeln könnte, was die Sozialversicherungssituation ändern würde? Nein, das ist auch nicht falsch, das wäre eine Option, wenngleich man die passend gestalten müßte.

    Wenn er immatrikuliert ist, geht es eben nicht.

    Er schreibt dem ersten Beitrag, dass er Student sei.


    Davon gehe ich aus und damit funktioniert diese Lösung eben nicht.

    Der Midijob führt zu keiner Sozialversicherungspflicht in der Krankenkasse sondern er hat den studentischen KV-Beitrag selbst zu zahlen.

    Fragen dazu beantwortet jede gesetzliche Krankenkasse, die der Student auch hätte fragen können.