Hallo zusammen,
kürzlich habe ich ein Schreiben von meinem Vertragspartner, der DWS, zu meinem Riestervertrag „DWS Top Rente Dynamik“ erhalten, weil ich ihn zum 1. Mai d.J. erstmals zur Auszahlung abrufen kann, da ich im April vorher 60 Jahre alt werde. Das ist das damals vertraglich vereinbarte, früheste Abrufdatum. Stand 19.2. betrug das Fondsvermögen 70.333,05€.
Nun gibt es verschiedene Varianten zum Auszahlungsbeginn:
1) vollständigen Verrentung (mtl. 173,10) bis zum 85. LJ des nach Abzug der Versicherungsprämie i.H.v. 18.404,04€ für die vorgesehene Leibrente ab 85 übrigbleibenden Betrages oder
2) zusätzlich zur verpflichtenden Leibrentenprämie eine vorherige Entnahme aus dem Fondsvermögen von bis zu 100% des ungeförderten Kapitals (11.950,41€), das sich angeblich derzeit im Vertrag befindet und deshalb dann natürlich auch entsprechend weniger monatlicher Rente (143,69€), aber auch gleichzeitig einer geringeren LR-Prämie (15.276,98€) oder
Variante 3) nur Entnahme von bis zu 30% (zur Zeit 21.099,92€) des gebildeten, derzeit vorhandenen Fondsvermögens (70.333,05€) und einem dann errechneten, erforderlichen Leibrentenanteils von 12.882,83€ und einer mtl. Rente von 121,17€ oder abschließend
Variante 4) sowohl Entnahme von bis zu 100% des ungeförderten Kapitals (11.950,41€) als auch zusätzlich eine einmalige Entnahme von bis zu 30% des gebildeten Kapitals (derzeit 17.514,79€), wodurch auch die Prämie für die Leibrente nochmals deutlich absinken würde (10.693,88€), die mtl. Rentenzahlung allerdings auch auf dann mtl. 100,58€.
Des Weiteren besteht als 5. Variante die Möglichkeit der Verschiebung der Auszahlungsphase bis (ich glaube) maximal 67 Jahre oder halt irgendwo zwischen 60 und 67 Jahre. Dazu muss man allerdings wissen, dass das bei diesem Vertrag dahinter liegende Modell so funktioniert , dass mit zunehmendem Alter der Aktienanteil gemanagt zugunsten eines immer weiter zunehmenden Rentenanteils abnimmt. D.h. er ist derzeit aufgrund des quasi bevorstehenden, möglichen Auszahlungsbeginns schon gering und würde bei Auszahlung aufgrund der anstehenden Rentenzahlungen komplett zugunsten einer Umschichtung in einen Geldmarktfonds der DWS aufgelöst werden. Vermutlich würde die DWS bei einer Verlängerung der Laufzeit des Vertrages je nach neuem Wunschablauf (60-67) zum jetzigen Zeitpunkt auch wieder an dieser Schraube (Aktien/Renten) drehen.
Noch ein paar kurze Anmerkungen zur Vererbbarkeit:
1) Das Kapital für die Leibrente steht in der Auszahlphase im Falle einer Vertragskündigung oder im Todesfall nicht mehr zur Auszahlung oder Vererbung zur Verfügung. Es wäre dann also futsch.
2) Das nach Abschluss der Leibrentenversicherung verbleibende Altersvorsorgevermögen steht für den Auszahlplan zur Verfügung und kann vererbt werden. Im Todesfall, vor dem 85. Lj, kann das Restguthaben an die Erben förderschädlich ausgezahlt oder förderunschädlich auf einen Riestervertrag des Ehepartners übertragen werden.
In der Hoffnung, dass sich hierzu vielleicht schon mal einige aus diesem Forum Gedanken gemacht oder sogar bereits echte Erfahrungen damit gesammelt haben, folgende Fragen dazu:
1) Welche Variante würdet ihr bevorzugen und weshalb?
2) Hinsichtlich der Besteuerung handelt es sich hier grundsätzlich um die nachgelagerte Besteuerung. Ich verstehe es also so, dass sämtliche Auszahlungen egal ob in Form einer monatlichen Rente oder als Entnahmen wie oben beschrieben dem persönlichen Steuersatz im Jahr der jeweiligen Auszahlung unterliegen. Ist das richtig?
Bei einer möglichen Entnahme von ungeförderten Beträgen meine ich aber mal gelesen oder gehört zu haben, dass im Falle einer Laufzeit von (mind.?) 12 Jahren und (bei Vertragsabschluss vor dem 1.1.12/ist hier der Fall) ab dem 60. Geburtstag der Unterschiedsbetrag zwischen eingezahlten Beiträgen und Leistungen nur hälftig mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist. Kann das stimmen? Oder wird hier womöglich (zusätzlich) die Fünftelregelung angesetzt?
3) Wichtig wäre für mich auch zu wissen, ob bei der möglichen Teil-Entnahme von bis zu 30% des gebildeten Kapitals (s.o.) die Fünftelregelung zur Anwendung käme oder ob dieser Betrag voll besteuert würde, denn das wäre natürlich steuerlich wichtig für das Jahr der Auszahlung.
4) Vor dem Hintergrund der Steuer wäre eventuell tatsächlich die vollständige und ausschließliche Rentenzahlung ohne vorherige Entnahmen sinnvoll, weil die Beträge dadurch stark verkleinert und verteilt würden und somit steuerlich betrachtet nicht so stark in‘s Gewicht fallen, kann diese Annahme so stimmen und sehe ich das falsch?
5) Wie sieht es aus mit einer möglichen Verbeitragung im SV-System? (derzeit ges. kV und PV über meine Frau im Rahmen der Familienversicherung!)
6) Woran muss/sollte ich in Sachen meines Riestervertrages in der hier vorgestellten, derzeitigen Situation noch denken? Habe ich etwas vergessen?
Über Meinungen, Anregungen, Ideen, Ergänzungen oder sogar eigene Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen!
Dank vorab und Gruß, Nick