Rückkehr in die GKV

  • Dieser Einzelfall sprengt nun wirklich den Rahmen einer - noch dazu kostenfreien - Beratung im Rahmen dieses Forums.
    Da Sie ja offensichtlich sowohl einen Steuerberater als auch einen Rechtsanwalt haben, sollten Sie diese dementsprechend beauftragen. Dann müssen diese professionellen Berater auch für ihre Aussagen und Empfehlungen die Gewährleistung übernehmen. Dieses Forum ist dafür weder gedacht noch geeignet.

  • Sollte ich mich hier mit meinem Anliegen zu weit vorgewagt haben tut es mir leid. Es war nicht meine Absicht zu schnorren denn ich hoffte auf ein paar Anregungungen.


    Ps Muss ich mich jetzt noch entschuldigigen das ich einen Strafverteidiger zum Freund habe und wie vielleicht viele Menschen in Deutschland auch ihre Steuererklärungen bei einem Steuerberater erledigen lassen.


    Ich hatte hilfreiche Tipps gesucht aber keine Anschuldigungen als Schnorrer.

  • In Ihrem Fall geht es um eine konkrete Beratung, die über "hilfreiche Tipps" weit hinausgeht.
    Ich habe Sie auch nicht als "Schnorrer angeschuldigt".


    In Ihrem ureigensten Interesse sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt fundiert beraten lassen.
    Wenn Ihr Freund als Strafverteidiger da eventuell fachlich nicht auf der Höhe ist, dann müssen Sie zu einem anderen Anwalt gehen. Der sollte sich auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und des Steuerrechts gut auskennen.


    Schließlich geht es um Ihre eigene Zukunft! Da sollten Sie nicht auf "hilfreiche Tipps" eines Forums für Verbraucherfinanzen hoffen. In Ihrem sehr speziellen Fall müssen viele Für und Wider abgewogen werden. Gerade auch weil Sie schwer erkrankt zu sein scheinen.


    Es macht deshalb keinen Sinn, hier anonym Tipps zu erhoffen.
    Gehen Sie zum Anwalt!

  • Als Schnorrer hat Dich muc ja nun wirklich nicht bezeichnet, sondern vielmehr darauf hingwiesen, dass es mittlerweile so viele Hinweise etc gibt, die aber natürlich alle niemals rechtsverbindlich sein können.


    Kein Anwalt kennt sich in allen Bereichen aus, auch kein Steuerberater, es gibt für alles Spezialisten und insbesondere in Deinem Fall brauchst Du einen. Ein Strafverteidiger ist da sicher nicht der Richtige, auch ein Steuerberater nicht, denn er darf berufsrechtlich aus meiner Sicht in so einem Fall gar nicht gegen Honorar beraten.


    Nur 49% halten sind bei der einfacher Mehrheit eine wichtige Komponente aber z.B. nicht in allen Fällen eine Lösung, wenn z.B. im Arbeitsvertrag keine festen Arbeitszeiten geregelt sind. Dazu gibt es bereits Rechtsprechnung der LSG.


    Hier können Nuancen entscheiden und daher sind wir hier auch langsam am Ende mit Tipps und Hinweisen, auf die Du eventuell sonst nicht gestossen wärst.
    Ab hier müssen Spezialisten übernehmen, die das gegen Honorar rechtssicher gestalten und wenns schiefgeht auch dafür haften.

  • Liebe Community,


    Im Dezember werde ich 55 Jahre alt. Ich bin seit 1.1.87 in der PKV (28 Jahre). Seit Anfang diesen Monats beziehe ich ALG I. Mein monatlicher Beitrag in der PKV beträgt z.Z. ca. 750€ bei 100% Kostenerstattung.


    Ich stelle mir nun die Frage, ob ich mich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen sollte, oder die Chance nutzen, nach sehr langer Zeit wieder in die GKV zurückzukehren.


    Zusätzlich habe ich noch das Problem, dass bei mir ein Prostata Karzinum endeckt wurde und ich nun die Vorteile der PKV ausnützen könnte.


    Was ist mich langfristig der bessere Weg, PKV oder GKV?


    Danke an alle, die Antworten.


  • Ich habe meinen Fall hier schon geschildert und habe nun noch eine konkrete Frage, bei der ich unsicher bin. Angenommen:


    - Ich beginne am 01.07.2015 einen Job (Angestellt, SV-pflichtig).
    - Das Monatseinkommen ist bis zum 31.12.2015 so hoch/niedrig, dass ich (auf ein Jahr hochgerechnet) unter der JAEG liege.
    - Am 01.01.2016 steigt das Monatseinkommen, so dass ich in 2016 über JAEG liegen würde; diese "Erhöhung" ist im Arbeitsvertrag auch schon so festgelegt.


    Reichen die 6 Monate unter JAEG für die sichere Rückkehr in die GKV?


    Ich hoffe, die Fragestellung ist verständlich, sonst bitte nochmal melden. Danke.

  • Ich vertrete hier ausschließlich meine Meinung. Sie stellt keinen Rechtsanspruch dar.


    Meines Wissens, muss über einem Zeitraum von 1 Jahr der geringere Verdienst nachgewiesen werden. Sonst kann die PKV Versicherung jederzeit auf den Basistarif verweisen. Doch mit dem Wechsel zu einem anderem Anbieter oder gar in die GKV entstehen einige Probleme die beachtet werden müssen. Die vom Versicherten generierte Altersrückstellung wird mit jeden Wechsel geringer. Entscheidet man sich für die gesetzliche Krankenkasse, wird diese dann nicht ausgezahlt sondern zu Gunsten der anderen privat versicherten einbehalten.

  • Ich habe eine Bitte an Profis und Besucher: wenn Ihr eine Meinung vertretet, bitte immer die Rechtsquelle dazu schreiben woher diese oder jene Regel stammen soll! Das gilt auch für die Autoren von Finanztip in den E-Mailinfos und hier auf der Webseite!!
    Glauben ist schön, kontrollieren bringt mehr, zumal Fehler fatal sein können!


    Vielen Dank, Spellsurf

  • Kompliment an die Macher, sehr kompetente und sachliche Runde hier, habe schon viel gelernt/geklärt:


    Bin als Freiberufler, 53Jahre, noch in PKV, wechsle jetzt ins Angestellten-Verhältnis, kann mein Gehalt weitgehend selbst festlegen, werde den eigenen Vater als Angestellter pflegen (auch real), möchte meine freiberufliche Tätigkeit weiter auf kleiner Flamme beibehalten und "später" wohl wieder aktivieren und dabei natürlich jetzt auch in die GKV zurück und dann auch wieder freiwillig bleiben.


    1. Frage:
    Die Änderung § 188 Abs. SGB zum 1.8.2013 – also weitgehend Wegfall der Vorversicherungszeiten – gilt auch für ursprünglich Selbstständige? Hieße zugespitzt: „1 Monat Angestellter, Geschäft ruhen lassen und danach wieder reiner Selbstständiger aber in der GKV weiter freiwillig versichert. Tatsächlich, oder doch Sonderregelungen bei Wiederaufnahme der Selbstständigkeit?


    2. Frage:
    Saidi schreibt in seinem Hauptartikel: „….Als Anhaltspunkte gelten: eine Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche und ein Bruttoeinkommen von mehr als der halben Bezugsgröße, derzeit 1417,50€“.
    Donton schreibt am 3.4.2015 hier im Forum „…“Auf Anfrage bei der TK im August 2012, müßte man 1 Jahr lang mit mindestens 401(451 ab 2013) € brutto angestellt sein, um in die GKV zurückkommen zu können.“ Auch Donton schreibt, dass er nebenbei noch selbstständig war/ist.
    Gibt es denn beim erforderlichen Einkommen einen „Ermessensspielraum“, weil Saidi von Anhaltspunkt spricht und wer entscheidet/bewilligt letztlich?
    Und was hat es mit den 451€ dann auf sich? Oder ist das ein Sonderfall wenn ich nebenbei noch selbstständig sein möchte?


    Dank & Gruß
    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Andreas,


    1) nein, es gibt keine Sonderregelung für Selbstständige. Daher ja auch unser Tipp mit dem Sich-anstellen-lassen.
    Nebst http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__188.html
    siehe auch hier:
    http://www.vdek.com/vertragspa…/file.res/Grunds%C3%A4tze Hinweise vom 17.06.2014.pdf


    2) Du musst als Angestellter mehr verdienen und mehr arbeiten als als Selbstständiger. Das sind die Kriterien, damit das Angestelltenverhältnis als Hauptbeschäftigung anerkannt wird. Es gibt hier keine fixen Grenzen oder Größen. Daher sind die 20h bzw. 1417€ auch nur Anhaltspunkte.
    Die 451€ sind eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung: Ein Minijob reicht in keinem Fall aus, um als Hauptbeschäftigung anerkannt zu werden. Denn Du musst eigene GKV-Beiträge entrichten, was beim Minijob ja nicht der Fall ist.
    Hinweis: Die Aussage der TK laut Donton stammt von August 2012, seitdem hat sich die Gesetzeslage geändert.


    VG
    Saidi

  • Erst einmal vielen Dank für die umfangreichen Informationen, die ich erst einmal komplett durch gelesen habe. Trotzdem habe ich noch einige Fragen, aber zunächst kurz meine Situation:


    53 Jahre alt, seit 14 Jahren in der PKV, selbständig, ab kommenden Juli festangestellt mit €1.500 brutto, derzeitige selbständige Tätigkeit wird auf Minimum reduziert, aber nicht ganz aufgegeben.


    So wie ich das sehe, sollte der Wechsel in die GKV problemlos möglich sein, aber was passiert, wenn ich dann den Job nach einigen Monaten wieder verliere? Ich bin dann ja immer noch selbständig. Kann ich dann trotzdem in der GKV bleiben? Welchen Beitrag müsste ich dann bezahlen?


    Danke und Grüße


    der Friedrich

  • Hallo,


    ich werde zum 30.06.2015 arbeitslos.


    Ob eine Sperrzeit greift kann meine Agentur für Arbeit mir noch nicht sagen.


    (Ich habe aus gesundheitlichen Gründen gekündigt und auch ein Attest)


    a. Keine Sperrzeit
    Neuer Arbeitsvertrag ab dem 06.07.2015 über der Beitragsbemessungsgrenze.
    Reichen 3 Tage Arbeitslosigkeit um in die GKV zu wechseln?


    b. Sperrzeit
    Was geschieht in diesem Fall?


    Kein Einkommen, kein ALG, die GKV nimmt mich zum 01.07.2015 in die Familienversicherung meiner Frau.
    Ist das möglich?


    gruß


    Sorry sollte kein neues Thema werden...

  • HalloIch war dieletzten 7 Jahre privat versichert! Ab nächsten Monat komme ich in die KUG(strukturelle Kurzarbeit)Dann verdiene ich knapp 1000€ weniger und falle somit unter die Beitragsbemessungsgrenze der privaten Krankenversicherung !Wie ist es jetzt möglich, dort wieder Mitglied zu werden? Oder ist es auch möglich zu kündigen und über meine Frau in der Krankenkasse als Familienmitglied mitversichert zu werden?Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!


    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/commun…sation-add/#ixzz3dmIs0hDe

  • Hatten wir das Thema nicht schon mal? Zudem würde ich sonst bei der Krankenkasse mal nachfragen, die müssten doch für jemanden der 7 Jahre lang treuer Kunde war einen guten Tarif haben auch für die GKV, oder gerade dann nicht?

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage bezüglich dem Thema ‚Wechsel zurück in die GKV‘ - leider hier im Forum nichts ähnliches gefunden...


    Meine Situation:


    Ich (37 Jahre) arbeite als Angestellte im öffentlichen Dienst und bin aktuell privat versichert (seit ca. 3 Jahren).


    Im September heirate ich, mein Mann, in der Privatwirtschaft angestellt, ist GKV versichert, sein Gehalt liegt ebenfalls über der JAEG.


    Im November erwarten wir ein Kind. Ab November befinde ich mich in Mutterschutz.
    Im kommenden Jahr (2016) erhalte ich noch einen Monat Gehalt (Mutterschutz) und danach Elterngeld.


    Kann ich unter diesen Voraussetzungen, zum Beispiel zum 01.01.2016 oder auch früher, zur Not vor der Geburt, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln und die Familienversicherung seiner GKV in Anspruch nehmen?


    Ich habe hier bereits gelesen, dass in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen könnte oder auf Gehalt verzichten könnte, um unter die JAEG zu fallen.


    Ich bin für jede Antwort sehr dankbar und wünsche einen schönen Abend!


    Filicitas

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    leider nein. Für die Elternzeit gelten besondere Regeln. Wer vorher versicherungsfrei = nicht pflichtversichert war, für den wird leider einfach unterstellt, dass die JAEG auch während der Elternzeit überschritten wird. Somit tritt keine Versicherungspflicht ein. Die Krux von Müttern in der PKV...
    s.a. http://www.haufe.de/personal/p…esk_PI10413_HI726811.html
    VG

  • Hallo Saidi,
    dazu eine Rückfrage, die vielleicht auch "filou" interessiert:
    Besteht nach der Elterngeldbezugszeit (in meinem Fall 7 Monate), allerdings noch im Rahmen der zweijährigen Elternzeit, durch Aufnahme einer Teilzeittätigkeit mit einem Gehalt unterhalb der JAEG die Möglichkeit, in die GKV zurückzukehren?


    Oder muss dafür die Elternzeit beendet sein? (sprich: vorzeitige Beendigung der Elternzeit und dann Aufnahme einer Teilzeittätigkeit.)


    Herzlichen Dank für die hilfreichen Beiträge,
    schönen Abend


    Anja

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    eine Teilzeitbeschäftigung mit Entgelt unterhalb der JAEG gilt grundsätzlich ganz normal als versicherungspflichtige Tätigkeit und führt also zu einer Rückkehr in die GKV. Funktioniert also, aber bitte nochmal kurz mit einer Krankenkasse Deiner Wahl abgleichen.
    Die Besonderheit ist, dass man in der Elternzeit sich von der Vers.pflicht befreien lassen kann und in der PKV bleiben kann, wenn man will.


    VG