Rückkehr in die GKV

  • Lückenlos wird es m.E. nicht gehen, da 50+ und "Unterschrift" vorliegen. Zwei Bremsen.


    Die Gesetzeslücke ist bekanntlich die Familienversicherung. Also einen Monat ohne Einkommen (auch kein ALG, Mieteeinahmen, Unternehmensbeteiligungen oder Photovoltaik) dann geht es in die GKV der Ehefrau. Ohne Vorhandensein einer GKV-Ehefrau, ist natürlich Essig.


    Dann noch ein Krankenkassenwechsel und die Spuren sind verwischt.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Meiner Meinung nach nein.

    Seine Selbständigkeit kann man schon so weit einschränken, dass die Einkünfte als Angestellter höher sind. Dann wäre es noch möglich bis 55 zu wechseln.

    Ansonsten:

    Man muss in der privaten Krankenversicherung bleiben, es fallen ja ab dem 66 Lebensjahr auch Einkünfte an, sei es durch Kapitaleinkünfte oder Vermietung & Verpachtung.

  • Kapitaleinkünfte habe ich nicht, woher denn, ich vermiete und verpachte auch nichts.

    ... du hast ja noch einige Jährchen bis zur Rente. In 14 Jahren kannst du das doch noch auf die Reihe bringen, oder?


    Ich habe denn thread jetzt nicht ganz gelesen; weiß also nicht, ob die Thematik des Tarifwechsels in der PKV schon angerissen wurde. Wäre das nicht eine Möglichkeit die Beitragszahlung jetzt schon zu reduzieren?

    • Offizieller Beitrag

    Ab 55 hast du praktisch keine Chance mehr. Also wenn raus aus der PKV, dann jetzt. Die Möglichkeiten stehen in unserem Ratgeber beschrieben, aber sind alle nicht wirklich attraktiv für einen Selbstständigen.


    Ich kenne Dein Einkommen ja nicht, aber nicht übersehen, dass der Höchstbeitrag in der GKV immerhin auch schon bei 736€ (2020) liegt

  • Ab 55 hast du praktisch keine Chance mehr. Also wenn raus aus der PKV, dann jetzt. Die Möglichkeiten stehen in unserem Ratgeber beschrieben, aber sind alle nicht wirklich attraktiv für einen Selbstständigen.


    Ich kenne Dein Einkommen ja nicht, aber nicht übersehen, dass der Höchstbeitrag in der GKV immerhin auch schon bei 736€ (2020) liegt

    Kleine Klarstellung: Der Höchstbeitrag in der GKV (inkl. Krankengeld und Pflegepflichtversicherung) liegt bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag im Jahr 2020 bei rund 891 EUR und ab 2021 bei rund 919 EUR! Das ist die relevante Vergleichsgröße, im PKV Beitrag ist die Pflege ja auch einkalkuliert und vermutlich auch ein Krankentagegeld.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Kleine Klarstellung: Der Höchstbeitrag in der GKV (inkl. Krankengeld und Pflegepflichtversicherung) liegt bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag im Jahr 2020 bei rund 891 EUR und ab 2021 bei rund 919 EUR! Das ist die relevante Vergleichsgröße, im PKV Beitrag ist die Pflege ja auch einkalkuliert und vermutlich auch ein Krankentagegeld.

    ... und womöglich noch andere Bausteine wie zusätzliche Beitragsentlastungtarife i.H. von x € ab Renteneintritt.


    Um den Vergleich dann vollständig zu machen muss man m.E. dann fiktiv zu der GKV neben dem Krankentagegeld auch kalkulieren, was die Zusatzversicherung Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer kosten würde (das Gros der PKV-Versicherten wird vermutlich stationär nicht GKV-Niveau haben). Möglicherweise auch ein Krankenhaustagegeld-Zusatzversicherung (macht bei Ein- oder Zweibettzimmer ggf. wieder nicht so viel Sinn, ja ich weiß...)


    Ich habe es für mich einmal kalkuliert und die Differenz ist ein fast mittlerer 4-stelliger Betrag p.a., und das gerechnet mit der ordentlichen Beitragssteigerung in meiner PKV ab 2021!


    Klar, wenn man ausschließlich die Grundleistung haben möchte in der GKV ist die Differenz nicht mehr so riesig.

  • Danke - ein sehr weises Statement Comandante ! Die Kosten für Zusatzversicherungen, um die Defizite der GKV etwas zu reduzieren (nicht nur stationär - das ist aber der wichtigste Teil), belaufen sich für einen Erwachsenen locker auf 100 EUR im Monat, pro Kind dann um die 50 EUR. Nur so wird ein Vergleich etwas realistischer.

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  • Hallo zusammen,

    leider schlage ich mich mit der gleichen Frage herum: Soll ich in die GKV wechseln oder lieber nicht. Was wäre die Empfehlung?

    Die Fakten: ich bin 45 Jahre alt und alleinerziehend (ledig), ein Kind (auch privat versichert über mich) und bislang 23 Jahre berufstätig. Ich verdiene über der Beitragsbemessungsgrenze und habe die Chance über Teilzeit in Elternzeit in die GKV zurückzukehren und uns beide in der GKV zu versichern.

    Ich zahle 600€ für mich und 170€ für meine 4-jährige Tochter inkl. Pflegeversicherung. Die GKV wäre für uns inkl. Zusatzversicherung aktuell teurer.

    Sorge bereitet mir die Situation ggf. vor der Rente - wenn man ggf. nur Teilzeit arbeitet und entsprechend weniger verdient und die Rente. Mein Ziel wäre es auch in die GKV für Rentner zu kommen, da ein großer Teil meiner Altersvorsorge Mieteinnahmen sein werden. Mit dem jetzigen Wechsel hoffe ich es zu schaffen in die Pflichtversicherung der Rentner zu kommen.


    Was wäre die Empfehlung für mich? Wird der Beitrag der PKV im Alter unbezahlbar? Und sich ggf. sogar verdoppeln? Soll ich die Chance jetzt nutzen und erstmal 10 Jahre ggf. mehr fur die GKV bezahlen? Ich freue mich über Empfehlungen und Ratschläge, weil ich mich gerade komplett verliere. Leider kenne ich keine Privatversicherer Person in Rente und die Beiträge...

    herzlichen Dank im Voraus

    Ps: ich gehe davon aus, dass meine Tochter und ich auch wirklich in die gkv wechseln können (beide die pkv kündigen)

  • Hallo.


    Bei ersten Lesen scheint es tatsächlich so, dass bei einem zeitnahen Wechsel in die gKV die Voraussetzungen für die KVdR später erfüllt wären.


    Ob der Wechsel tatsächlich die beste Alternative darstellt, müsste sich jemand vom Fach genauer anschauen, pauschalisieren sollte man nicht.

  • Hallo nochmal,

    ich finde es so schwer zu kalkulieren, ob die PKV Beiträge im Rentenalter wirklich so exorbitant hoch sind.

    Was muss ich da einplanen? Eine Verdoppelung zu heute - statt 600€ dann 1.200€? Für nächstes Jahr war ich positiv überrascht, dass meine PKV in 2021 die Beiträge nicht anhebt. Wenn es mit Inflationsausgleich bei dem Niveau bleibt, würde ich in der PKV bleiben. die GKV wird auch jedes Jahr teurer.

    Doch alle raten einem irgendwie in die GKV zu wechseln - genauso wie vor 20 Jahren alle einem die PKV geraten haben.

    Gibt es Erfahrungswerte mit den Beiträgen im Alter? Oder ist das 20 Jahre Blindflug und heute die Glaskugel?

    Gibt es noch weitere Ideen/ Meinungen dazu? Und wer kann überhaupt hier beraten?

    Lieben Gruß an die Community

    Barbara

  • Persönliche Meinung: Der GKV-Beitrag steigt auch jedes Jahr - "still und heimlich" und nicht so offensichtlich wie der PKV-Beitrag.


    Der Knall, den die PKV ab 2021 erreicht hat wird die GKV wohl erst nach der Bundestagswahl erreichen - entweder durch Kürzung der Leistungen oder Erhöhung der Kassenbeiträge oder beides (Stichwort auch: Zusatzbeitrag).


    Daher ist das Ganze m.E. sehr differenziert zu sehen.

  • Guten Abend,

    Mir behagt es auch nicht, dass ich zu der kleinen Gruppe von 8M PKV Mitgliedern gehöre, von denen 4M Beamte sind und in der Gothaer (wo ich bin) gerade mal 150T PKV Mitglieder. Wenn ich meinen Beitrag zu 4-5% pro Jahr für 30 Jahre hochrechne bin ich bei >2000€ Beitrag pro Monat...

  • Guten Abend,

    nachdem ich mir das Feedback und Bemerkungen durchgelesen habe, steht mein Entschluss fest: Ich versuche nun zurück in die GKV zu wechseln.

    Der Plan:

    Ich gehe in Elternzeit und trete in der Elternzeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Teilzeit unter der Grenze bei einem anderen Arbeitgeber an.

    Bei meinem aktuellen Arbeitgeber würde das Teilzeitmodell in Elternzeit leider nicht gehen.

    Könnte es Probleme geben durch:

    - Wechsel des Arbeitgebers lediglich temporär in Elternzeit, um in GKV zu wechseln?

    - Tatbestand, dass ich ggf. in Elternzeit erstmal 2 Monate kein Einkommen habe und noch in der PKV bin und erst dann für 2-3 Monate mich temporär anstellen lasse?

    - was passiert, wenn ich nach den 2-3 Monaten woanders wieder in Elternzeit nicht arbeite und zum Ende der Elternzeit wieder zum alten AG mit dem ursprünglich hohen Gehalt zurückkehre?


    Aus meiner Sicht müsste das funktionieren, oder? Oder gibt es Sonderregelungen für Teilzeitjobs in Elternzeit bei einem anderen AG? Mein AG würde eine teilzeittätigkeit in Elternzeit außerhalb genehmigen. Natürlich will ich nicht für immer meinen aktuellen AG verlassen oder dort meinen in Elternzeit ruhenden Vertrag kündigen.

    Ich bin wie gesagt nicht verheiratet.


    Danke fur eine Einschätzung im Voraus. Klappt das?


    Ich berichte dann gerne, ob es geklappt hat.

    VG

    Barbara

  • Hallo.


    Bei ersten Lesen scheint es tatsächlich so, dass bei einem zeitnahen Wechsel in die gKV die Voraussetzungen für die KVdR später erfüllt wären.

    Hallo Herr Janders, ich bin vor 3 Jahren mit 50 aus der PKV zurück in die GKV gewechselt (pflichtig wegen unterschreiten der Jahresgrenze nach Jobwechsel). Ich frage mich aus Anlass Ihres Beitrages nochmals was so schlimm ist wenn man nicht in die KVdR kommt. Also bei mir reicht es sicher nicht von den Jahren her.


    Ich zahle dann als Rentner als freiwilig in der GKV Versicherter dennoch einen prozentualen Beitrag von der gesetzlichen Rente und der Betriebsrente. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge in nennenswertem Umfang stehen bei mir nicht an. Ich komme also lediglich nicht in den Genuss des reduzierten Beitrags (was nicht die Welt ist).


    Meine Frau ist nicht privat versichert.


    So lauern hier doch in der freiwilligen Versicherung der GKV keine weiteren Fallen oder?

  • man könnte auch davon ausgehen, dass in 15 Jahren der Status KVdR mit seinen Vorteilen aufgehoben wurde.

    Das Geschrei, dass drumherum gemacht wird, ist aber eben schon erschreckend.

    Man zahlt als freiwilliges Mitglied eben auch aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und sonstigen Einkünften .... das ist ALLES!

    Wenn man aber solche Einkünfte hat, warum sollten die nicht grundsätzlich verbeitragt werden?