Die Auskunft vom Finanzamt ist eigentlich eine Schande und offenbar wissentlich unrichtig.
Achim hat den richtigen Weg gewiesen.
Eigentlich unglaublich, dass es so eine Auskunft vom Finanzamt gibt.
Die Auskunft vom Finanzamt ist eigentlich eine Schande und offenbar wissentlich unrichtig.
Achim hat den richtigen Weg gewiesen.
Eigentlich unglaublich, dass es so eine Auskunft vom Finanzamt gibt.
Achim Weiss @ Tomarcy
Ich war auch von dieser Aussage erstaunt. Hatte auch eingeworfen, dass es doch für beide Seiten weniger aufwendig sei als im Nachgang mit Widerspruch etc.
Ich werde definitiv ein Anschreiben, wie von Achim Weiss vorformuliert, beilegen. Danke dafür.
Da ich ja noch etwas Zeit habe, werde ich noch überlegen vielleicht doch noch einen persönlichen Termin vor Ort zu vereinbaren.
Bin gerade wirklich sprachlos.
Ja, bleib einfach mal hartnäckig.
Du gehst eben davon aus, dass die Meldung der Versicherung falsch ist.
Zuständig für die Versteuerung ist ausschließlich das Finanzamt.
Und das informierst du natürlich von Anfang an darüber.
Ich war auch von dieser Aussage erstaunt. Hatte auch eingeworfen, dass es doch für beide Seiten weniger aufwendig sei als im Nachgang mit Widerspruch etc.
Alles nach Schema F zu machen als sich individuell mit der Geschichte auseinanderzusetzen, ist für eine Seite einfacher, nämlich für diesen konkreten Finanzbeamten. Daß er damit dem Kollegen Arbeit zuschiebt, kümmert ihn nicht.
Ich werde definitiv ein Anschreiben, wie von Achim Weiss vorformuliert, beilegen. Danke dafür.
Da ich ja noch etwas Zeit habe, werde ich noch überlegen, vielleicht doch noch einen persönlichen Termin vor Ort zu vereinbaren.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Ich halte es für eher wenig wahrscheinlich, daß ein Behördenmitarbeiter, der klar signalisiert, daß er sich mit dem Fall nicht mehr als unbedingt möglich beschäftigen möchte, Dir einen Gesprächstermin anbietet. Aber mach mal! Vielleicht geschehen noch Zeichen und Wunder.
Bin gerade wirklich sprachlos.
Sprachlos zu sein ist meistens nicht gut.
Unter der Annahme, dass du deine Gehaltsabrechnung korrekt gelesen hast:
Hast du von deiner Versicherung während der Sparphase eine jährliche Bescheinigung bekommen und diese im Rahmen deiner Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen können? Wenn ja, dann ist das ganze nicht der Einkommensteuer unterworfen und somit müsste die Auszahlung in irgend einer Form besteuert werden.
Ohne Belege lässt sich zum Fall schlecht etwas eindeutiges sagen. Allerdings irrt sich eine Versicherung in Bezug auf ihre eigenen Verträge eher selten.
Und eine Lohnabrechnung haben wir bisher hier auch nicht gesehen…