Pensionskasse Auszahlung steuerfrei oder nicht?

  • Hallo und guten Abend, ich habe eine Frage zur Auszahlung eines Pensionskassenvertrages. Ich habe zwei Verträge ab 01.05.2004 abgeschlossen und nach meiner Kündigung in 2018 habe ich sie beide beitragsfrei gestellt. Ich bin seit 01.01.2024 Altersrentner. Im November 2024 habe ich mir den kleineren Vertrag als Kapital auszahlen lassen. Sozialabgaben fielen nicht an, da unter der Freibetragsgrenze. Nun habe ich vom Versicherer eine steuerliche Aufstellung erhalten, dass die Besteuerung nach §22 Nummer 5 Satz 1 dem Finanzamt gemeldet wurde. Nach diversen Recherchen im Internet habe ich jedoch gesehen, dass für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, die Auszahlung steuerfrei sei. Was kann ich nun tun, damit die Auszahlung steuerfrei bleibt? Ich hoffe, dass mir jemand dazu weiterhelfen kann. Herzlichen Dank.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Nichts.


    Man muß bei solchen Verträgen immer ganz genau hinschauen. Generell gilt:


    Wenn Du damals die Beiträge aus versteuertem Geld geleistet hast, ist die Rückzahlung steuerfrei oder zumindest steuergemindert.


    Wenn Du die Beiträge aus dem Brutto geleistet hast (wie es bei den meisten Pensionskassen der Fall ist), dann versteuerst Du die Rückzahlungen.


    Wenn Du eine Einmalzahlung wählst, prüft das Finanzamt eine Fünftelregelung, die allerdings meist weniger bringt, als viele Leute sich das erträumen.


    Vom Datum des Vertragsschlusses her könnte Dein Vertrag der alten Regelung unterliegen (Beiträge aus dem Netto, keine Versteuerung bei Auszahlung). Bitte verifiziere das aus Deinen Unterlagen! Die Auszahlung hat im vergangenen, steuerlich abgeschlossenen Jahr 2024 stattgefunden, also ist es jetzt so, wie es ist. Als Rentnerin mußt Du ohnehin vermutlich eine Steuerklärung abgeben, dort mußt Du den Betrag noch nicht einmal angeben, weil er schon automatisch gemeldet wurde.


    Die Auszahlungen solcher Verträge sind auch in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig, dabei gibt es einen Freibetrag. Du bist drunter, also brauchst Du das nicht zu fürchten.

  • Es gibt auch den Weg, die Einkommensteuererklärung nun für das Jahr 2024 zu machen und dem Finanzamt zu belegen, dass die Rückzahlung aus deiner Sicht steuerfrei sein muss.

    Dann hat das Finanzamt zu entscheiden.

  • Erstmal vielen Dank für eure Antworten.


    Ich habe anhand meiner Gehaltsabrechnungen gesehen, dass ich die Beiträge versteuert habe.


    Zu dem Vorschlag, dem Finanzamt zu belegen, dass die Rückzahlung aus meiner Sicht steuerfrei sein muss: wie kann ich das umsetzen?

    Ich habe mich bei Elster eingeloggt, dort ist der Betrag bereits vom Versicherer gemeldet und wird auch steuerlich erfasst d.h. bei der Vorschau wurde der volle Betrag bei der Steuerberechnung zu Grunde gelegt.


    Ich bin ehrlich, ich weiss nicht, wie ich dem Finanzamt meine Sichtweise vermitteln soll.

  • Ich bin ehrlich, ich weiss nicht, wie ich dem Finanzamt meine Sichtweise vermitteln soll.

    Da gibt es mehrere Möglichkeiten.

    Du kannst zum Beispiel deiner Steuererklärungen ein Schreiben anhängen, dass die Rückzahlung aus deiner Sicht steuerfrei ist. Das Schreiben sollte sich aber am besten auf konkrete Gesetzestexte beziehen, ist also ziemlich viel Aufwand.

    Oder du machst einfach mal einen Vor-Ort-Termin mit deinem Sachbearbeiter. Zu diesem Termin nimmst du dann unter anderem die Gehaltsabrechnungen mit, aus denen die Zahlung aus dem versteuerten Netto nachgewiesen werden, und sprichst den Fall mit dem Sachbearbeiter durch. Dieser wird dir zum einen eine rechtsverbindliche Aussage machen können (am besten natürlich schriftlich) und kann auch gleich einen Aktenvermerk anlegen. Außerdem dürfte er dir sagen können, wie und wo du die Rückzahlung in der Steuererklärung eintragen musst.


    Vor einem Vor-Ort-Termin kannst du auch erst einmal zum Hörer greifen und deinen Sachbearbeiter anrufen. Die Mitarbeiter beißen in der Regel nicht und wenn man vernünftig mit denen spricht, sind die durchaus kooperativ.

  • Ich habe anhand meiner Gehaltsabrechnungen gesehen, dass ich die Beiträge versteuert habe.

    Es ist schonmal gut, daß Du das belegen kannst. Hast Du die Beiträge denn selbst abgeführt oder hat das gleich Dein Arbeitgeber gemacht?

    Zu dem Vorschlag, dem Finanzamt zu belegen, dass die Rückzahlung aus meiner Sicht steuerfrei sein muss: wie kann ich das umsetzen?


    Ich habe mich bei Elster eingeloggt, dort ist der Betrag bereits vom Versicherer gemeldet und wird auch steuerlich erfasst d.h. bei der Vorschau wurde der volle Betrag bei der Steuerberechnung zu Grunde gelegt.

    Das ändert die Betrachtungsweise natürlich. Man muß nichts machen, wenn ein Sachverhalt korrekt bei der Steuer betrachtet wird. Man sollte oder kann was machen, wenn möglicherweise ein Fehler vorliegt.


    Ganz generell ist es sinnvoll, die Zeit zu nutzen, wenn das Kind noch nicht im Brunnen liegt. Das erste ist: Alle Unterlagen sauber zusammenstellen. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, kannst Du in der Elster-Schnittstelle erkennen, daß die Versicherungsgesellschaft die Auszahlung (und vielleicht auch den errechneten Gewinn) dem Finanzamt gemeldet hat. Man könnte erwägen, die Versicherungsgesellschaft diesbezüglich anzuschreiben und um Aufklärung bitten. Es kann nicht schaden, der Versicherung beim Nachdenken zu helfen, indem Du die Eckdaten nennst:


    Ich hatte bei Ihrer Versicherung seit xx.xx.2004 einen Lebensversicherungsvertrag xyz. Er ist am xx.xx.2024 ausgezahlt worden. Die Beiträge zu diesem Vertrag habe ich aus meinem Nettoeinkommen geleistet. Die üblichen Bedingungen sind bei diesem Vertrag erfüllt (Laufzeit über 12 Jahre, Beitragszahlung mindestens 5 Jahre lang, Todesfallschutz mindestens 60%). Nach meiner Überzeugung ist dieser Vertrag als Altvertrag steuerfrei. Bei der Prüfung meiner Steuerunterlagen stelle ich jedoch fest, daß Sie die Auszahlung dieses Vertrags als steuerpflichtig beim Finanzamt gemeldet haben. Was hat es damit auf sich?


    Etwa so. Daß die Bedingungen erfüllt sind, solltest Du vorher natürlich abgecheckt haben.


    Mal sehen, was von der Versicherung kommt. Die Steuererklärung würde ich erst hinterher einreichen, Du hast ja noch eine Menge Zeit dafür. Versuche, so viel wie möglich im Vorfeld zu klären. Wenn der Steuerbescheid erstmal vorliegt, hast Du zwar 30 Tage Zeit für einen Einspruch, die Parkuhr tickt dann aber. Ein Einspruch kann abgelehnt werden, dann hättest Du die Option zur Klage, die Du dann allerdings erstmal vorfinanzieren mußt.


    Du kannst natürlich auch einen Steuerberater mandatieren, der vermutlich professioneller mit dem Finanzamt umgeht als unsereiner und die Sache mit höherer Wahrscheinlichkeit durchbekommt. Aber der kostet natürlich Geld, das (wenn Du so willst) verloren ist.


    Wieviel Steuerzahlung vermutest Du denn aufgrund der Auszahlung der Kapitalversicherung? Oder anders: Lohnt sich der bürokratische Aufwand?

  • Achim Weiss


    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.


    Ich habe den Betrag statt VL vom Arbeitgeber erhalten und versteuert.


    Den Versicherer habe ich angeschrieben, er antwortet, dass die Leistungen in voller Höhe und unabhängig vom Abschlussdatum automatisch der nachgelagerten Besteuerung. Für die ordnungsgemäße Verrechnung bei Gehaltszahlung zeichnete sich der Arbeitgeber verantwortlich.


    Da die Auszahlung meiner gesetzlichen Rente zugerechnet wird und die Rente und ebenfalls die Auszahlung der Pensionskasse meines Ehemannes zusammen gerechnet wird, ergibt sich eine Steuerzahlung von rund € 5.000, also 2 Renten und 2 Verträge, die ausgezahlt wurden. Getrennte Veranlagung habe ich schon gerechnet, ist aber nicht günstiger.


    Also werde ich sinnvollerweise persönlich mit den Unterlagen zum Finanzamt gehen müssen. Leider hier beim örtlichen Finanzamt sehr schwierig.

  • Ich habe den Betrag statt VL vom Arbeitgeber erhalten und versteuert.

    Es wäre praktisch, wenn Du das nachweisen könntest.

    Es wäre auch hilfreich, wenn Du den damals geschlossenen Vertrag noch hättest.

    Den Versicherer habe ich angeschrieben, er antwortet, dass die Leistungen in voller Höhe und unabhängig vom Abschlussdatum automatisch der nachgelagerten Besteuerung. Für die ordnungsgemäße Verrechnung bei Gehaltszahlung zeichnete sich der Arbeitgeber verantwortlich.

    Deine Sätze nicht vollständig und daher unverständlich. Für mich ist es keineswegs klar, daß die Auszahlung aus diesem Vertrag der nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Wenn tatsächlich Du die Beiträge geleistet hat (und nicht der Arbeitgeber), kann der Versicherer überhaupt nicht wissen, ob diese Beiträge aus versteuertem oder unversteuertem Geld geleistet worden sind. Infolgedessen kann er auch nicht wissen, ob die Auszahlung zu versteuern ist oder nicht. Ich halte es aus Deiner Darstellung für sehr wohl möglich, daß der Versicherer die Auszahlung fehlerhaft gemeldet hat.


    Leider gehst Du auf gezielte Nachfragen nicht ein, was es letztlich jedem Dritten unmöglich macht, die Sachlage korrekt zu beurteilen.

    Da die Auszahlung meiner gesetzlichen Rente zugerechnet wird und die Rente und ebenfalls die Auszahlung der Pensionskasse meines Ehemannes zusammengerechnet wird, ergibt sich eine Steuerzahlung von rund € 5.000, also 2 Renten und 2 Verträge, die ausgezahlt wurden. Getrennte Veranlagung habe ich schon gerechnet, ist aber nicht günstiger.

    Ich halte es für ziemlich unwahrscheinlich, daß die Auszahlung einer Kapitalversicherung einer gesetzlichen Rente zugeordnet wird, muß aber gestehen, daß ich durch Deine Verhältnisse immer noch nicht durchblicke.

    Also werde ich sinnvollerweise persönlich mit den Unterlagen zum Finanzamt gehen müssen. Leider hier beim örtlichen Finanzamt sehr schwierig.

    Formal muß Dein Finanzamt Dir bei Deinem Problem sogar helfen. Die Realität ist allerdings, daß viele Finanzamt wider ihre Pflicht das eben nicht tun. Es kann daher nie schaden, wenn man selber weiß, wie es richtig ist.


    Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück auf Deinem Weg.

  • Achim Weiss


    Vielen Dank für deine Rückmeldung.


    Sorry, wenn ich mich etwas missverständlich ausgedrückt habe.


    Also: mein Mann und ich haben jeweils in 2024 eine Auszahlung Pensionskasse erhalten. Die Verträge starteten November 2003 bzw. Mai 2005. Der Versicherer hat die Auszahlungsbeträge elektronisch an das FA übermittelt. Wenn ich die Steuererklärung über Elster starte, werden diese Beträge den beiden gesetzlichen Renten als Einkommen hinzugerechnet und dann versteuert.


    Ich habe den Versicherer angeschrieben, der antwortet:


    "Die Beträge zum o.g. Vertrag wurden seit Anbeginn bis zur Beitragsfreistellung gemäß Paragraph 3, Absatz 63 des Einkommenssteuergesetzes gefördert und waren daher steuer- und abgabenfrei. Damit unterliegen die Leistungen in voller Höhe und unabhängig vom Abschlussdatum des Vertrages automatisch der nachgelagerten Besteuerung. Für die ordnungsgemäße Verrechnung bei der Gehaltszahlung zeichnete Ihr Arbeitgeber verantwortlich."


    Es ist natürlich richtig, dass der Versicherer nicht weiss, wie die Arbeitgeber das seinerzeit abgerechnet haben.


    Daher werde ich wohl versuchen müssen mit den noch vorhandenen Unterlagen zum FA zu gehen, bevor ich die Steuererklärung abschicke. In der Tat habe ich leider negative Erfahrungen mit der Unterstützung der FA-Mitarbeiter gemacht, hoffe aber, dass ich mal Glück habe.

  • Mein Mann und ich haben jeweils in 2024 eine Auszahlung Pensionskasse erhalten.

    Ich hatte angeregt, daß Du die zugrundeliegenden Verträge heraussuchst. Bist Du in der Zwischenzeit dazugekommen, das zu tun?

    Die Verträge starteten November 2003 bzw. Mai 2005. Der Versicherer hat die Auszahlungsbeträge elektronisch an das FA übermittelt. Wenn ich die Steuererklärung über Elster starte, werden diese Beträge den beiden gesetzlichen Renten als Einkommen hinzugerechnet und dann versteuert.

    Das wissen wir bereits. Unklar ist, ob es sachlich korrekt vom Versicherer ist, diese Beträge so beim Finanzamt anzumelden, wie er es getan hat. Um das zu klären, muß man die Details der Verträge und der Beitragszahlungen kennen.


    Der Versicherer sagt: Die Beiträge waren steuer- und abgabenfrei.

    Du sagst, Du habest die Beiträge aus dem Nettoeinkommen bezahlt.


    Diese beiden Aussagen widersprechen sich, sie können nicht gleichzeitig vorliegen. Für die Versteuerung ist dieser Umstand aber entscheidend.


    Wir können die Sachlage aber nicht im Rahmen einer Diskussion klären, sondern nur durch die Analyse der Unterlagen, die Du hoffentlich vollständig bei Dir vorliegen hast.

    Daher werde ich wohl versuchen müssen, mit den noch vorhandenen Unterlagen zum FA zu gehen, bevor ich die Steuererklärung abschicke. In der Tat habe ich leider negative Erfahrungen mit der Unterstützung der FA-Mitarbeiter gemacht, hoffe aber, dass ich mal Glück habe.

    Nach meinen Erfahrungen mit meinem Finanzamt würde ich nicht darauf hoffen, daß ein Finanzbeamter mir hilft. Ich würde mir vorab selber Klarheit verschaffen wollen.


    Aber das kann ja jeder Steuerzahler für sich so handhaben, wie er es möchte.

  • Noch ein anderer Ansatz, um das Thema näher in Richtung Klärung zu bekommen.

    Kannst du vielleicht mal eine deiner Gehaltsabrechnungen hier anonymisiert hochladen, aus der die Zahlung an die Versicherung hervorgeht (also vor Beitragsfreistellung)? Daraus kann man meistens auch schon erkennen, ob tatsächlich aus dem Netto abgeführt wurde. Nur, weil die Überweisung an die Versicherung erst ganz unten auf der Gehaltsabrechnung steht, heißt das noch lange nicht, dass tatsächlich aus dem Netto abgeführt wurde.

  • Ich habe viele Jahre Beratungen im Sozialbereich durchgeführt.

    Ich muss Achim klar beipflichten.


    Wie oft habe ich es erlebt, dass mehrfach felsenfest und ganz klar ein Sachverhalt behauptet wurde..

    Lagen dann die Unterlagen auf dem Tisch, sah es ganz anders aus.

  • Kannst du vielleicht mal eine deiner Gehaltsabrechnungen hier anonymisiert hochladen, aus der die Zahlung an die Versicherung hervorgeht (also vor Beitragsfreistellung)? Daraus kann man meistens auch schon erkennen, ob tatsächlich aus dem Netto abgeführt wurde.

    Ich hatte Hilde C. gezielt gefragt:

    Hast Du die Beiträge denn selbst abgeführt oder hat das gleich Dein Arbeitgeber gemacht?

    Dieser Frage ist sie ausgewichen und hat geantwortet:

    Ich habe den Betrag statt VL vom Arbeitgeber erhalten und versteuert.

    An dieser Stelle wußte meine Kristallkugel dann nicht mehr weiter. :(


    Wenn sie die Beiträge mittels einer eigenen Überweisung an die Versicherung geschickt hat (und das weiß man ja eigentlich, ob man das getan hat), dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß die Beiträge aus versteuertem Einkommen geleistet wurden.


    Hat aber der Arbeitgeber das Geld an die Versicherung geschickt (und danach sieht es hier aus), war das mit guter Wahrscheinlichkeit unversteuertes Geld, und die Versicherung ist auf dem richtigen Dampfer.

  • Hallo, ich kann leider keine anonymisierte Gehaltsabrechnung hochladen, da ich keinen Scanner habe.


    Ich habe mir die Abrechnungen nochmal angesehen.


    Der Arbeitgeber hat monatlich € 30,00 als AG Anteil VL (Pensionskasse) auf mein damaliges Bruttogehalt hinzugerechnet. Beispiel: Bruttogehalt € 2.500, die € 30,00 kamen als VL dazu und Steuerbrutto betrug dann € 2.530,00.


    Aus meinem Verständnis habe ich die Einzahlung des AG Anteils VL also voll versteuert.

  • Also reden wir über AVWL.

  • Also reden wir über AVWL.

    Wenn die 30 Euro vL aber tatsächlich im Steuerbrutto enthalten sind, dann wurden diese auch versteuert.

    Beim Klassiker "vL in Bausparvertrag" ist es ja auch so, dass die vL vom AG versteuert werden und der BSV dann aus dem Netto bedient wird. Somit ist dann nur der Kapitalertrag aus dem BSV steuerpflichtig.


    Hilde C. Wenn du keinen Scanner hast, dann mach doch ein Foto mit dem Handy und stelle das hier ein. Die personenbezogenen Daten kannst du vorher mit einem PostIt abkleben und es damit anonymisieren (bitte auch an IBANs denken!).

  • Hallo zusammen,


    erstmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.


    Ich hatte jetzt Gelegenheit mit dem FA zu sprechen. Die Beträge der Auszahlung sind dort elektronisch übermittelt. Man sagte mir, dass ich die Steuererklärung einreichen soll und wenn der Bescheid vorliegt, müsse ich dann Widerspruch einlegen und bekäme dann weitere Informationen, was ich dann vorlegen müsste. Einen anderen Weg, um das im Vorfeld zu klären, gäbe es wohl nicht. Umständlich, aber wenn es so ist ...
    Also werde ich das so machen (müssen).


    Danke nochmal.

  • Ich hatte jetzt Gelegenheit, mit dem FA zu sprechen. Die Beträge der Auszahlung sind dort elektronisch übermittelt. Man sagte mir, dass ich die Steuererklärung einreichen soll und wenn der Bescheid vorliegt, müsse ich dann Widerspruch einlegen und bekäme dann weitere Informationen, was ich dann vorlegen müsste. Einen anderen Weg, um das im Vorfeld zu klären, gebe es wohl nicht.

    Selbstverständlich gibt es einen anderen Weg.


    Der Finanzbeamte hat Dich abgewimmelt, wie ich es oben schon erwähnt hatte.


    Bei mir läuft das in diesem Jahr genauso: Ich habe hier eine etwas ungewöhnliche Sachlage, die ich korrekt in der Steuererklärung angegeben hatte. Dem Finanzbeamten ist das aber wohl spanisch vorgekommen, also hat er die Erklärung geändert und damit verschlimmbessert. Das wird am Ende ins Lot kommen, aber es wird für mich und auch das Finanzamt eine Menge Schreiberei und zusätzliche Arbeit mit sich bringen. Mir kann die Mehrarbeit des Finanzamtes prinzipiell egal sein (so wie dem Finanzamt meine Mehrarbeit egal ist). Aus übergeordneten Erwägungen kann es aber nicht egal sein, daß das Finanzamt Arbeitszeit verschwendet. Es ist effizienter, wenn es gleich beim ersten Mal korrekt ist.


    Die Lehre, die ich daraus gezogen habe, ist: Ich werde in Zukunft eben doch wieder ein Anschreiben beilegen, in dem ich die Sachlage erläutere, wenn in der Erklärung etwas Außergewöhnliches zu finden ist.


    Wenn Du die Erklärung einfach so einreichst, wird das Finanzamt die Auszahlung der Lebensversicherung versteuern, so wie es die Versicherungsgesellschaft gemeldet hat. Du wirst dann Einspruch einlegen müssen, über den dann ein halbes Jahr später befunden wird. Ist die Sache dann immer noch nicht geradegezogen, bleibt die Klage, die auf jeden Fall Aufwand bedeutet (speziell für Leute, die keinen "Hausrechtsanwalt" haben). Manche Leute mag dieser Aufwand abschrecken, sie akzeptieren dann die (an sich unrechtmäßige) Besteuerung.


    Wenn Du diesen Weg gehst, hast Du also nur einen Versuch ohne fremde Hilfe.


    Ich würde Deine Sichtweise bereits im Vorfeld darlegen, also grundsätzlich das Schreiben, das Du für den Einspruch ohnehin verfassen mußt, gleich vorab ausarbeiten und der Steuererklärung beigelegen:


    Bei der Prüfung der automatisch hinterlegten Daten im Elster-Portal ist mir aufgefallen, daß die Pfefferminzia die Auszahlung einer Lebensversicherung ... vom ... als zu versteuern gemeldet hat. Das ist sachlich unzutreffend. Die Versicherung ist von 2004, die Bedingungen für die Steuerfreiheit sind eingehalten, ich habe die Beiträge aus versteuertem Einkommen geleistet. Siehe Anlage meines Lohnzettels von ..., aus dem ersichtlich ist, daß der Lebensversicherungsbeitrag von ... € der Lohnsteuer unterworfen wurde. Ich bitte dies bei der Bearbeitung der Steuererklärung zu berücksichtigen. ...


    Mag sein, daß das Finanzamt das dann beachtet. Dann hast Du mit diesem geringen Aufwand eine korrekte Besteuerung.


    Mag sein, daß das Finanzamt Deiner Vorgabe nicht folgt, dann dürfte in den Erläuterungen zum Bescheid irgendeine Äußerung stehen, die Dir zumindest einen Anhalt für den dann doch notwendigen Einspruch bietet.


    Auf diese Weise hast Du aber zwei Versuche ohne Rechtsanwalt.


    Deine Steuererklärung, Deine Sache, Dein Geld. :)