Hallo,
ein Verwandter von mir wird nun in Pflegegrad 2 hochgestuft. Die Pflege soll sich danach auf ca. 65% Pflegesachleistungen aufteilen und auf 35% Pflegegeld (Kombinationleistung).
Aktuelle ist eine Bekannte für ca. 11 Stunden die Woche da, und kümmert sich um Haushalt, etc. Sie bekommt dafür 556€ (angemeldeter Minijob).
Ab Pflegegrad 2 kann die Person, die das Pflegegeld bekommt, Rentenansprüche geltend machen. Nach dieser Aufschlüsselung hier https://www.pflege.de/pflegeka…#berechnung-rentenbeitrag wird der Rentenanspruch bezogen auf das durchschnittliche bundesweite Bruttoeinkommen (Bezugsgröße) von 3.535 Euro. Bei PG 2 werden davon 22,95% genommen, das sind 811,28€. Davon dann 18,6% als Rentenbeitrag.
Dazu habe ich zwei Fragen:
- Ist der oben berechnete Rentenanspruch unabhängig von dem Prozentsatz, von dem man das Pflegegeld bezieht. Also in meinem Beispiel die 35% Pflegegeld.
- Dieser Rentenanspruch steht einem nur zu, wenn man die Pflege nicht erwerbstätig macht. Wäre ein Aufstocken des Pflegegelds auf 556€ hier ein möglich oder ist es dann eine erwerbstätige Rente?
Vielen Dank,