Pflegegeld, Rentenpunkte und 556€/Mini-Job

  • Hallo,

    ein Verwandter von mir wird nun in Pflegegrad 2 hochgestuft. Die Pflege soll sich danach auf ca. 65% Pflegesachleistungen aufteilen und auf 35% Pflegegeld (Kombinationleistung).

    Aktuelle ist eine Bekannte für ca. 11 Stunden die Woche da, und kümmert sich um Haushalt, etc. Sie bekommt dafür 556€ (angemeldeter Minijob).


    Ab Pflegegrad 2 kann die Person, die das Pflegegeld bekommt, Rentenansprüche geltend machen. Nach dieser Aufschlüsselung hier https://www.pflege.de/pflegeka…#berechnung-rentenbeitrag wird der Rentenanspruch bezogen auf das durchschnittliche bundesweite Bruttoeinkommen (Bezugsgröße) von 3.535 Euro. Bei PG 2 werden davon 22,95% genommen, das sind 811,28€. Davon dann 18,6% als Rentenbeitrag.


    Dazu habe ich zwei Fragen:


    • Ist der oben berechnete Rentenanspruch unabhängig von dem Prozentsatz, von dem man das Pflegegeld bezieht. Also in meinem Beispiel die 35% Pflegegeld.
    • Dieser Rentenanspruch steht einem nur zu, wenn man die Pflege nicht erwerbstätig macht. Wäre ein Aufstocken des Pflegegelds auf 556€ hier ein möglich oder ist es dann eine erwerbstätige Rente?

    Vielen Dank,

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.


    Der Pflegegrad und die "Kategorie" der Leistungen (Pflegegeld, Sachleistung oder Kombinationsleistungen) legen fest, welcher Prozentsatz der Bezugsgrösse angesetzt wird.


    Sofern jemand pflegt und mehr als das Pflegegeld durchgereicht bekommt, liegt keine nicht erwerbsmässige Pflege mehr vor.

    Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung kann natürlich dennoch vorliegen.


    Bei Kombileistung und Pflegegrad 2 wird man als pflegende Person so gestellt, als würde man 859,48 EUR verdienen (2025), ganz ohne eigene Beitragsleistung.