Privates Darlehen Sicherheit bei Todesfall

  • Hallo liebe Finanztip Community,


    ich bin neu hier im Forum und habe direkt eine Frage, weil ich zu dem speziellen Fall noch kein Thema gefunden habe.

    Ich bekomme ein verzinstes Privatdarlehen mit Endfälliger Tilgung. Dieses möchte ich für den Falle des Todes mit einem ETF Depot absichern. Ist das möglich und wie genau müsste die Formulierung im Darlehensvertrag sein? Welche Möglichkeit hat der Darlehensgeber im Todesfall des Darlehensnehmers auf das Depot zuzugreifen?


    Im voraus vielen Dank für eure Antworten.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Man kann im Kreditvertrag eine dingliche Absicherung festhalten. Ob diese Absicherung bei Fälligkeit aber noch da ist, ist dann eine andere Sache. Bei Immobilien geht das ganz gut, weil sich der Darlehensgeber im Grundbuch eintragen lässt. Die nächste Möglichkeit wäre zum Beispiel ein Auto, bei dem die Zulassungsbescheinigung Teil I beim Darlehensgeber liegt.


    Im Todesfall ist es erstmal so, dass alle Gläubiger ihre Forderungen gegenüber den Erben geltend machen. Diese Forderungen werden aus der Erbmasse bedient und schmälern die Erbmasse für die Erben. Sollen aber mehr Schulden als Vermögen da sein, ist das Erbe überschuldet und die Erben werden wohl dankend ablehnen. Dann bekommt man das Geld nur entsprechend der Quote.

    Ob hier eine dingliche Absicherung Vorrang hat, müsste ein Fachmann (oder eine Fachfrau - ich tagged hier einfach mal 12345, weiß aber nicht in welchem Fachbereich sie genau unterwegs ist) einschätzen. Absolute Rechsicherheit gibt dir jedoch nur ein von dir mandatierter Anwalt und selbst das könnte noch zu Streitigkeiten führen.


    Disclaimer: Wie man schon herauslesen kann, bin ich kein Jurist oder ähnliches und daher handelt es sich um meine laienhafte Meinung.

  • Nun, diese Geschichte einerseits zwar recht einfach, aber ist nicht einfach in der Abwicklung.


    Selbstverständlich kannst du in dem Darlehensvertrag vereinbaren, dass als Sicherheit für den Kredit das (jeweilige) Guthaben auf dem Depot 123 bei dem XYZ Broker abgetreten, bzw. verpfändet wird.


    ABER: Diese Vereinbarung musst du dem Broker anzeigen, damit sie wirksam wird. Vermutlich (... ganz bestimmt sogar...) wird der Broker diese Vereinbarung nicht akzeptieren, denn das bedeutet für ihn einen gewissen nicht unerheblichen Aufwand bei möglichen Verfügungen deinerseits.

    Das Grundproblem wird also darin liegen, dass verhindert werden muss, dass du höchstpersönlich irgendwann den Bestand aus dem Depot verkaufst und dein Gläubiger (derjenige, der dir das Geld geliehen hat) von dieser Verfügung nichts mitbekommt und im Ernstfall möglicherweise leer ausgeht.

    Richtig ist, dass wie von Meins23 beschrieben, dein Gläubiger im Falle des Todes den Schuldschein bei deinen Erben präsentieren kann und damit die Herausgabe der Restschuld fordern kann.

    Das Risiko, dass kein Vermögen (mehr) da ist, bleibt dabei.

  • Wir hatten so ein Thema schon mal hier:

  • Alternative: Kreditgeber schließt Lebensversicherung auf dich ab?


    Zu Bedenken ist aber auch, dass Tod ja nur eines von vielen möglichen negativen Ereignissen ist. Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Glücklosigkeit bei anderen Finanziellen Engagements…


    Kreditvergabe ist am Ende immer mit einem Risiko verbunden.