Hallo, ich bin schon lange Leser von Finanztip bin aber jetzt erst auf das Forum gestoßen. Ich hab eine bisschen komplexe Frage.
Bei mir geht es darum, ob für die Ausbildungszeit für die Jahre 77-81 grundsätzlich immer 36 Monate von der Rentenversicherung als Ausbildungszeit angegerechnet werden müssen. Die Problematik bei mir besteht darin, dass ich eine Lehre aufgrund gesundheitlicher Zustände nochmals wechseln musste und leider die zweite Lehrzeit nur von der Handwerkskammer mit 27 Monate bestätigt wurde. Die erste Lehrzeit mit 20 Monaten konnte ich leider nicht bestätigen lassen, da die Handwerkskammer (es handelt sich hier um eine andere HWK) darüber keine Unterlagen vorliegen hat, verloren gegangen. Da eine Lehre grundsätzlich 36 Monate oder mehr beträgt, habe ich aufgrund des artverwandten Beruf, Monate der ersten Lehrzeit angerechnet bekommen.Lediglich die Berufsschule der zweiten Lehre hat jetzt zu mindestens den Berufsschulbesuch der ersten und zweiten Lehre bestätigt. Nun zu meiner Frage. Ich war der Meinung, dass ich irgendwo gelesen habe, das grundsätzlich 36 Monate Ausbildungszeit von der Rente angerechnet werden muss was ja mit den 27 Monaten nicht der Fall ist. Wer hier für mich eine nachvollziehbare Antwort hat möchte sich bitte melden ich freu mich drauf und danke schon mal vorab.