HDI BU-Versicherung: Umtauschangebot mit höherem Rechnungszins – letzte Klausel unklar

  • Hallo zusammen,


    ich habe seit Dezember 2024 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der HDI. Nun habe ich im neuen Jahr ein Schreiben erhalten, dass sich der Rechnungszins von 0,25 % auf 1 % erhöht hat und ich deshalb ein Angebot zum Umtausch meiner Versicherung bekomme.


    Nach meiner eigenen Recherche scheint dieser Umtausch für mich vorteilhaft zu sein: Ich bekomme eine höhere BU-Rente bei gleichen Beiträgen. Einziger Nachteil wäre eine minimal geringere Steigerung der Rente im Leistungsfall, die aber erst nach 20 Jahren BU spürbar wird. Also würde ich das Angebot gerne annehmen.


    Jetzt habe ich mich im HDI-Portal eingeloggt und auf das Umtauschangebot geklickt. Dort erscheint ein Text, den ich größtenteils verstehe – aber der letzte Absatz irritiert mich. Dort steht sinngemäß, dass ich mit der Annahme des Angebots auf meinen Schadensersatzanspruch wegen möglicher Verletzungen von Beratungs- und Dokumentationspflichten in Bezug auf das Umtauschangebot verzichte.


    Mir ist nicht ganz klar, was das genau bedeutet. Ist das eine Standardklausel, oder könnte ich damit ein Risiko eingehen? Hat jemand Erfahrung mit so einer Formulierung oder generell mit diesem Umtausch bei der HDI? Ich möchte einfach sicherstellen, dass ich keinen Fehler mache.


    Danke für eure Einschätzungen!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe seit Dezember 2024 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der HDI. Nun habe ich im neuen Jahr ein Schreiben erhalten, dass sich der Rechnungszins von 0,25 % auf 1 % erhöht hat und ich deshalb ein Angebot zum Umtausch meiner Versicherung bekomme.


    Jetzt habe ich mich im HDI-Portal eingeloggt und auf das Umtauschangebot geklickt.

    Du hast das Umtauschangebot also angenommen.


    Du bist heute schon der dritte, der etwas unterschrieben hat und hinterher wissen will, ob das wohl gut war. Keine Ahnung, ob das gut ist, das müßte man sich jeweils im Einzelfall anschauen.


    Klar allerdings ist eins: Mit der Unterschrift fällt die Klappe.


    Wenn man unsicher ist, muß man sich vorher informieren. In dem Moment, in dem unterschrieben ist, ist die Sache abgeschlossen und regelmäßig nicht mehr zu ändern.


    Bei all solchen Versicherungen zahlst Du Monat für Monat eine Bestandsprovision an Deinen Betreuer. Typischerweise braucht der für dieses Geld überhaupt nichts zu tun, er hört von den meisten seiner Kunden jahrelang nichts. Aber gerade in solchen Fällen solltest Du die Dienstleistung, die Du ihm schon viele Jahre bezahlt hast, auch abrufen - und nicht in Laienforen Hilfe suchen.

  • Du hast das Umtauschangebot also angenommen.

    Weiß nicht wie du darauf kommst, aber spricht nicht gerade für dich :D

    Klar allerdings ist eins: Mit der Unterschrift fällt die Klappe.


    Wenn man unsicher ist, muß man sich vorher informieren. In dem Moment, in dem unterschrieben ist, ist die Sache abgeschlossen und regelmäßig nicht mehr zu ändern.

    Schonmal was vom Widerrufsrecht gehört? Dann würdest du solche Aussagen nicht so pauschal tätigen.


    Weitere Antworten von dir sind nicht erwünscht!