Mietwohnung Umlage NK

  • Liebes Forum,


    im Mietvertrag findet sich eine Umlagevereinbarung von 70/30 für die Nebenkosten.
    Der Mietvertrag wurde vom Mieter und vom Vermieter in 2019 unterschrieben. Der Vermieter rechnet seit Jahr und Tag
    die Umlagen mit 50/50 ab. Hinweise, antwaltlicher Schriftverkehr blieben unbeachtet.Termine und Fristen sowieso.
    Nun wurde im Januar 2025 letzmalig erklärt, das der Vermieter auch weiterhin so abrechnen wird. Dafür gibt er auch Gründe an. Alle Mieter haben 50/50 als Umlageschlüssel , es wäre eine Frage der Fairniss in so einer Wohnanlage.
    Na ja, dem schenke ich keinen Glauben.
    Die Behauptung der Vermieters das alle Mieter 50/50 haben, stimmt nicht. Dazu brauchte ich nur andere Mieter zu fragen.
    Und das mit der Fairniss, lächerlich. Hat diesen Vermieter noch nie interessiert.


    Wie nun weiter?

    Werde ich durch das Verhalten des Vermieters, der sich ja schlichtweg nicht an das hält was er seinerzeit unterschrieben hat,
    genötigt zu klagen oder hat jemand noch eine Idee, Hinweis, Tip ?


    Danke und Grüße
    ikopi

  • Mit Immobilien hast du es irgendwie nicht so...


    Aber b2t: Gehört dem Vermieter das ganze Haus?

    Wird in dem Fall wohl auch abgelehnt, aber beantrage halt Belegeinsicht.

    Davon ausgehend, dass wir von Fernwärme sprechen, steht auf der Abrechnung vom Versorger doch der Verteilschlüssel.

  • Im Mietvertrag findet sich eine Umlagevereinbarung von 70/30 für die Nebenkosten.


    Der Mietvertrag wurde vom Mieter und vom Vermieter in 2019 unterschrieben. Der Vermieter rechnet seit Jahr und Tag die Umlagen mit 50/50 ab. Hinweise, anwaltlicher Schriftverkehr blieben unbeachtet. Termine und Fristen sowieso.

    Wieviel Unterschied macht das? Als Mieter meinst Du offensichtlich, daß Du mit dem Schlüssel "70/30" weniger bezahlen würdest als mit dem Schlüssel "50/50".

    In letzter Konsequenz ja. Du hast bereits einen Anwalt mandatiert (was ich für ungewöhnlich halte), scheinst somit gewillt, Deine Vorstellung durchsetzen zu wollen. An sich ist das ein Selbstgänger. Allerdings dürftest Du damit Deinen Vermieter nachhaltig vergrätzen. Fragt sich, ob das klug ist.


    Ich schaue mir in solcher Situation immer die absoluten Beträge an. Mit Excel ist eine Parallelrechnung ja schnell gemacht. Mal angenommen, ich würde durch diese andere Abrechnungsart 30 € im Monat mehr zahlen müssen, als ich mir alternativ ausgerechnet hätte, würde ich mir überlegen, ob mir die Wohnung 30 € im Monat mehr wert wäre.


    Meistens dürfte das der Fall sein und ich würde mir dann den Ärger einer Auseinandersetzung mit dem Vermieter sparen. Wenn es 200 € im Monat Differenz wären, würde ich vermutlich die Sache nicht auf sich beruhen lassen.


    Your mileage may vary.


    Ich hätte die Sache mit dem Stromausfall damals nicht mit der Gelassenheit hingenommen, mit der Du sie hingenommen hast, dafür würde ich für die Nebenkosten vermutlich keinen Anwalt bemühen.

  • ...

    Wird in dem Fall wohl auch abgelehnt, aber beantrage halt Belegeinsicht.

    Davon ausgehend, dass wir von Fernwärme sprechen, steht auf der Abrechnung vom Versorger doch der Verteilschlüssel.

    Der Versorger schreibt in die Rechnung rein wie viele kWh an 'Energie' er angeliefert hat. Ggfs. noch aufgesplittet nach Heizung und Warmwasser.


    Wie das "nach" der Übergabestation im Haus verteilt wird, interessiert den Versorger eher nicht. Das ist Sache der Eigentümer/Vermieter/Hausverwaltung und wird dann i.d.R. von einer "Abrechnungsfirma" aufgeteilt.

  • Wieviel Unterschied macht das? Als Mieter meinst Du offensichtlich, daß Du mit dem Schlüssel "70/30" weniger bezahlen würdest als mit dem Schlüssel "50/50".

    ...

    Ein Beispiel aus der (meiner) Praxis. Ich wohne hier seit über 20 Jahren. Vor rd. 15 Jahren wurden diese Verdunstungsröhrchen auf den Heizkörpern durch elektronische Heizkostenverteiler ersetzt.


    Zudem wurde der Abrechnungsschlüssel von 50/50 auf 70/30 geändert. Wie oben geschrieben, lässt sich das in Excel sehr leicht vergleichen. Für mich ist das klar von Nachteil. Mit 50/50 wäre ich (deutlich) günstiger gefahren.

  • Wieviel Unterschied macht das?

    Vor rund 15 Jahren wurden diese Verdunstungsröhrchen auf den Heizkörpern durch elektronische Heizkostenverteiler ersetzt. Zudem wurde der Abrechnungsschlüssel von 50/50 auf 70/30 geändert. Wie oben geschrieben, lässt sich das in Excel sehr leicht vergleichen. Für mich ist das klar von Nachteil. Mit 50/50 wäre ich (deutlich) günstiger gefahren.

    Für dieses "deutlich" hätte ich gern eine Zahl mit Euro dahinter und dazu noch eine Äußerung, ob Du die Wohnung denn behalten würdest, wenn sie um diesen Differenzbetrag in der Kaltmiete teurer wäre.


    Ich habe für Versorger (Strom, Wasser, Gas) im langjährigen Mittel etwa 8% der Kaltmiete bezahlt. Dann sind bekanntlich - jeder hier weiß es - die Versorgerpreise explodiert. Mittlerweile lege ich auf die Kaltmiete 12% für Versorgerkosten obendrauf, also satte 50% mehr. Wirklich "satt"? Von der vielgenannten zweiten Miete bin ich meilenweit weg.


    Wenn ich wirklich sparen wollte, müßte ich an die Kaltmiete heran (also umziehen). Sparaktionen an Strom und Gas mache ich zwar, aber mehr als Steckenpferd. Meine Stromrechnung bringt mich nicht um und die Gasrechnung auch nicht.


    Ich erinnere mich an ein früheres Quartier, in dem eine Partei alle paar Jahre die Wasserrechnung umgestellt haben wollte (es gab in diesem Haus nur eine zentrale Wasseruhr), entweder nach Personen oder nach Quadratmetern. Der Vermieter hat das zweimal mitgemacht und dann geschrieben, diese Änderung sei die letzte.


    Ich weiß, daß in Mietshäusern der Abrechnungsmodus der Heizkosten ein Quell steter Auseinandersetzung ist. Insgesamt müssen die Bewohner die Heizkosten tragen, der Vermieter hat daran nichts außer dem Ärger.


    Ich möchte anregen (auch im hier besprochenen Fall), daß man sich die absoluten Euro-Werte ausrechnet und dann entscheidet, ob der fragliche Betrag den Zwist lohnt.

  • Wie das "nach" der Übergabestation im Haus verteilt wird, interessiert den Versorger eher nicht. Das ist Sache der Eigentümer/Vermieter/Hausverwaltung und wird dann i.d.R. von einer "Abrechnungsfirma" aufgeteilt.

    Touche, meistens wird es aber eine entsprechende Abrechnungsfirma, häufig ja eine der großen Drei.