Was genau bedeutet dieser "Kündigungsschutz" im Mietvertrag für eine Wohnung in der betreuten Wohnen (Wohnlage mit 32 Wohnungen in zwei nebeneinander liegenden Häusern)?
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Unbefristetes Mietverhältnis
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Dem Mieter ist bekannt, dass der Vermieter die an den Mieter vermietete Wohnung an einen Käufer zur
Eigennutzung oder Vermietung weiterveräußern kann. Dem Mieter ist weiterhin bekannt, dass der Vermieter die Wohnung selbst nutzen kann. Die Eigennutzung liegt auch vor, wenn die Eltern des Vermieters oder dessen Ehegatte die vermietete Wohnung nutzen wollen.
Der Mieter hat das Recht, in die am nächsten frei werdende, vergleichbare Wohnung in der Wohnanlage
umzuziehen. Der Vermieter verpflichtet sich bei seiner Eigenbedarfskündigung die Räumungsfrist so zu
bemessen, dass der Mieter bis zu der vorbezeichneten Möglichkeit des Umzuges in der von ihm gemieteten
Wohnung verbleiben kann.
Unter diesen Voraussetzungen ist der Vermieter zur Eigenbedarfskündigung berechtigt.
..."
Bedeutet das, dass der Vermieter mit einer Kündigung warten muss, bis eine andere Wohnung frei wird, auch wenn das gerade nicht absehbar ist? Oder muss er den Kündigungstermin nur dann anpassen, wenn gerade eine Wohnung frei wird - also nichts beachten, wenn gerade keine andere Wohnung frei wird.
Schütz die Formulierung auch bei einem Verkauf?