Kündigungsschutz im betreuten Wohnen

  • Was genau bedeutet dieser "Kündigungsschutz" im Mietvertrag für eine Wohnung in der betreuten Wohnen (Wohnlage mit 32 Wohnungen in zwei nebeneinander liegenden Häusern)?


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    Unbefristetes Mietverhältnis

    ...

    Dem Mieter ist bekannt, dass der Vermieter die an den Mieter vermietete Wohnung an einen Käufer zur

    Eigennutzung oder Vermietung weiterveräußern kann. Dem Mieter ist weiterhin bekannt, dass der Vermieter die Wohnung selbst nutzen kann. Die Eigennutzung liegt auch vor, wenn die Eltern des Vermieters oder dessen Ehegatte die vermietete Wohnung nutzen wollen.

    Der Mieter hat das Recht, in die am nächsten frei werdende, vergleichbare Wohnung in der Wohnanlage

    umzuziehen. Der Vermieter verpflichtet sich bei seiner Eigenbedarfskündigung die Räumungsfrist so zu

    bemessen, dass der Mieter bis zu der vorbezeichneten Möglichkeit des Umzuges in der von ihm gemieteten

    Wohnung verbleiben kann.

    Unter diesen Voraussetzungen ist der Vermieter zur Eigenbedarfskündigung berechtigt.

    ..."


    Bedeutet das, dass der Vermieter mit einer Kündigung warten muss, bis eine andere Wohnung frei wird, auch wenn das gerade nicht absehbar ist? Oder muss er den Kündigungstermin nur dann anpassen, wenn gerade eine Wohnung frei wird - also nichts beachten, wenn gerade keine andere Wohnung frei wird.


    Schütz die Formulierung auch bei einem Verkauf?

  • Zuerst ist die Frage, wer dieser Vermieter überhaupt ist und wer einen eventuellen Wechsel in der Wohnanlage organisieren würde.


    Der „Mieter hat das RECHT, in die am nächsten (sic) freiwerdende, vergleichbare Wohnung in der Wohnanlage umzuziehen.“


    Zu welchem Mietzins? Wer regelt das?

  • Was genau bedeutet dieser "Kündigungsschutz" im Mietvertrag für eine Wohnung in der betreuten Wohnen (Wohnlage mit 32 Wohnungen in zwei nebeneinander liegenden Häusern)?

    Ich halte den Passus für Wortgeklingel. Zum Verständnis wären die sonstigen Details interessant. Was bedeutet bei Dir etwa "betreutes Wohnen"? Wie ist die Wohnanlage insgesamt verfaßt?


    Für mich sieht die Anlage nach zwei ganz normalen Mietshäusern aus. Sie sehen ähnlich aus wie das danebenliegende Altersheim, wurden vermutlich gleichzeitig gebaut. Ich vermute den gleichen (gewerblichen) Eigentümer.


    Eine Eigenbedarfskündigung zieht erst dann, wenn der vermutliche Gesamteigentümer die Häuser in einzelne Wohnungen zerlegt und diese dann einzeln verkauft. Meines Wissens geht das nur gesamt, jedenfalls ergibt das nur so wirtschaftlich einen Sinn. Wenn das so ist, gibt es in diesem ehemaligen Mietshaus nur noch Einzelwohnungen mit jeweils eigenem Eigentümer. Wie soll das Wechselrecht in dieser rechtlichen Konstellation gewährleistet sein?


    Je nach Landesrecht hat der Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung eine Schutzfrist, wenn das Haus, in dem er wohnt, mal ein Mietshaus war, das in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt worden ist.


    In rechtlichen Dingen muß man immer genau auf die Details schauen. Wer weiß, ob Dein Mietvertrag sonst noch Haken auf Lager hat?

  • Alle Wohnungen wurden von der Fa. ABID, Limburg gebaut, die auch die Hausverwaltung macht. Alle Wohnungen sind an unterschiedliche Eigentümer verkauft. Mit einer Eigentümerin habe ich den Mietvertrag. Meine NK-Abrechnungen kommen von der Vermieterin. Die genaue Aufgabenaufteilung Vermieter / Hausverwaltung ist mir nicht bekannt.


    Betreutes Wohnen bedeutet hier: Behindertengerechte Wohnungen, ab 65 Jahren ist eine Service- und Betreuungspauschale (60€/Mon) zu zahlen. Weis nicht, was, ausser Notrufsystem, das abdeckt - nutze nichts davon. Einige Bewohner nutzen den Pflegedienst des angrenzenden Seniorenheims (manche nur bei Bedarf, andere schlafen nur in ihrer Wohnung und sind sonst den ganzen Tag im Pflegeheim), einige nutzen andere Pflegedienste.


    Es steht aktuell keine Kündigung an. Hat mich nur interessiert, was der Passus im Mietvertrag zu bedeuten hat, weil er so komisch formuliert ist. Komme mit der Vermieterin sehr gut zurecht, hatte noch nie wesentliche Probleme mit einem Vermieter. Bin Umzugserfahren: bisher 18 mal, in der vorherigen Whg war ich aber 32J.

  • Alle Wohnungen wurden von der Fa. ABID, Limburg gebaut, die auch die Hausverwaltung macht. Alle Wohnungen sind an unterschiedliche Eigentümer verkauft. Mit einer Eigentümerin habe ich den Mietvertrag. Meine NK-Abrechnungen kommen von der Vermieterin. Die genaue Aufgabenaufteilung Vermieter / Hausverwaltung ist mir nicht bekannt.

    Du bist also Mieter einer Einzel-Eigentumswohnung. Das Haus wurde bereits als Sammlung von Eigentumswohnungen gebaut und nicht etwa als Mietshaus. Somit wurde es nicht in ETW aufgeteilt, die entsprechende Schutzvorschrift entfällt.


    In Deinem Mietvertrag steht:

    Der Mieter hat das Recht, in die am nächsten frei werdende, vergleichbare Wohnung in der Wohnanlage umzuziehen. Der Vermieter verpflichtet sich bei seiner Eigenbedarfskündigung die Räumungsfrist so zu bemessen, dass der Mieter bis zu der vorbezeichneten Möglichkeit des Umzuges in der von ihm gemieteten Wohnung verbleiben kann.

    Diese prospektive andere Wohnung gehört aber einem anderen Eigentümer, in dessen Eigentumsrecht mit dieser vertraglichen Beziehung zwischen Dir und Deinem Vermieter eingegriffen wird. Demgemäß muß er Dich als Mieter akzeptieren (zu welchem Preis?), wenn Deine Eigentümerin verkaufen oder selbst einziehen will.


    Nach meiner laienhaften rechtlichen Einsicht ist das eine Bestimmung zu Lasten eines unbeteiligten Dritten. Meines Erachtens geht das so nicht. Rechtlich kompliziert ist das in jedem Fall.


    Und dann ist Mietrecht Zivilrecht, sprich: Es hilft nicht, wenn es geschrieben steht. Man muß es auch durchgesetzt bekommen (wobei der Staat nicht hilft).

    Betreutes Wohnen bedeutet hier: Behindertengerechte Wohnungen, ab 65 Jahren ist eine Service- und Betreuungspauschale (60€/Mon) zu zahlen. Weiß nicht, was, außer Notrufsystem, das abdeckt - nutze nichts davon. Einige Bewohner nutzen den Pflegedienst des angrenzenden Seniorenheims (manche nur bei Bedarf, andere schlafen nur in ihrer Wohnung und sind sonst den ganzen Tag im Pflegeheim), einige nutzen andere Pflegedienste.

    So etwas dachte ich mir. Ist ja prinzipiell perspektivisch nicht verkehrt. Die Struktur mit den Einzeleigentümern paßt allerdings nicht gut dazu. Vermutlich wäre die Anlage anders nicht zu finanzieren gewesen. Andererseits mag sich so mancher Einzeleigentümer so die räumliche Nähe zu einem Seniorenheim gesichert haben. Du schreibst ja, Du wolltest Dir so die Option erhalten, nahe bei Deinen Eltern zu wohnen, sofern die in dieses Altersheim kämen (wo sie wohl noch nicht sind). Ist auch eine komplizierte Konstruktion, könnte aber aufgehen.

  • Nach meiner laienhaften rechtlichen Einsicht ist das eine Bestimmung zu Lasten eines unbeteiligten Dritten. Meines Erachtens geht das so nicht. Rechtlich kompliziert ist das in jedem Fall.

    Richtig.

    Es könnte nur theoretisch sein, dass alle Menschen, denen diese Wohnungen einzeln gehören, Einschränkungen hinnehmen mussten. Dies müssten aber bereits im Grundbuch niedergelegt sein beziehungsweise im Kaufvertrag für die Wohnung.


    Das Ganze hört sich unrealistisch an und kann auch in der Praxis kaum durchgeführt werden.