Hallo zusammen,
mich würde interessieren, ob hier jemand weiß, wie die Regelsätze für Schüler-Bafög in 2017 und 2018 waren. Auch stelle ich mir die Frage, ob die aktuellen Regelsätze aus 2025 zur Anwendung kommen, oder nimmt man tatsächlich das alte aus 2017 und 2018? Ich habe Ende Februar ein Schreiben von der Kreisverwaltung Neuwied erhalten, in welchem drinstand, dass ich noch dreieinhalb Monate Bafög nachgezahlt bekommen soll und sollte schon mal meine IBAN mitteilen, was ich umgehend gemacht habe.
Wie läuft das? Kann man aktuelle Bafög-Rechner heranziehen oder gilt das aus 2017 und 2018? Das Schüler-Bafög wurde damals Ende 2017 beantragt.
Freue mich auf Antworten.