Weiß jemand, was es 2017 und 2018 an Regelsatz fürs Schüler-Bafög gab und wie man das ausrechnen kann?

  • Hallo zusammen,


    mich würde interessieren, ob hier jemand weiß, wie die Regelsätze für Schüler-Bafög in 2017 und 2018 waren. Auch stelle ich mir die Frage, ob die aktuellen Regelsätze aus 2025 zur Anwendung kommen, oder nimmt man tatsächlich das alte aus 2017 und 2018? Ich habe Ende Februar ein Schreiben von der Kreisverwaltung Neuwied erhalten, in welchem drinstand, dass ich noch dreieinhalb Monate Bafög nachgezahlt bekommen soll und sollte schon mal meine IBAN mitteilen, was ich umgehend gemacht habe.


    Wie läuft das? Kann man aktuelle Bafög-Rechner heranziehen oder gilt das aus 2017 und 2018? Das Schüler-Bafög wurde damals Ende 2017 beantragt.


    Freue mich auf Antworten.

  • Hallo, mir kommt das etwas ungewöhnlich vor, dass nach 8 Jahren noch BAFöG nachgezahlt werden soll. Ich hoffe, dass das Schreiben echt ist und kein Versuch, nur an Bankdaten zu kommen. Wenn das unsicher scheint, würde ich versuchen, die Behörde anzurufen oder per e-mail nachzufragen, einschließlich der Frage, welche Regelsatz zugrunde gelegt wird (dafür die Kontaktdaten der Website der Behörde nehmen bzw. prüfen, ob die mit denen auf dem Schreiben übereinstimmen).

  • Hallo, mir kommt das etwas ungewöhnlich vor, dass nach 8 Jahren noch BAFöG nachgezahlt werden soll. Ich hoffe, dass das Schreiben echt ist und kein Versuch, nur an Bankdaten zu kommen. Wenn das unsicher scheint, würde ich versuchen, die Behörde anzurufen oder per e-mail nachzufragen, einschließlich der Frage, welche Regelsatz zugrunde gelegt wird (dafür die Kontaktdaten der Website der Behörde nehmen bzw. prüfen, ob die mit denen auf dem Schreiben übereinstimmen).

    Hallo,


    Habe bei der Behörde nachgefragt und das Schreiben ist echt. Die Sachbearbeiterin meinte zu mir, ich könne mit mindestens 1.000 € rechnen. Da ich ja in der Privatinsolvenz bin, und den § 904 ZPO gefunden habe, frage ich mich nun, inwieweit diese Nachzahlung (zumindest in Teilen) behalten werden darf?


    Treuhänder geht wohl davon aus, dass es gnadenlos weggepfändet werden kann. Hab die IBAN der Treuhänderin dann an die Sachbearbeiterin weitergeleitet und die meinte, es müsse an mich ausgezahlt werden und ich müsste das dann weiterüberweisen. Nur ich habe bei Gericht angefragt, inwieweit die Nachzahlung vom Schüler-Bafög pfändbar ist oder nicht.


    Was mache ich, wenn ich das Geld habe, und aber noch nichts vom Insolvenzgericht gehört habe? Muss ich direkt das Geld an die Treuhänderin auskehren mit der Gefahr dieses Geld nicht wiederzubekommen, sollte das Insolvenzgericht diese Nachzahlung tatsächlich für unpfändbar erklären? Was mache ich, sollte tatsächlich zu meinen Gunsten entschieden werden? Wie lange hätte der Treuhänder dann Zeit, die Nachzahlung (zumindest in Teilen) an mich herauszurücken? Kann er sich dann ewig Zeit lassen oder kann ich da erwarten, dass es zügig vonstatten geht?


    Freue mich auf Antworten.