Nachzahlung Rentenversicherung

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und bin auf der Suche nach einer Antwort bezüglich einer Nachzahlung der Rentenversicherung für Selbständige, da ich seit 2023 keinen Steuerberater gefunden habe, der mich übernimmt.


    Ich muss wahrscheinlich für 2023 eine Nachzahlung tätigen, die Bearbeitung steht allerdings noch aus.

    Meine Frage ist, ob die Rentenversicherung sich gewinnmindernd auswirkt. Wenn ja, habe ich die Möglichkeit die Nachzahlung für das Jahr 2023 auch noch rückwirkend für 2023 anzugeben, um eine Teilrückzahlung der gezahlten Einkommenssteuer zu erhalten?


    Viele Grüße

    teddy12

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich bin ... auf der Suche nach einer Antwort bezüglich einer Nachzahlung der Rentenversicherung für Selbständige, da ich seit 2023 keinen Steuerberater gefunden habe, der mich übernimmt.

    Die Foristen hier sind alles Steuerlaien und können diese Funktion vermutlich nicht übernehmen. Wenn Du keinen Ärger mit Deinem Finanzamt haben willst, wäre es vermutlich praktisch, umgehend einen Steuerberater zu finden. Du kannst Deine Steuererklärung auch selber erstellen und einreichen. Für einen Soloselbständigen ist das so schwierig nicht. Könnte Dich jetzt aber Verspätungszuschlag kosten. Für die Steuererklärung 2023 ohne externe Hilfe war der 02.09.2024 der letzte Termin.

    Ich muss wahrscheinlich für 2023 eine Nachzahlung tätigen, die Bearbeitung steht allerdings noch aus.

    Was für eine Nachzahlung meinst Du? Und welche Bearbeitung steht wo aus?

    Meine Frage ist, ob die Rentenversicherung sich gewinnmindernd auswirkt. Wenn ja, habe ich die Möglichkeit die Nachzahlung für das Jahr 2023 auch noch rückwirkend für 2023 anzugeben, um eine Teilrückzahlung der gezahlten Einkommenssteuer zu erhalten?

    Vermutlich nicht.


    Habe ich Dich recht verstanden: Du erwartest eine Steuernachzahlung für das Jahr 2023, die Du reduzieren möchtest, indem Du jetzt, im Jahre 2025, Rentenbeiträge für 2023 nachzahlst?


    Das wird vermutlich nicht klappen. Rentenbeiträge sind in Grenzen steuerwirksam, für die Steuer zählt aber der Zahlungszeitpunkt. Wenn Du 2025 Rentenbeiträge zahlst, mindern die Deinen Gewinn im Jahr 2025.


    Ohnehin muß die Zahlung von Rentenbeiträgen mit der Deutschen Rentenversicherung abgesprochen werden, das heißt: Du brauchst eine Genehmigung der Rentenversicherung. Ohne diese wird sie Dir überwiesenes Geld zurückschicken. Man kann in sehr begrenztem Umfang rückwirkend bezahlen. Man kann nämlich dann, wenn man fürs laufende Jahr eine Genehmigung hat, freiwillige Beiträge zu leisten, diese Beiträge noch im ersten Quartal des Folgejahres überweisen. Dadurch wandert die Zahlung steuerlich ins Folgejahr.


    Für genauere Auskünfte müßtest Du Deine Anfrage deutlich präzisieren.