Steuern/Steuererklärung ausländische/inländische Kapitalerträge

  • Hallo liebe Foren Community!


    Ich bin noch nicht wirklich erfahren im Bereich Anlegen und Finanzen und Steuern, daher hoffe ich auf eure Mithilfe bei zwei Fragen, die bei mir aktuell aufgekommen sind.


    Frage 1


    Ich habe ein Tagesgeld Konto bei der J & T Direktbank, sie selbst bezeichnet sich als J&T BANKA, a.s. Zweigniederlassung Deutschland. Die J&T BANKA kommt aus Tschechien.


    Ich habe der Bank auch einen Freistellungsauftrag erteilt. Jetzt stellt sich mir die Frage für folgenden Sachverhalt: Ich erhalte Zinsen auf das Tagesgeld, diese werden aber völlig vom Freistellungsauftrag abgedeckt (z. B. 100€ Zinsen, bei einem eingestellten Freistellungsauftrag von 150 €).


    Jetzt hat sich mir die Frage gestellt, ob diese Kapitalerträge, auch wenn sie vom Freistellungsbetrag abgedeckt sind, in der KAP Anlage einer Steuererklärung angegeben werden müssen (bzw. ob ich dazu verpflichtet bin)? Müsste ich die Erträge in der Steuererklärung angeben, wenn die Erträge den Freistellungsbetrag überschreiten, die Bank aber die Abgeltungssteuer etc. ans Finanzamt selbst übermittelt?

    Gelten die Zinserträge als ausländische Kapitalerträge oder als inländische, wenn es eine Zweigniederlassung in Deutschland ist?


    Frage 2


    Ich spiele damit einen ETF anzulegen mit einem MSCI World ETF. Wenn das Depot bei einer Bank in Deutschland liegt, und ich auch einen Freistellungsauftrag ausfüllen kann, und die Bank auch Abgeltungssteuer für die Erträge über dem Freistellungsbetrag an das Finanzamt übermittelt (bei einem Verkauf) - muss ich dann die Erträge des ETF trotzdem in der Steuererklärung angeben? Fallen Gewinne aus dem Verkauf eines thesaurierenden World ETF (z. B. der von iShares) unter ausländische Kapitalerträge`?


    Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe! Falls ihr noch weitere Details benötigt, lasst es mich gern wissen!


    Viele Grüße

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
    • Hilfreichste Antwort

    Ich bin noch nicht wirklich erfahren im Bereich Anlegen und Finanzen und Steuern, daher hoffe ich auf eure Mithilfe bei zwei Fragen, die bei mir aktuell aufgekommen sind.

    ... und auch bei den etlichen Unterfragen ... :)


    Wenn Du Kapitaleinkünfte beziehst, mußt Du die versteuern.


    Für jeden Kapitalertrag erhältst Du irgendeine Abrechnung. Wenn Du auf dieser Abrechnung die Posten "Abgeltungsteuer" und "Solidaritätszuschlag" findest, ist die Versteuerung erledigt. Diese Erträge brauchst Du in Deiner Steuererklärung nicht aufzuführen. Ich bekomme nicht ganz wenig Kapitalerträge, erkläre die aber nicht im Rahmen meiner Steuererklärung, weil sie auf die beschriebene Weise endgültig versteuert sind. Das ist so rechtlich komplett in Ordnung.


    Mit einem Freistellungsauftrag setzt Du bei Deiner Bank die Steueruhr zurück. Normalerweise beginnt diese bei 0: Die Bank zieht Dir ab dem ersten Euro Kapitalertrag Steuer ab. Wenn Du der Bank einen Freistellungsauftrag über 500 € erteilst, setzt das die Uhr auf -500 € zurück. Für die ersten 500 € zieht Dir die Bank dann keine Steuer ab, sondern erst ab dem 501. €.


    Solange Du bei deutschen Banken bleibst, ist das kein Problem. Die können das alle, die machen das alle.


    Moderne Anlageanfänger haben es aber gern kompliziert. Die haben nicht einfach nur ein Anlagekonto bei einer Bank, sondern sie sammeln Anlagekonten und geben ihr Geld gern ins Ausland. Ausländische Banken geben nämlich 0,01% mehr Zinsen als deutsche! Wenn man also 1000 € anlegt, bekommt man 10 Cent pro Jahr mehr Zinsen. Das lohnt sich also!


    Mist, ausländische Banken nehmen keine Freistellungsaufträge an! Was mache ich nur?


    Du wirst in diesem Fall die Kapitalerträge im Rahmen Deiner Steuererklärung angeben. Wenn es zusammen weniger als 1000 € waren, ist das damit erledigt, wenn es mehr als 1000 € waren, zahlst Du die Steuer für den Teil nach, der über 1000 € liegt.

    Ein Spötter könnte sagen: Laß einfach die Spinnerei mit den Auslandsbanken! Rechne Dir doch einfach mal aus, wie wenig Zins mehr Du auf diese Weise einnimmst. Lohnt sich der Aufwand der Steuererklärung dieser paar Kröten wegen?


    Diese Auffassung ist natürlich total boomer. Warum sollte man kein Konto der Hula-hula-Bank auf Nauru in der Südsee haben? Solange es dazu eine passende App gibt, ist das doch ok.


    Bis die App mal ausfällt und die Leute am Telefon angeblich kein Deutsch und kein Englisch mehr sprechen. :)

  • Vielen Dank für eure Antworten! :)

    Und noch mal an Achim Weiss für deine Mühen bei der ausführlichen Erklärung für mich Laien!


    Also wenn die J&T DirektBank oder der Online-Broker (wie bspw. finanzen.net zero oder Trade Republic) einen Freistellungsauftrag anbietet für Tagesgeld oder ETFs und eine Jahressteuerbescheinigung ausgibt, aus der hervorgeht, dass entweder nix abgeführt wurde, weil mit Freistellungsauftrag abgegolten oder Abgeltungssteuer, Soli etc. bereits abgeführt wurde, dann kann man frei nach Yoda sagen "Du nix Steuererklärung machen musst!" (oder "Du nix KAP Anlage machen musst", wenn ich aus anderen Gründen ne Steuererklärung machen will, soll etc.).


    PS: Bin auch nicht in der Kirche, Verluste hab ich auch keine und eine Günstigerprüfung würde für mich auch nicht infrage kommen. Aktuell hab ich nur mein Giro, mein Tagesgeldkonto bei der J&T Direktbank und evtl. in der nahen Zukunft mal das ETF bei einem deutschen Online-Broker oder einer deutschen Direktbank.

  • Es gibt einen Fall, bei dem es sinnvoll ist, die Anlage KAP auszufüllen, auch wenn man nicht über den Freibetrag kommt. Wenn es keine Anlage KAP in der Steuererklärung gibt, dann geht das Finanzamt davon aus, dass du Kapitalerträge in Höhe des Freibetrages erzielt hast. Und genau das kann in einem speziellen Fall relevant werden.


    Wer seine Einkommensteuer-Erklärung bis kurz vor dem Endabgabe-Termin hinauszögert und eine Erstattung zu erwarten hat, bekommt diese vom Finanzamt verzinst. Genau diese Zinsen werden dann, bei Fehlen der Anlage KAP, mit der Kapitalertragsteuer wieder belastet, auch wenn sie noch unter den Freibetrag fielen. Diese späte Abgabe mag heute nicht mehr wirklich sinnvoll sein, da die vom Finanzamt zu leistenden Zinsen gering sind. Vor einigen Jahren allerdings habe ich das bewusst gemacht. Da waren die Marktzinsen in Richtung 0% unterwegs, das Finanzamt musste jedoch, gesetzlich festgelegt, 6% zahlen. Bei einer Erstattung von einigen Tausend Euro hat sich das durchaus gelohnt.

  • Zur Einordnung, warum ich euch mit meinen Laienfragen behellige. :) Ich bin vor kurzem über folgende Zitate gestoßen:


    Müssen ETF Käufe und Verkäufe dem Finanzamt gemeldet werden?

    Käufe nicht, aber Verkäufe müssen in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn die Steuer schon abgeführt wurde.



    Ein ausländischer Kapitalertrag ist immer in der Steuererklärung auszuweisen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Depot in Deutschland oder bei einer ausländischen Bank geführt wird.

    Eine wichtige Anlage in der Steuererklärung ist die Anlage KAP. Hier werden die Kapitalerträge eingetragen.

    Die gute Nachricht: Erträge aus Investments sind so genannte Quellensteuern. Das heißt, dass dein Broker deine Kapitalerträge jedes Jahr berechnet und direkt an das Finanzamt überweist.

    Du musst sie lediglich in deiner Steuererklärung eintragen.


    Das klang für mich so, ich muss immer was in der Steuererklärung angeben, selbst wenn die Bank Abgeltungssteuer und Co. abführt, ich einen Freistellungsauftrag machen kann und ne Jahressteuerbescheinigung erhalte (egal ob bei der deutschen Zweigniederlassung J&T Direktbank oder bei einem World ETF iShares bei einer deutschen Direktbank, einem deutschen Broker).

  • Zur Einordnung, warum ich euch mit meinen Laienfragen behellige. :) Ich bin vor kurzem über folgende Zitate gestoßen

    Alle drei Zitate stimmen sachlich nicht.


    Es ist sachlich nicht richtig, daß versteuerte Verkäufe von ETFs beim Finanzamt gemeldet werden müssen. Was nach deutschem Recht quellenbesteuert wird, darf legal aus der Steuererklärung draußenbleiben.


    Es ist sachlich nicht richtig, daß ein Kapitalertrag deswegen anzugeben sei, weil er ein ausländischer Kapitalertrag ist. Meine US-Dividenden sind ausländische Kapitalerträge, die werden US-quellenversteuert, die werden in Deutschland quellenversteuert und werden ganz legal nicht in der Steuererklärung erwähnt.


    Es ist geradezu Unsinn, wenn behauptet wird, Erträge aus Investments seien sogenannte Quellensteuern. Und es ist auch nicht der Broker, der die Erträge berechnet. Zum Glück überweist er auch nicht die Erträge ans Finanzamt, sondern die Steuern darauf. Der Großteil der Erträge bleibt mir.

  • Auch hier wieder vielen vielen Dank für deine Einschätzung und Hilfestellung! :)

    Es ist sachlich nicht richtig, daß ein Kapitalertrag deswegen anzugeben sei, weil er ein ausländischer Kapitalertrag ist. Meine US-Dividenden sind ausländische Kapitalerträge, die werden US-quellenversteuert, die werden in Deutschland quellenversteuert und werden ganz legal nicht in der Steuererklärung erwähnt.

    Aber wenn ich das richtig (auch aus deinem ersten Kommentar) verstanden habe, müssen ausländische Kapitalerträge auf jeden Fall vom Steuerzahlen selbst angegeben werden, wenn die Bank halt nicht selbst die Abgeltungssteuer abführt und keinen Freistellungsauftrag anbieten muss, weil sie sich sagt - juckt mich nicht, ich sitz (z. B.) in Lichtenstein, mich interessiert dt. Steuerrecht nicht-


    Wenn die Bank alles selber macht (Abgeltungssteuer, Freibetrag), sind das dann keine (reinen) ausländischen) Kapitalerträge mehr, sondern inländische?

  • Auch hier wieder vielen vielen Dank für deine Einschätzung und Hilfestellung! :)

    Gern geschehen.


    Mich wundern die Angaben, die Du zitierst. Das Handelsblatt und die DATEV hätte ich für reputierliche Quellen gehalten und Du hast auch korrekt zitiert. Aber es stimmt einfach nicht, was dort steht. Daß Du verwirrt bist, kann ich nachvollziehen.

    Aber wenn ich das richtig (auch aus deinem ersten Kommentar) verstanden habe, müssen ausländische Kapitalerträge auf jeden Fall vom Steuerzahlen selbst angegeben werden, wenn die Bank halt nicht selbst die Abgeltungssteuer abführt und keinen Freistellungsauftrag anbieten muss, weil sie sich sagt - juckt mich nicht, ich sitz (z. B.) in Liechtenstein, mich interessiert dt. Steuerrecht nicht.

    Woher der Kapitalertrag kommt (aus dem Inland oder aus dem Ausland) ist erstmal egal. Es zählt, ob Deine Bank die Erträge versteuert. Eine deutsche Bank tut das automatisch, und damit hast Du Deine Steuerpflicht erledigt.


    Ich habe oben von einer US-Dividende geschrieben, weil die ein häufiger ausländischer Kapitalertrag ist. Von ausländischen Kapitalerträgen möchte oft der ausländische Fiskus auch etwas abhaben, so auch hier. Das ist für jedes Land anders. In diesem Fall behält der US-Fiskus 15% Steuer ein, die werden auf Deine deutsche Steuerpflicht von 25% angerechnet, also behält die Bank nur noch weitere 10% ein (und den SolZ auf die 10%). Damit ist der Kapitalertrag korrekt versteuert, Du brauchst ihn nicht mehr in der Steuererklärung anzugeben.


    Man fragt Dich im Steuerformular nach Kapitaleinkünften, die nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben. Nur diese mußt Du dort eintragen. Ich habe keine solchen Einkünfte, also brauche ich nichts anzugeben.


    Es ist denkbar, daß ein deutscher Anleger ein Konto in Luxemburg hat, etwa ein Tagesgeldkonto bei der Advanzia-Bank. Darauf bekommt er die Zinsen in voller Höhe ausgezahlt. Das sind solche unversteuerten Einnahmen, die man bei der Steuererklärung angeben muß.


    Du hast oben von einem Tagesgeldkonto bei einer tschechischen Bank geschrieben. Wenn Dein Konto bei einer deutschen Tochter der tschechischen Bank ist, dann gilt die als deutsche Bank. Schau Dir die Zinsabrechnung an! Wenn dort Abgeltungsteuer auftaucht, ist der Zins versteuert, und Du brauchst ihn nicht mehr anzugeben.


    Jetzt kommen natürlich noch diese saublöden Freistellungsaufträge dazu, die gerade Anlageanfänger gern über mehrere Geldinstitute streuen. Das darf man, aber das kompliziert die Sache, solange man das Prinzip noch nicht verstanden hat.


    Sei so gut, gib konkrete Zahlen an, damit tue ich mich wesentlich leichter mit der Beschreibung, und Du kannst es auch leichter nachvollziehen.

  • Wenn die Bank alles selber macht (Abgeltungssteuer, Freibetrag), sind das dann keine (reinen) ausländischen) Kapitalerträge mehr, sondern inländische?

    Häng Dich nicht zu sehr an das 'ausländsche/inländische'. Wenn die Bank/Broker die anfallenden Steuern an das Finanzamt abführt musst Du keine extra Steuererklärung machen und kannst Deinen Freibetrag nutzen. Und fertig.

    Wenn die Bank/Broker das nicht tut, weil die Bank/Broker im Ausland ansässig ist, bist Du selbst für die Versteuerung Deiner Kapitalerträge verantwortlich und musst eine Steuererklärung machen.

    Und dort musst Du dann die Kapitalerträge angeben und nachversteuern. In welche Spalte der Steuererklärung Du die Kapitalerträge dann einträgst, erfragst Du dann wenn es soweit ist! Am Steuersatz von aktuell min. 25% + Soli ändert sich dadurch nämlich nix. ;)


    BTW: Ich würde Dir auf jedem Fall empfehlen einen deutschen Broker zu wählen. Steuererklärungen für ausländische Depots sollen zuweilen nicht ganz einfach sein (hab ich gehört).

  • KISS gilt auch hier. Was nützen mir die 0,2 % mehr bei einer Bank aus Gumministan, wenn ich dann nachher irgendwas ausfüllen muss und zusätzlich dann noch zusätzlich ausfüllen muss und und und….

  • Danke für eure Hilfe, meine Verwirrung zu entwirren! :)


    Achim Weiss Bei meinem Tagesgeldkonto hab ich aktuell für 150 € einen Freistellungsauftrag und letztes Jahr knapp 80 € Zinsen erhalten. Auf der Jahressteuerbescheinigung ist entsprechend die Höhe der Kapitalerträge mit (ca.) 80 € angegeben, die Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags ist ebenfalls so hoch und bei Abgeltungssteuer (bzw. hier Kapitalertragssteuer), Soli und Kirchensteuer steht halt 0.


    Und bei meinem Girokonto gibt's nix an Zinsen, zur Sicherheit habe ich da aber auch einen Freistellungsauftrag von ich glaube 15 € (ist auf jeden Fall ein niedriger 2-stelliger Bereich.


    Das wars an Freistellungsaufträgen. Da ich nicht verheiratet bin, habe ich also etwas Luft nach oben bis zur 1000 €. Ich hatte noch bis vor kurzem ein Sparbuch mit ca. 200 € Freistellungsauftrag, das habe ich aber aufgelöst (weil auch keine wirklichen Zinsen mehr, das hatten mal meine Eltern angelegt für mich, als ich klein war).


    Tomarcy Was ist denn KISS? Kenne nur die Band ^^

  • Du kannst dich eigentlich dann locker zurücklehnen, wenn du deine Struktur vernünftig in einer Datei erfasst.


    Wichtig zu wissen ist auch, dass im Gegensatz zu früher nicht mehr der Gesamtbetrag der erteilten Sparer-Freibeträge an die Finanzbehörden gemeldet wird, sondern nur die wirklich real freigestellten Einkünfte.


    Ich würde dir empfehlen, zukünftig eine einfache, klare Struktur anzustreben. Dies unterstützt mit einer netten Exceltabelle.

    Dann kann nichts schiefgehen.

  • Und bei meinem Girokonto gibt's nix an Zinsen, zur Sicherheit habe ich da aber auch einen Freistellungsauftrag von ich glaube 15 € (ist auf jeden Fall ein niedriger 2-stelliger Bereich.


    KISS = Keep it stupid and simple
    Das ist der Hinweis, dass du es dir so einfach wie möglich machen solltest.

    Und mach dir mit den Freistellungsaufträgen keinen (unnötigen) Stress. Wenn du mehrere Konten hast, kann es beliebig mühsam werden, die so zu verteilen, dass du sie auf jedem Konto voll ausschöpfst.

    Wenn du sie nicht voll ausschöpfst oder gar keine(n) hinterlegst, kannst du die Kapitalerträge immer noch in deiner Steuererklärung angeben und du erhältst dann darüber deinen Freibetrag von 1000 € und zu viel gezahlte Steuern zurück. Du bist nur dahingehend schlechter gestellt, dass die Bank erst Steuern abführt und du den Betrag Monate oder Jahre später zurück bekommst.

  • Da bedanke ich mich für eure zahlreichen Antworten und setze das Thema auf erledigt :)

    Da ich mich ja jetzt intensiver mit dem Thema ETF befasse, werde ich dem Forum erhalten bleiben, entweder als stiller Mitleser oder ich behellige euch mit weiteren Fragen ;D

  • Esper

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