Hallo liebe Foren Community!
Ich bin noch nicht wirklich erfahren im Bereich Anlegen und Finanzen und Steuern, daher hoffe ich auf eure Mithilfe bei zwei Fragen, die bei mir aktuell aufgekommen sind.
Frage 1
Ich habe ein Tagesgeld Konto bei der J & T Direktbank, sie selbst bezeichnet sich als J&T BANKA, a.s. Zweigniederlassung Deutschland. Die J&T BANKA kommt aus Tschechien.
Ich habe der Bank auch einen Freistellungsauftrag erteilt. Jetzt stellt sich mir die Frage für folgenden Sachverhalt: Ich erhalte Zinsen auf das Tagesgeld, diese werden aber völlig vom Freistellungsauftrag abgedeckt (z. B. 100€ Zinsen, bei einem eingestellten Freistellungsauftrag von 150 €).
Jetzt hat sich mir die Frage gestellt, ob diese Kapitalerträge, auch wenn sie vom Freistellungsbetrag abgedeckt sind, in der KAP Anlage einer Steuererklärung angegeben werden müssen (bzw. ob ich dazu verpflichtet bin)? Müsste ich die Erträge in der Steuererklärung angeben, wenn die Erträge den Freistellungsbetrag überschreiten, die Bank aber die Abgeltungssteuer etc. ans Finanzamt selbst übermittelt?
Gelten die Zinserträge als ausländische Kapitalerträge oder als inländische, wenn es eine Zweigniederlassung in Deutschland ist?
Frage 2
Ich spiele damit einen ETF anzulegen mit einem MSCI World ETF. Wenn das Depot bei einer Bank in Deutschland liegt, und ich auch einen Freistellungsauftrag ausfüllen kann, und die Bank auch Abgeltungssteuer für die Erträge über dem Freistellungsbetrag an das Finanzamt übermittelt (bei einem Verkauf) - muss ich dann die Erträge des ETF trotzdem in der Steuererklärung angeben? Fallen Gewinne aus dem Verkauf eines thesaurierenden World ETF (z. B. der von iShares) unter ausländische Kapitalerträge`?
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe! Falls ihr noch weitere Details benötigt, lasst es mich gern wissen!
Viele Grüße