Wenn kein Testament vorhanden ist und der Ehemann stirbt ( keine Kinder vorhanden), sind Ehefrau, Bruder und Halbbruder des Erblassers alle erbberechtigt ? und in welchen Anteilen ?
Gäbe es ein Testament (z.Bsp. Berliner) und darin sind u.a. Bruder und Halbbruder mit einer Summe benannt , wenn dann auch die Frau stirbt, könnten die Beiden zu Lebzeiten der Witwe schon einen Pflichtteil ( Höhe ?) von der genannten Summe fordern ? und könnte der auch höher sein, wenn mehr Vermögen vorhanden wäre ?
Ich komme auf den Internetseiten in dieser speziellen Anordnung nicht weiter. Vielleicht hat jemand eine Idee - aber nicht die, zu einem Erbanwalt zu gehen …
Danke und Gruß
Klaus