BS Energy - Strom Preiserhöhung ohne Vorankündigung

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit letzten Jahr Stromkunde bei BS|ENERGY.

    Rein zufällig habe ich in den Vertragsdetails im Onlinekonto gesehen, dass der Arbeitspreis höher ist als beim Abschluss angegeben.

    Auf Nachfrage teilt mir BS|ENERGY mit, dass wohl eine Preiserhöhung ohne Vorankündigung stattfand:

    Zitat

    Insgesamt entspricht dies einer Erhöhung um 1,075 Cent/kWh netto = 1,28 Cent brutto. Da es sich nicht um eine Erhöhung unserer Preise sondern um die Weitergabe staatlicher Umlagen und Abgaben handelt, auf die wir keine Einfluss haben, erfolgt die Weitergaben - wie auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt - ohne Kundeninformation. Hierfür bitten wir um Verständnis.

    Ich dachte, dass vor einer Preiserhöhung, gleich welcher Art, immer eine Info an den Kunden gehen muss?


    Viele Grüße

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Als juristischer Laie würde ich behaupten, dass der Passus in den AGB ungültig ist.

    Eine Preiserhöhung (auf auf Grund von staatlichen Umlagen oder Steuern) führt meines Wissens nach immer zu einem Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung.


    Gibt es aktuell denn bessere Angebote am Markt, so dass sich eine Sonderkündigung rentieren würde? Dabei auch beachten, ob es für den aktuellen Vertrag noch einen Neukundenbonus oder vergleichbares gibt, was bei Kündigung verfallen würde.

  • Vielen lieben Dank!

    Das spiele ich mal an BS Energy zurück und schaue was passiert.

    Mir geht es eigentlich nicht um die 1 Cent / kWh Preiserhöhung, der Vertrag wäre durch den Neukundenbonus weiterhin attraktiv. Ich finde aber das Vorgehen höchst unsympathisch.

  • Die Firma hätte Dich auch in diesem Fall (externe Preiserhöhung durch höhere Steuern und Abgaben) informieren müssen. Du hättest dadurch ein Sonderkündigungsrecht gehabt. Das ist höchstrichterlich entschieden.


    Fragt sich halt, was Du daraus machst. Ich wechsele typischerweise jährlich den Anbieter. Zu meiner Kalkulation gehören die Boni dazu, nur über sie rechnet sich das. Aktuell sind die Preise etwas höher als im Sommer des letzten Jahres, zumindest hier in meiner Stadt.


    Wenn Du nun wechselst, etwa mit dem Argument, daß man Dir ein Sonderkündigungsrecht vorenthalten hat, so dürfte der Anbieter Zicken mit Hinweis auf seine AGB machen - und wenn er Dich dann ziehen lassen sollte, dürfte er Probleme machen, den Bonus auszuzahlen. Fragt sich, ob Du das durchkämpfen willst. Du bist meines Erachtens im Recht, fragt sich halt, ob Du es auch durchsetzen kannst.


    Und dann solltest Du natürlich einen billigeren Anbieter in der Hinterhand haben. Wenn Du nun sonderkündigst und bei einem teureren Anbieter landest, hast Du mit Zitronen gehandelt.

  • Eigentlich möchte ich, dass der Anbieter auf Basis des Arbeitspreises abrechnet, der vertraglich vereinbart wurde, und dass sich der Anbieter bei Preiserhöhungen an die gesetzlichen Regeln hält.

  • und wenn er Dich dann ziehen lassen sollte, dürfte er Probleme machen, den Bonus auszuzahlen.

    Wobei der Versorger hier tatsächlich im Recht ist, wenn es sich um den sogenannten "Neukundenbonus" handelt. Hier wird von allen Versorgern gefordert, dass der Vertrag 1 Jahr laufen muss. Wenn vorher gekündigt wird, verliert man den Anspruch auf diesen Bonus. Daher auch mein Hinweis darauf, ob sich ein Wechsel überhaupt rentieren würde, oder ob der Verlust des Bonus nicht zu schwer wiegt.

    Bezüglich dieser Boni ist lediglich entschieden, dass man den Bonus definitiv bekommen muss, wenn man z.B. bei Vertragsbeginn 01.04.2024 dann am 05.01.2025 fristgerecht zum 31.03.2025 kündigt. Soll hier Anbieter geben, die sich in solchen Fällen um den Bonus drücken wollten.

  • und wenn er Dich dann ziehen lassen sollte, dürfte er Probleme machen, den [Neukunden-]Bonus auszuzahlen.

    Wobei der Versorger hier tatsächlich im Recht ist, wenn es sich um den sogenannten "Neukundenbonus" handelt. Hier wird von allen Versorgern gefordert, dass der Vertrag 1 Jahr laufen muss. Wenn vorher gekündigt wird, verliert man den Anspruch auf diesen Bonus. Daher auch mein Hinweis darauf, ob sich ein Wechsel überhaupt rentieren würde, oder ob der Verlust des Bonus nicht zu schwer wiegt.

    Vermutlich ja, wenngleich man in Rechtsdingen ja niemals sicher sein kann, als Rechtslaie zumal. Vermutlich verfällt der Neukundenbonus, wenn der Kunde von sich aus kündigt. Wenn der Anbieter kündigt, könnte es anders sein, wenn er pleite geht, ist es anders. Das war auch längere Zeit unklar und ist mittlerweile ausgeklagt.


    Im vorliegenden Fall dürfte die Kalkulation aber für eine Fortführung des Vertrags sprechen. Der Mehrpreis ist gering, die Alternative vermutlich nicht billiger.

    Bezüglich dieser Boni ist lediglich entschieden, dass man den Bonus definitiv bekommen muss, wenn man z.B. bei Vertragsbeginn 01.04.2024 dann am 05.01.2025 fristgerecht zum 31.03.2025 kündigt. Soll hier Anbieter geben, die sich in solchen Fällen um den Bonus drücken wollten.

    Das war ja der Grund für die einschlägigen Klagen, die im Sinne der Verbraucher entschieden wurden.


    Mir ist mal ein Gasanbieter pleitegegangen, natürlich mitten im Winter. Da hat sich dann gezeigt, daß es günstig ist, einen Gasvertrag im Herbst beginnen zu lassen (Ich habe schon mehrfach davon geschrieben). Ich konnte mir noch eine Buchung zurückholen und bin vermutlich ohne Schaden aus der Sache herausgekommen. Andere Kunden, die ein hohes Guthaben bei dem Anbieter hatten, schauten in die Röhre. Ich habe mir damals den Neukundenbonus anteilig angerechnet, das schien mir damals in Ordnung. An der "Sammelklage" habe ich mich nicht beteiligt, der Gegner war ja pleite. In einem solchen Fall kostet sogar das gewonnene Verfahren Geld. Bei diesem Verfahren ist aber sogar herausgekommen, daß im Fall einer (unterjährigen) Pleite der volle Neukundenbonus fällig sei. Fürs nächste Mal weiß ich es dann :)

  • Eigentlich möchte ich, dass der Anbieter auf Basis des Arbeitspreises abrechnet, der vertraglich vereinbart wurde, und dass sich der Anbieter bei Preiserhöhungen an die gesetzlichen Regeln hält.

    Wer möchte es nicht?


    Er tut es aber aktuell nicht, somit stellt sich die Frage, wie man als Kunde darauf sinnvoll reagiert oder halt nicht reagiert. Auch hinter einer Nicht-Reaktion kann ja eine entsprechende Überlegung stecken.

  • Das mit dem Neukundenbonus ist mir bewusst, ich werde wegen der 1 Cent Preiserhöhung nicht kündigen.


    Versuche trotzdem parallel den Anbieter dazu zu bewegen, den Arbeitspreis wieder auf die vereinbarte Höhe anzupassen. Vielleicht lenkt er ein, wenn nicht ist auch nicht dramatisch.


    So oder so finde ich das Vorgehen von BS Energy aber sehr unsympathisch. Vielleicht sind auch andere Kunden davon betroffen, denen die Preisanpassung noch nicht aufgefallen ist.