Hallo miteinander,
es geht um den Entfall des Nebenkostenprivilegs für Kabel-Fernsehen durch die TKG-Novelle. Stichtag war ja der 30.6.2024.
Zu diesem Datum gab es wohl ein Sonderkündigungsrecht für bestehende Verträge durch die Hausgemeinschaft/Verwaltung/WEG gegenüber den Kabel-TV-Anbietern.
Nun ist es so, dass man in unserer WEG versäumt hat, den Vertrag mit dem Anbieter (vodafone) zu kündigen. Wie es scheint, gilt deswegen nun für die "Multimedia-Versorgung" die ehemals vereinbarte Kündigungsfrist bzw. Mindestvertragslaufzeit, welche bis ins Jahr 2028 andauern soll.
Weiß jemand, ob dem tatsächlich so ist, bzw. ob es mögliche Schlupflöcher gibt?
Wie gesagt, es handelt sich hier nicht um einen Einzelvertrag eines Verbrauchers...