Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Erbrecht:
Meine Eltern besitzen ein Grundstück mit ca. 1000 m2 Fläche. Darauf steht ein Haus, das kleiner als 200 m2 ist. Im Erbfall möchte ich in dieses Haus einziehen, was bedeutet, da es weniger als 200 m2 Fläche hat, dass ich dafür keine Erbschaftssteuer zahlen muss, sofern ich mindestens 10 Jahre dort wohne. Aber wie ist das mit dem Garten, der zum Haus gehört? Fällt dafür Erbschaftsteuer an?