Hallo, mein Mann hat einen Arbeitsvertrag aus Juni 1996. Im Text steht: "Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats in dem Sie Altersruhegeld aus der Rentenversicherung beziehen, spätestens jedoch mit Ablauf des Monats, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden."
Er erreicht aber nach jetzigen Stand erst mit 66,5 Jahren die Regelaltersgrenze. Was kann man da tun, wie ist die Rechtslage ?
LG aus Potsdam