Guten Tag zusammen,
meine Frau und ich haben ein Aktien-Gemeinschaftsdepot. Falls z.B. ich versterbe, müsste doch das Depot auf den Namen meiner Frau umgeschrieben werden (Unentgeltlicher Gläubigerwechsel). Oder?
Würde dies steuerlich als Verkauf und Neukauf der Aktien mit entsprechender Kapitalertragssteuer gewertet?
Falls ja, gäbe es eine Möglichkeit, dies zu umgehen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen
Ratlos09