Kleinunternehmer im Nebenerwerb: Anlage N und S wie ausfüllen

  • Ich bin hauptberuflich angestellt und war in 2024 zusätzlich selbstständig im Nebenerwerb tätig (Kleinunternehmerregelung; beim FA beantragt und genehmigt) Nun versuche ich die EkSt-Erklärung zu erstellen und habe ein paar Herausforderungen:


    Wie/wo erfasse ich

    1) meine Einkünfte für eine journalistisch Tätigkeit (Einkünfte ca. 1100 EUR)

    a) in welcher Zeile von Anlage S muss ich die Einnahmen eintragen?
    b) wo/wie kann ich die pauschale Betriebsausgaben (das sind 30% der o.g. Einnahmen, oder?) in Anspruch nehmen?

    c) wie mache ich Ausgaben (z.B. für PKW-Fahrten im Rahmen der Tätigkeiten als Kleinunternehmer) geltend? Brauche ich dazu eine separate Kalkulation (z.B. Excel) und trage nur die Summe der Einkünfte ein, der sich abzüglich der Fahrtkosten ergibt? Oder kann ich die Fahrten auch via Werbungskosten in Anlage N angeben?


    2) eine ehrenamtliche pädagogische "begünstigte" Tätigkeit (Einkünfte < 3000 EUR)

    a) wie kann/muss ich die Übungsleiterpauschale (in Höhe von max. 3000 EUR) geltend machen? In Anlage N oder Anlage S (in welcher Zeile)?
    b) generell: da ich hier zusätzlich eine separate KM-Pauschale/Parkgebühren erhalte: muss ich diese zu den Einkünften hinzurechnen und angeben?


    3) Einnahmen aus einer weiteren selbständigen Tätigkeit (auf Honorarbasis; ca. 800 EUR)

    a) diese habe ich in Anlage S unter "3 Sonstiges - Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit" erfasst und die Einnahmen in das Feld "Gesamtbetrag" eingetragen. Was meint das Feld "davon als steuerfrei behandelt"? Es handelt sich ja um eine Honorartätigkeit, für die ich bislang keine Steuern abgeführt habe. Gehe ich recht in der Annahme, dass der Wert für "davon als steuerfrei behandelt" identisch mit den jeweiligen Einnahmen ist?
    b) da ich hier ebenfalls zusätzlich eine separate KM-Pauschale/Parkgebühren erhalte: muss ich diese zu den Einnahmen hinzurechnen?


    Vielen Dank vorab.

    Yilderim

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich rate dir dringend dir eine Steuersoftware zu besorgen.

    Ich habe steuerlich eine ähnliche Situation wie du - Allerdings bin ich (hauptberuflich) in Rente und nebenberuflich als Übungsleiter tätig. Insofern ist mein Honorar höher und ich kann die vollen 3 T. davon abziehen-

    Was diese Übungsleiterpauschale betrifft, so darfst du Betriebsausgaben nur geltend machen, wenn sie über die 3.000 T Übungsleiterpauschale gehen. Diese Pauschale ist natürlich steuerfrei.


    Ich könnte dir zwar die Zeilen in S angeben, aber da du nur 1.100 als Einnahme hast, wäre diese sowieso steuerfrei und es hängt davon ab, wieviel dir das Finanzamt als Pauschale anerkennt.


    Wie gesagt, in deinem Fall besser Steuersoftware.

  • Wie gesagt, in deinem Fall besser Steuersoftware.

    Unbedingt! Kann ich wärmstens empfehlen, nicht nur weil ich beruflich auch „zweigleisig fahre“. Bei WISO (keine Schleichwerbung, ich kenne einfach nur eine Software) wird das alles quasi nach und nach abgefragt. Und absetzen kann man das auch (in deinem Fall wohl am besten als Betriebsausgabe Kleinunternehmer).

  • Danke für euer Feedback.
    fabioso hat ja bereits eine Steuersoftware erwähnt.
    Wie sind die Erfahrungen mit anderen Produkten?