Hallo Community,
der Sparerpauschbetrag beträgt ja 801€ Jährlich. Im Artikel von Finanztip steht:
"Im Gegenzug für die Pauschalbesteuerung dürfen Sie keine Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen als Werbungskosten abziehen."
und
"Private Anleger dürfen seither keine Werbungskosten wie Depotgebühren mehr von der Steuer absetzen. Auch wenn sie für den Wertpapierkauf ein Kredit aufgenommen haben, sind die Zinskosten nicht abzugsfähig. "
Meine Frage ist jetzt, wenn ich einen ETF-Fonds habe der Dividenden ausschüttet und einen Freistellungsauftrag gestellt habe, jedoch einen langen Arbeitsweg habe, diese als Werbungskosten angebe und mehr als 801€ zurückbekomme, ist das überhaupt erlaubt ? Also ich meine, darf man diese Werbungskosten trotz des Freistellungsauftrages angeben ?
Beste Grüße,
Shifty