Altersvorsorge als Freiberufler - Versorgungswerk, deutsche Rentenversicherung, ETFs?

  • Hallo zusammen,

    ich bin freiberuflich tätig und Pflichtmitglied des Versorgungswerks der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen. Dort muss ein Mindestbeitrag von 5/10 (entspricht 748,65 €, also der Hälfte des Höchstbeitrags zur Deutschen Rentenversicherung von derzeit 1.497,30 €) entrichtet werden.

    Nun stellt sich mir die Frage, wie ich darüber hinaus für das Alter vorsorge. Ich habe hierzu folgende Überlegungen angestellt und würde gerne eure Meinung, Erfahrungen, Anregungen sowie weitere Vor- und Nachteile aus eurer Sicht hören.


    Vorweg noch eine grundlegende Info, über die ich gestolpert bin: bezieht ein Mitglied eines Versorgungswerks zusätzlich eine gesetzliche Rente und war es während 9/10 der zweiten Hälfte seines Berufslebens Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann wird es Pflichtmitglied der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) sowie in der sozialen Pflegeversicherung der Rentner. Der Vorteil für pflichtversicherte Mitglieder der KvdR ist die Nichterfassung von Einkünften aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung. Grundlage für die Beitragsbemessung sind dann lediglich die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und die Rente des Versorgungswerks. Somit ließen sich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Rente senken.


    Hier also meine Überlegungen:

    Ich könnte den monatlichen Beitrag (alles zwischen 5/10 bis 15/10 ist möglich) für das Versorgungswerk erhöhen (aktuell entrichte ich den Mindestbeitrag von 5/10, s.o.). Als Vorteile sehe ich hier: sicherer Altersvorsorgebaustein, Rente auf Lebenszeit, Erhöhung der Erwerbsminderungsrente (im Versorgungswerk wird allerdings nur bei voller Erwerbsminderung gezahlt), Steuerersparnis, Hinterbliebenenvorsorge. Nachteile: geringe Rendite (lt. Geschäftsbericht 2023 liegt die Nettorendite bei gerade mal 1,05%), keine finanzielle Flexibilität, lediglich Zuschuss zu Rehabilitationsmaßnahmen, Kapitaleinkünfte werden zur Beitragsbemessung von Kranken- u. Pflegeversicherung in der Rente herangezogen.


    In einer Altersvorsorgeberatung wurde mir zudem der Tipp gegeben, weiter in die deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Allgemeine Vorteile: sicherer Altersvorsorgebaustein, Rente auf Lebenszeit, Steuerersparnis, Hinterbliebenenvorsorge, Kapitaleinkünfte werden nicht zur Beitragsbemessung von Kranken- u. Pflegeversicherung in der Rente herangezogen. Allgemeine Nachteile: geringere Rendite.

    Bei dieser Option gibt es die Möglichkeit freiwilliger Beiträge oder einer Pflichtversicherung auf Antrag. Vorteile der freiwilligen Beiträge (aktuell zwischen 103,42 € und 1.497,30 €) sind eine höhere Flexibilität (Unterbrechungen, Beitragshöhe usw.). Nachteile der freiwilligen Beiträge: voraussichtlich kein Anspruch auf Reha oder Erwerbsminderungsrente. Vorteile der Pflichtversicherung auf Antrag: Anspruch auf Reha oder Erwerbsminderungsrente. Nachteile dieser Option: mindestens Regelbeitrag von aktuell 657,51 €, Pflichtmitglied bis Ende der Selbstständigkeit, keine Flexibilität.


    Zudem bespare ich auch regelmäßig ETFs. Alternativ könnte ich also die monatliche Sparrate hochsetzen. Vorteile: potenziell hohe Renditen, Flexibilität, Liquidität. Nachteile: höheres Risiko, keine lebenslange Rente, bedingte Hinterbliebenenvorsorge, keine Steuerersparnis, keine Ansprüche auf Rehamaßnahmen, keine Erwerbsminderungsrente, Kapitaleinkünfte werden zur Beitragsbemessung von Kranken- u. Pflegeversicherung in der Rente herangezogen.


    Von einer Basisrente (Rürup) wurde mir entschieden abgeraten. Deshalb verfolge ich diese Option nicht mehr weiter.


    Gibt es eurerseits weitere Ideen, Anregungen, Erfahrungsberichte, weitere Vor- oder Nachteile der einzelnen Optionen? Für jeden Hinweis bin ich dankbar.


    Grüße


    Honza

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.


    Bei selbständiger Tätigkeit ist neben dem Regelbeitrag (Bezugsgrösse × Beitragssatz) auch der einkommensgerechte Beitrag (Gewinn × Beitragssatz) möglich.


    Wenn Du in Sachen BU-Absicherung gut aufgestellt bist, dann kann Dir die Absicherung in Sachen Erwerbsminderungsrente egal sein. Dann wären ggf. freiwillige Mindestbeiträge zu überlegen.


    Ein paralleler Minijob zur selbständigen Tätigkeit würde auch für Pflichtbeiträge sorgen. (Dann könnte man auch gefördert riestern und zwar für eine schmale Mark.)

  • Es gibt nicht unerhebliche Unterschiede bei der Rentabilität verschiedener Versorgungswerke. Es empfiehlt sich ein genauer Blick in den Geschäftsbericht. Welche Renditen erwirtschaftet das Versorgungswerk und wie steht es im Vergleich zu anderen da. Unter dem Aspekt, dass einzelne (vor allem kleinere) Versorgungswerke gefährdet sein können, würde ich nicht nur auf ein Pferd setzen. Bevor die GRV pleite geht, wird der Staat in irgendeiner Form unterstützen. Wenn das Versorgungswerk für eine überschaubare Berufsgruppe betroffen wäre, kann man davon nicht ausgehen. Es ist auch keineswegs immer so, dass die Rente aus dem Versorgungswerk höher ist als bei der GRV. Da gibt es erhebliche Unterschiede. Besonderes Augenmerk würde ich auch darauf legen, welche Rentensteigerungen es geben wird.


    Lesestoff

    Gastartikel: Strategische Überlegungen für Mitglieder von Versorgungswerken – Finanzen? Erklärt!

    Struktur und Rentabilität von Versorgungswerken / berufsständischer Versorgung  - Sammelthread
    Bitte hier Informationen zu Versorgungswerken zusammentragen, über alle Berufsgruppen hinweg - allgemein und speziell . Der Schwerpunkt soll dabei nicht so…
    www.wertpapier-forum.de

  • Ich bin ... Pflichtmitglied des Versorgungswerks der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen. Dort muss ein Mindestbeitrag von 5/10 (entspricht 748,65 €, also der Hälfte des Höchstbeitrags zur Deutschen Rentenversicherung von derzeit 1.497,30 €) entrichtet werden.

    Dem Versorgungswerk entkommst Du nicht.

    Bezieht ein Mitglied eines Versorgungswerks zusätzlich eine gesetzliche Rente und war es während 9/10 der zweiten Hälfte seines Berufslebens Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann wird es Pflichtmitglied der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) sowie in der sozialen Pflegeversicherung der Rentner. Der Vorteil für pflichtversicherte Mitglieder der KVdR ist die Nichterfassung von Einkünften aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung. Grundlage für die Beitragsbemessung sind dann lediglich die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und die Rente des Versorgungswerks. Somit ließen sich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Rente senken.

    Du wirst im Ruhestand Pflichtmitglied der GKV. Just das besagt die Mitgliedschaft in der KVdR.


    Hätte ich die Wahl zwischen Versorgungswerk und gesetzlicher Rente, würde ich freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rente stecken, hat vermutlich die bessere Rendite. Weiterer Vorteil: Die gesetzliche Rente zahlt die Hälfte des auf die Rente entfallenden GKV- und GPV-Beitrags. Willst Du Versorgungswerkrente und gesetzliche Rente vergleichen, kannst Du zweitere mit 1,08 multiplizieren (Tendenz steigend).

    Ich könnte den monatlichen Beitrag (alles zwischen 5/10 bis 15/10 ist möglich) für das Versorgungswerk erhöhen (aktuell entrichte ich den Mindestbeitrag von 5/10, s.o.). Als Vorteile sehe ich hier: sicherer Altersvorsorgebaustein, Rente auf Lebenszeit, Erhöhung der Erwerbsminderungsrente (im Versorgungswerk wird allerdings nur bei voller Erwerbsminderung gezahlt), Steuerersparnis, Hinterbliebenenvorsorge. Nachteile: geringe Rendite (lt. Geschäftsbericht 2023 liegt die Nettorendite bei gerade mal 1,05%), keine finanzielle Flexibilität, lediglich Zuschuss zu Rehabilitationsmaßnahmen, Kapitaleinkünfte werden zur Beitragsbemessung von Kranken- u. Pflegeversicherung in der Rente herangezogen.


    In einer Altersvorsorgeberatung wurde mir zudem der Tipp gegeben, weiter in die deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Allgemeine Vorteile: sicherer Altersvorsorgebaustein, Rente auf Lebenszeit, Steuerersparnis, Hinterbliebenenvorsorge, Kapitaleinkünfte werden nicht zur Beitragsbemessung von Kranken- u. Pflegeversicherung in der Rente herangezogen. Allgemeine Nachteile: geringere Rendite.

    Ich schätze die Rendite der gesetzlichen Rente höher ein als die Rendite des Versorgungswerks. Findest Du in der Satzung Deines Versorgungswerk Rechentafeln? (Manche Satzungen weisen solche auf, andere nicht). Dann rechne es Dir selber aus. Und vergiß den Faktor 1,08 nicht (siehe oben)!


    Hast Du einen Bedarf an Hinterbliebenenvorsorge?

    Bei dieser Option gibt es die Möglichkeit freiwilliger Beiträge oder einer Pflichtversicherung auf Antrag. Vorteile der freiwilligen Beiträge (aktuell zwischen 103,42 € und 1.497,30 €) sind eine höhere Flexibilität (Unterbrechungen, Beitragshöhe usw.). Nachteile der freiwilligen Beiträge: voraussichtlich kein Anspruch auf Reha oder Erwerbsminderungsrente. Vorteile der Pflichtversicherung auf Antrag: Anspruch auf Reha oder Erwerbsminderungsrente. Nachteile dieser Option: mindestens Regelbeitrag von aktuell 657,51 €, Pflichtmitglied bis Ende der Selbstständigkeit, keine Flexibilität.

    Mußt Du selber wissen. Mir wäre die Flexibilität wichtiger. Wenn der Laden nicht gut läuft, kann die doppelte Altersversorgung schwer werden. Dem Versorgungswerk entkommst Du nicht, als würde ich mir wenigstens für meine freiwilligen Leistungen die Flexibilität erhalten. Wer weiß? Vielleicht kannst Du ja auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Pflichtversicherung wechseln, wenn Du etwa privat genügend angespart hast. SoFa Janders weiß das sicher genauer.

    Zudem bespare ich auch regelmäßig ETFs. Alternativ könnte ich also die monatliche Sparrate hochsetzen. Vorteile: potenziell hohe Renditen, Flexibilität, Liquidität. Nachteile: höheres Risiko, keine lebenslange Rente, bedingte Hinterbliebenenvorsorge, keine Steuerersparnis, keine Ansprüche auf Rehamaßnahmen, keine Erwerbsminderungsrente, Kapitaleinkünfte werden zur Beitragsbemessung von Kranken- u. Pflegeversicherung in der Rente herangezogen.

    Die KVdR erreichst Du als GKV-Versicherter mit überhaupt einer gesetzlichen Rente. Um diesen Punkt abzufrühstücken, reichen 60 Monate Mindestbeitrag. Die sind aber noch keine Altersversorgung.


    Wenn man mit Beträgen die Wahl zwischen Versorgungswerk und gesetzlicher Rente hat, würde ich der besseren Rendite und des Inflationsschutzes wegen die gesetzliche Rente wählen.


    ETFs sind ein völlig anderer Schnack. Anderes Anlageinstrument, andere Risikocharakteristik.

    Von einer Basisrente (Rürup) wurde mir entschieden abgeraten. Deshalb verfolge ich diese Option nicht mehr weiter.

    Dann brauche ich nicht davon abraten, das hätte ich sonst getan. Auch von Riester würde ich die Finger lassen.

    Gibt es eurerseits weitere Ideen, Anregungen?

    Zähme bitte in den Folgepostings Deinen typographischen Gestaltungsdrang. Normal große Schrift kann man entschieden leichter lesen.

  • Es gibt nicht unerhebliche Unterschiede bei der Rentabilität verschiedener Versorgungswerke. Es empfiehlt sich ein genauer Blick in den Geschäftsbericht. Welche Renditen erwirtschaftet das Versorgungswerk, und wie steht es im Vergleich zu anderen da.

    Der Blick in den Geschäftsbereich ist nicht selten wenig aussagekräftig.


    Schon vor vielen Jahren hat Capital getitelt "Das Kartell der Geheimniskrämer".


    Ich halte den von Dir verlinkten langen Thread im Wertpapierforum zum Thema Versorgungswerke für ausgesprochen lesenswert.

    Unter dem Aspekt, dass einzelne (vor allem kleinere) Versorgungswerke gefährdet sein können, würde ich nicht nur auf ein Pferd setzen.

    Der TE ist noch relativ gut dran: Sein Versorgungswerk verlangt einen relativ geringen Mindestbeitrag. Typischerweise wird als Regelbeitrag der Maximalbeitrag zur GRV verlangt (es sei denn, das Mitglied weist im Einzelfall ein niedrigeres Einkommen nach). Das ist schonmal eine ganze Menge. Nicht jeder Freiberufler hat die Valenzen, nebenher noch weitere Altersvorsorgebeiträge zu leisten. Der TE hat diese Möglichkeit vermutlich, also habe ich ihm dazu geraten.


    Ein Versorgungswerk ähnelt in seiner Struktur einer privaten Rentenversicherung. Wie diese hatte es in der Niedrigzinsphase Probleme, den kalkulierten Zins zu erwirtschaften, und wie bei der Rentenversicherung gehen halt die Renten zurück. So richtig hoch sind die Zinsen aktuell ja immer noch nicht, und sie sinken aktuell wieder. Ich darf die Leser daran erinnern, daß es noch nicht so fürchterlich lang her ist, als man 6% Zins für eine 10jährige Bundesanleihe quasi für ein Naturgesetz gehalten hat (Siehe Konstruktion des sog. Bund-Futures). Damals liefen Lebensversicherungen (und Versorgungswerke) wunderbar - aber das sind halt tempi passati.


    Eine Kalkulation auf Sicht von 30 Jahren ist eigentlich keine Kalkulation, sondern mehr eine Peilung. Zu viele Annahmen muß man hier treffen. Auf Sicht von beispielsweise 5 Jahre sieht das schon besser aus. In vielen Satzungen von Versorgungswerken finden sich Tabellenwerke, mit denen man errechnen kann, welche Rente (anfänglich und vielleicht auch auf immer) von einer bestimmten Geldzahlung zu erwarten ist. Das läßt sich direkt mit dem Kaufen von Rentenpunkten vergleichen, was ein nicht sozialversicherungspflichtiger Mensch ja sehr flexibel tätigen kann. Dazu kommt: Versorgungswerksrenten werden üblicherweise allenfalls sehr wenig und zögerlich erhöht. Bei gesetzlichen Renten kann sich das die Politik nicht erlauben, koste es an Staatsknete, was es wolle.


    Wie oben ausgeführt: Wenn einer die Wahl hat, halte ich es für günstiger, das Geld in die GRV zu stecken als in ein Versorgungswerk.

    Bevor die GRV pleite geht, wird der Staat in irgendeiner Form unterstützen. Wenn das Versorgungswerk für eine überschaubare Berufsgruppe betroffen wäre, kann man davon nicht ausgehen.

    Der Meinung bin ich auch.


    Die Rendä is sischä!


    Die Politik kann sich nicht erlauben, die Rente zu kürzen - und sei es nur relativ, indem man sie weniger erhöht als die Nettolöhne. Die Jungen wählen Linke und AfD, der Wählerzuspruch für Union und SPD steigt mit dem Alter der Wähler. Bei den Rentnern haben sie den stärksten Zuspruch. Es wäre geboten, die Renten zurückzunehmen, damit die relativ wenigen Jungen die Renten tragen können. Es sieht nicht danach aus, daß das passieren wird.


    Es ist nicht formal vorgesehen, daß ein Versorgungswerk pleitegeht. Daher wird es - fälschlich - so dargestellt, als ob das nicht passieren könnte. Eine Auffanglösung gibt es nicht, eine effektive Aufsicht auch nicht. Die Anlageausschüsse sind primär mit Berufkollegen bestückt - und die sind halt keine Anlageprofis. Die Aufsicht stellen irgendwelche Ministerialbeamte. Die sind das schon garnicht. Gerade neulich stand im Focus, daß sich zwei Zahnärzteversorgungswerke mit Immobilienanlagen verzockt hätten.


    Die Kommentare zum Artikel sind voller Häme, nicht ganz gerechtfertigt, wie ich finde. Der Volkszorn mag die bösen Zahnärzte treffen. Aber auch ein Versorgungswerk für Architekten oder Rechtsanwälte könnte sich in ähnlicher Weise verzocken oder auch ein Versorgungswerk einer Ärztekammer. Es gibt Spitzenverdiener unter diesen Berufen - (meistens sind die selbständig), aber halt auch Angestellte (gerade Frauen!). Etwa die Hälfte der Ärzte etwa ist im Krankenhaus angestellt. Die verdienen dort etwa das, was ein Gymnasiallehrer verdient. Das ist kein schlechtes Einkommen, aber halt auch kein Spitzengehalt.


    Wenn ein Versorgungswerk seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, gibt es nur eine Lösung: Renten kürzen. Natürlich nicht gleich auf 0, kein plötzliches Einstellen aller Zahlungen. Aber halt eine Reduktion, die für die Betroffenen durchaus schmerzhaft sein kann. Das ist auch schon vorgekommen - Halbierung der Rente von einem Monat auf den nächsten - und daß der Staat dann hilft, ist äußerst unwahrscheinlich.


    Es heißt allgemein, die gutverdienenden freien Berufe sollten in die GRV einzahlen (und so das defizitäre deutsche Rentensystem sanieren). Ich kann das nicht beweisen, aber ich könnte mir in einem Umfeld langfristig niedriger Zinsen sehr wohl vorstellen, daß das für die betroffenen Freiberufer (speziell die jungen) gar nicht mal so schlecht wäre. Übrigens: Klammheimlich haben viele Versorgungswerke ihr System von voller Kapitaldeckung auf ein weitgehendes Umlagesystem umgebaut (sog. offenes Deckungsplanverfahren)

    Es ist auch keineswegs immer so, dass die Rente aus dem Versorgungswerk höher ist als bei der GRV. Da gibt es erhebliche Unterschiede. Besonderes Augenmerk würde ich auch darauf legen, welche Rentensteigerungen es geben wird.

    Bei der GRV ist das bekannt (oder zumindest kalkulierbar). Bei einer Versorgungsrente rechnet man am besten mit einer Rentensteigerung von 0, dann freut sich der Rentner, wenn er höchst sporadisch 1% oder 2% mehr bekommt. Im Verlauf von 20 oder 25 Jahren Rente macht das einen nennenswerten Unterschied! Selbst wenn eine Versorgungswerksrente anfänglich höher sein sollte als eine GRV-Rente, wird der Unterschied mit der Zeit aufgezehrt.


    Auf der anderen Seite des Flusses ist das Gras nicht notwendigerweise grüner. :)

  • Hallo honza,


    ich möchte die Ausführungen von 90 Prozent Aktien noch einmal unterstreichen. Gerade die Schieflage des Versorgungswerks der Steuerberater hat mir doch zu denken gegeben. Auf jeden Fall sollten Sie ein zweites Standbein für die Altersvorsorge haben.


    Gruß Pumphut

  • Die Geschäftsberichte der PTV NRW findet man hier

    Geschäftsbericht – Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
    Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen - PTV
    www.ptv-nrw.de

    Für 2024 wurde noch keiner veröffentlicht. Gut ein Viertel der Anlagen entfielen 2023 auf Immobilien. 2022 und 2023 lagen die Renditen deutlich unterhalb der erforderlichen Rendite. Zudem werden Abschreibungen auf zwei Immobilienfonds genannt, leider ohne Höhe. Die Ertragslücke wird über die Zinsschwankungsreserve ausgeglichen. In gewissem Umfang können das ganz normale Vorgänge sein, ohne weitere Angaben kann man das schwer genauer einordnen. Positiv ist, dass die Rücklagen unverändert stabil dimensioniert sind.


    Wenn ich in der Situation wäre, würde ich nur den Mindestbeitrag an das Versorgungswerk entrichten und ein oder besser zwei weitere Standbeine aufbauen. Beratungstermin bei der Rentenversicherung alternativ ein unabhängiger Rentenberater halte ich für obligatorisch. Da Fristen laufen, sollte man das zügig umsetzen.


    Auch lesenswert ein aktueller Artikel im Versicherungsjournal, der sich aber schwerpunktmäßig mit anderen Versorgungswerken beschäftigt. Das Grundproblem wird viele Versorgungswerke betreffen. In der Niedrigzinsphase wurden verstärkt Investments mit höherem Risiko getätigt. Vor allem im Immobilienbereich gab es viele Insolvenzen, die bei den Versorgungswerken zu Abschreibungsbedarf führten.