Firmenwagen und Pendlerpauschale

  • Hallo zusammen,


    ich habe jetzt schon viel recherchiert, jedoch leider keine für mich passende und somit befriedigende Antwort gefunden.


    Ich besitze einen Firmenwagen, welchen ich auch privat nutzen kann und habe als Angestellter auch eine 1. Tätigkeitsstätte. Ich bin jedoch auch oft an verschiedenen anderen Arbeitsorten. Als fiktives Beispiel: 1. Tätigkeitsstätte ist in Hannover, ich besuche jedoch auch öfters verschiedene Arbeitsstätten in Bremen und Bielefeld. Bei der 1. Tätigkeitsstätte ist klar, dass ich lediglich die einfache Fahrt absetzen kann, aber wie verhält es sich bei den Arbeitsstätten in Bremen und Bielefeld? Kann ich dort sowohl die Hin- als auch Rückfahrt absetzen oder sogar nichts von beidem?


    Vielen Dank vorab und bleibt gesund!


    Liebe Grüße


    DDayne

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Ddayne,

    meiner Meinung nach handelt es sich dabei um eine Dienstreise. Hierfür bekommt man die entstandenen Kosten normalerweise vom Arbeitgeber erstattet (z.B. das Zugticket oder pauschal 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer).

    Da dein Arbeitgeber dir einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, trägt er die Kosten für diese Dienstreise bereits.


    Die Besteuerung des Dienstwagens deckt den geldwerten Vorteil ab, der dir entsteht, weil du keinen privaten PKW unterhalten musst. Dies setzt sich zum einen aus der privaten Nutzung (du kannst z.B. mit dem Auto zum Einkaufen oder in den Urlaub fahren) und dem Fahrtweg zum ersten Arbeitsstätte zusammen. Für die private Nutzung (1%) gibt es keine Möglichkeit der Werbungskosten. Für den Fahrtweg zur ersten Arbeitsstätte (0,03% pro km Entfernung einfache Strecke) kannst du die Pendlerpauschale ansetzen.


    Ich sehe daher keine weitere Absetzbarkeit der zusätzlichen Fahrten zu den anderen Niederlassungen.


    Disclaimer: Bin weder Steuerberater, noch habe ich sonst etwas beruflich mit dem Thema zu tun. Daher handelt es sich um mein laienhaftes Verständnis.

  • In deinem Arbeitsvertrag wird ein Dienstsitz stehen. Das ist das, was du hier wohl mit 1. Arbeitsstätte meinst. Nur der ist steuerlich relevant. Wenn du die 1%-Pauschalversteuerung gewählt hast, dann versteuert du neben den 1% vom Bruttolistenpreis monatlich zusätzlich die Fahrten von deinem Wohnort zum Dienstsitz mit 0,03% pro Entfernungskilometer monatlich. Das Dumme daran: auch wenn du von zuhause direkt zum Kunden oder einer anderen Niederlassung deines AG fährst, versteuerst du das pauschal, obwohl diese Fahrten gar nicht stattgefunden haben. Steuerlich absetzen kannst du dann mit der üblichen km-Pauschale die Fahrten vom Wohnort zum Dienstsitz. Irgendwelche anderen Fahrten sind nicht steuerlich absetzbar. Diese unsinnige Regelung kann richtig teuer werden, wenn man weit weg vom seinem Dienstsitz wohnt. Bei 50 km z.B. versteuerst du nochmal 1,5%, d.h. insgesamt 2,5% vom Bruttolistenpreis. Der einzige Weg, das zu vermeiden, ist ein Fahrtenbuch.


    Die ideale Lösung sieht so aus, dass dein Dienstsitz, vertraglich geregelt, bei dir zuhause ist. Dann versteuerst du nur die 1%, die 0,03% pro km fallen weg. Das ist in der Regel die angenehmste Lösung, denn ein Fahrtenbuch zu führen, ist nicht nur nervig, sondern es besteht aus das nicht geringe Risiko, dass das Finanzamt das nicht anerkennt.


    Mittlerweile gibt es noch andere Prozentsätze, z.B. für E-Autos. Auch gibt es viele Modelle, wie Arbeitgeber die private Nutzung bewerten, die ggf. die steuerlichen Pauschalsätze beeinflussen. Falls davon etwas in deinem Falle zutrifft, wäre das bei der Optimierung der Steuerlast ebenfalls zu berücksichtigen.

  • Danke für die Antworten.


    Tatsächlich habe ich unter 5 km zur 1. Tätigkeitsstätte. Das geht also.


    Bei mir greift die 0,25% E-Auto Regelung.


    Tatsächlich suche ich den Dienstort nicht wöchentlich auf und fahre in der Regel direkt von zuhause zu den anderen Betriebsstätten. Also habe ich es richtig verstanden, dass ich diese Fahrten nicht vollumfänglich absetzen kann, sondern lediglich die km der einfachen Fahrt, als ob ich zur 1. Tätigkeitsstätte fahren, auch wenn ich dies gar nicht tue?

  • Die ideale Lösung sieht so aus, dass dein Dienstsitz, vertraglich geregelt, bei dir zuhause ist. Dann versteuerst du nur die 1%, die 0,03% pro km fallen weg. Das ist in der Regel die angenehmste Lösung, denn ein Fahrtenbuch zu führen, ist nicht nur nervig, sondern es besteht aus das nicht geringe Risiko, dass das Finanzamt das nicht anerkennt.

    Diese ideale Lösung funktioniert in der Regel aber nur bei Mitarbeitern, die im Außendienst tätig sind. Beim klassischen "Führungskräfte-Dienstwagen" wird der Dienstsitz weiterhin das Büro sein.

    Allerdings gibt es auch hier zum Beispiel die Möglichkeit, durch einen Zweitwohnsitz in unmittelbarer Nähe des Arbeitgebers effektiv Kosten zu sparen.

    Bei zum Beispiel 100 km einfacher Entfernung und einem Bruttolistenpreis von 50k auf der einen Seite und einem Zweitwohnsitz für monatlich 500 warm und einer Entfernung von noch 3 km auf der anderen Seite liegt der Kostenvorteil bei ca. 570 Euro pro Jahr (Spitzensteuersatz angenommen).


    Dies muss man sich aber genau durchrechnen oder sollte dies von einen Steuerberater durchrechnen lassen. Evtl. habe ich hier auch noch den ein oder anderen Fallsteick vergessen.

  • Heutzutage haben viele Firmen auf „mobiles Arbeiten“ umgeschwenkt und stellen Mitarbeitern kein klassisches Büro mehr zur Verfügung, gerade wenn man für mwjrere Standorte zuständig ist als FK ist keine erste Tätigkeitsstätte mehr vorhanden. Du kannst von mehreren Standorten aus arbeiten oder von Zuhause. Dann zahlst keine 0,01%.

  • Diese ideale Lösung funktioniert in der Regel aber nur bei Mitarbeitern, die im Außendienst tätig sind. Beim klassischen "Führungskräfte-Dienstwagen" wird der Dienstsitz weiterhin das Büro sein.

    Allerdings gibt es auch hier zum Beispiel die Möglichkeit, durch einen Zweitwohnsitz in unmittelbarer Nähe des Arbeitgebers effektiv Kosten zu sparen.

    Bei zum Beispiel 100 km einfacher Entfernung und einem Bruttolistenpreis von 50k auf der einen Seite und einem Zweitwohnsitz für monatlich 500 warm und einer Entfernung von noch 3 km auf der anderen Seite liegt der Kostenvorteil bei ca. 570 Euro pro Jahr (Spitzensteuersatz angenommen).


    Dies muss man sich aber genau durchrechnen oder sollte dies von einen Steuerberater durchrechnen lassen. Evtl. habe ich hier auch noch den ein oder anderen Fallsteick vergessen.

    Gerade bei Führungskräften sollte das kein Problem sein. Eine Führungskraft bekommt ja ein Firmenfahrzeug als Bestandteil der Vergütung, nicht, weil sie das Fahrzeug wie ein Monteur oder Außendienstmitarbeiter tatsächlich beruflich benötigt. Da wäre es kontraproduktiv, wenn der Mitarbeiter durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils durch den Dienstwagen ins Minus rutscht. Für den Arbeitgeber entsteht im Normalfall durch die steuergünstige Festlegung des Dienstsitzes kein Nachteil und legal ist es auch.


    Nach meiner Erfahrung ist man, was die Vertragsgestaltung von Management-Positionen angeht, bei vielen Unternehmen sehr flexibel. Da gehen Sachen, von denen kann der normale Angestellte nur träumen.

  • Würde gerne hier drauf noch mal aufmerksam machen. Danke vorab! ☺️


    Tatsächlich suche ich den Dienstort nicht wöchentlich auf und fahre in der Regel direkt von zuhause zu den anderen Betriebsstätten. Also habe ich es richtig verstanden, dass ich diese Fahrten nicht vollumfänglich absetzen kann, sondern lediglich die km der einfachen Fahrt, als ob ich zur 1. Tätigkeitsstätte fahren, auch wenn ich dies gar nicht tue?

  • Hallo DDayne,

    Tatsächlich suche ich den Dienstort nicht wöchentlich auf und fahre in der Regel direkt von zuhause zu den anderen Betriebsstätten. Also habe ich es richtig verstanden, dass ich diese Fahrten nicht vollumfänglich absetzen kann, sondern lediglich die km der einfachen Fahrt, als ob ich zur 1. Tätigkeitsstätte fahren, auch wenn ich dies gar nicht tue?

    Ich würde einmal sagen, dass können Sie nicht machen. In der Steuererklärung geben Sie an, an wieviel Arbeitstagen Sie diese erste Tätigkeitsstätte aufgesucht haben. Die Antwort sollte einigermaßen richtig sein. Wenn Sie nur 5 km von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt wohnen, könnten Sie ja vor und nach der Fahrt zur anderen Betriebsstätte kurz vorbeifahren und Hallo sagen. Müssen Sie entscheiden, ob die 1,50 Euro pro Tag den Aufwand rechtfertigen.


    Disclaimer: Laienmeinung, keine Steuerberatung


    Gruß Pumphut

  • Ich habe jetzt schon viel recherchiert, jedoch leider keine für mich passende und somit befriedigende Antwort gefunden.

    Staun!

    Ich besitze einen Firmenwagen, welchen ich auch privat nutzen kann und habe als Angestellter auch eine 1. Tätigkeitsstätte. Ich bin jedoch auch oft an verschiedenen anderen Arbeitsorten. Als fiktives Beispiel: 1. Tätigkeitsstätte ist in Hannover, ich besuche jedoch auch öfters verschiedene Arbeitsstätten in Bremen und Bielefeld. Bei der 1. Tätigkeitsstätte ist klar, dass ich lediglich die einfache Fahrt absetzen kann, aber wie verhält es sich bei den Arbeitsstätten in Bremen und Bielefeld? Kann ich dort sowohl die Hin- als auch Rückfahrt absetzen oder sogar nichts von beidem?

    Davon kannst Du nichts absetzen, Du hast ja auch keine Kosten davon.


    Vorab: Ein Dienstwagen ist für den Angestellten eine ziemlich teure Angelegenheit, aber er ist in den meisten Firmen etwa das, was bei der Bundeswehr die Schulterklappen sind: Man erkennt an ihm den Rang des Mitarbeiters.


    Zunächst einmal rechnet Dir Dein Arbeitgeber die kostenlose Überlassung des Dienstwagens auch für private Fahrten quasi als Lohn an, als sog. geldwerte Leistung. Das ist üblicherweise 1% des Listenpreises jeden Monat, bei einem Auto für 50.000 € Listenpreis also 500 € pro Monat. Elektromobile und Verbrenner mit original verpacktem Ladekabel werden subventioniert, bei denen beträgt der geldwerte Vorteil nur 0,25% oder 0,5%. Damit der Mitarbeiter nicht nur Steuer zahlt, sondern vom Mobil auch etwas hat, übernimmt der Arbeitgeber alle Kosten, drückt dem Mitarbeiter auch eine Tankkarte in die Hand. Ob es für E-Mobile eine äquivalente Ladekarte gibt, weiß ich nicht, die Tatsache, daß Hybridmobilfahrer zwar den Sprit bezahlt bekommen, das Laden aber aus der eigenen Tasche bezahlen, führt dazu, daß die Ladekabel für den Hilfsmotor regelmäßig nach drei Jahren originalverpackt an die Leasingfirma zurückgegeben werden.


    Weil der Arbeitgeber sowieso alles bezahlt, sind natürlich auch Deine Dienstreisen mit abgedeckt.


    Nun muß in Deutschland alles bis aufs Würzelchen gerecht sein. Ein Privatautobesitzer kann den Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen. Damit das ein Dienstwagenfahrer auch kann, schreibt man ihm den Weg zur Arbeit als zusätzlichen geldwerten Vorteil zu. Den muß er auch versteuern, damit er dann den Pendelweg absetzen kann (obwohl er für den ja überhaupt keine Kosten hat). Dieser zusätzliche geldwerte Vorteil ist teuer, er beträgt nämlich 0,03% des Listenpreises des Autos pro Entfernungskilometer und Monat.


    Für Heimarbeiter oder Reisende, die nur gelegentlich ins eigentliche Büro fahren, paßt das nicht richtig. Also gibt es wahlweise eine zweite Abrechnungsmodalität für den Weg zur Arbeit, nämlich 0,002% des Listenpreises des Autos pro tatsächlich gefahrenen Entfernungskilometer. Das ist 1/15 des obigen Werts. Wer also im Jahresmittel weniger als 15 Mal pro Monat ins Büro fährt, stellt sich mit dieser Abrechnungsmethode besser - allerdings muß er dann protokollieren, wann er ins Büro fährt.


    Angenommen, Dein Auto kostet 50.000 € (Bei einem E-Mobil wäre das noch nichtmal viel), so sind 0,002% des Listenpreises genau 1 Euro. Wenn Du nun 20 km (eine Strecke) ins Büro fährst, wird Dir das als 20 € Lohn angerechnet und versteuert, dafür darfst Du 20 * 30ct = 6 € absetzen. Tolles Geschäft!


    In Deinem Fall (seltene Fahrt zum offiziellen Dienstort) ist die Einzelabrechnung aber immer noch günstiger als die pauschale Abrechnung mit 0,03%/km und Monat.

  • Würde gerne hier drauf noch mal aufmerksam machen. Danke vorab! ☺️


    Tatsächlich suche ich den Dienstort nicht wöchentlich auf und fahre in der Regel direkt von zuhause zu den anderen Betriebsstätten. Also habe ich es richtig verstanden, dass ich diese Fahrten nicht vollumfänglich absetzen kann, sondern lediglich die km der einfachen Fahrt, als ob ich zur 1. Tätigkeitsstätte fahren, auch wenn ich dies gar nicht tue?

    Wenn du kein Fahrtenbuch führen willst, kannst du das so machen, um die absetzbaren km zu maximieren. Auch wenn das formal nicht korrekt ist, so wird das Finanzamt wohl kaum die Möglichkeit haben, das zu widerlegen. Die Fahrten direkt zu anderen Arbeitsorten als deinem Dienstsitz (= 1. Tätigkeitsstätte) sind korrekterweise Dienstreisen.


    Ich habe den Eindruck, du verwechselst hier etwas. Auch wenn deine Einsatzorte Niederlassungen deines Arbeitgebers sind (was du hier 2./3. Tätigkeitsstätte bezeichnest), kann hier niemals eine steuerliche km-Pauschale angesetzt werden. Die Fahrten dorthin sind genauso Dienstreisen wie z.B. Fahrten zu Kunden.

  • Vorab: Ein Dienstwagen ist für den Angestellten eine ziemlich teure Angelegenheit,

    Das musst du mir näher erläutern, ich bin nämlich gegenteiliger Ansicht.


    Als Angestellter im Vertriebsaußendienst fahre ich den von dir zitierten 50.000 € Dienstwagen, habe also 500 € geldwerten Vorteil monatlich zu versteuern. Laut nettolohn.de Firmenwagenrechner „verzichte“ ich auf ca. 240 € Nettolohn pro Monat. Dafür stellt mir mein AG alle drei Jahre einen nagelneuen Wagen vor die Tür, den ich vollumfänglich auch privat nutzen darf.


    Mit diesen 240 € sind für mich alle Kosten gedeckt. Ich muss keine Leasingraten zahlen, keinen Treibstoff, keine Versicherung/Steuer, keine Wartung, keine Reifen, keine Wagenwäschen. Nichts!


    Zeige mir einen Weg, wie das aus eigener Tasche günstiger gehen sollte.


    Nicht zu vergessen, erhöht sich mein Jahresbrutto um 6.000 Euro, die RV-wirksam sind.



  • Mit diesen 240 € sind für mich alle Kosten gedeckt. Ich muss keine Leasingraten zahlen, keinen Treibstoff, keine Versicherung/Steuer, keine Wartung, keine Reifen, keine Wagenwäschen. Nichts!


    Zeige mir einen Weg, wie das aus eigener Tasche günstiger gehen sollte.

    Richtig. Und wenn zum Beispiel im Ausland irgendwelche Spinner die Reifen abstechen oder ein Opa in der Innenstadt von Rom voll in das Auto rein fährt (alles schon passiert)….

    Kein Stress und zurücklehnen, weil einem Reifen und Auto nicht gehören.

  • Vorab: Ein Dienstwagen ist für den Angestellten eine ziemlich teure Angelegenheit, aber er ist in den meisten Firmen etwa das, was bei der Bundeswehr die Schulterklappen sind: Man erkennt an ihm den Rang des Mitarbeiters.

    Ich hab es mir mal ausgerechnet. Wenn ich Anschaffung und die dafür notwendige Abschreibung, Reifen, Service, Versicherung, Tanken, Steuer, Wagenwäsche, Wischerwasser usw alles selber zahlen müsste, dann würde mich mein heutiger Dienstwagen 6x so viel kosten wie als Dienstwagen.

    Es ist mir schleierhaft wie man das als teure Angelegenheit bezeichnen kann.

  • Ich hab es mir mal ausgerechnet. Wenn ich Anschaffung und die dafür notwendige Abschreibung, Reifen, Service, Versicherung, Tanken, Steuer, Wagenwäsche, Wischerwasser usw. alles selber zahlen müsste, dann würde mich mein heutiger Dienstwagen 6x so viel kosten wie als Dienstwagen.


    Es ist mir schleierhaft, wie man das als teure Angelegenheit bezeichnen kann.

    Ich könnte mir vorstellen, daß ich nicht der einzige hier bin, der Deine Kalkulation gern sehen würde.

  • ich habe jetzt schon viel recherchiert, jedoch leider keine für mich passende und somit befriedigende Antwort gefunden.

    So langsam verstehe ich, wieso du keine "passende und somit befriedigende Antwort" finden kannst. Deine Aussage zeigt schon, dass du mit der Rechtslage nicht einverstanden bist und unbedingt etwas absetzen willst.

    Tatsächlich suche ich den Dienstort nicht wöchentlich auf und fahre in der Regel direkt von zuhause zu den anderen Betriebsstätten. Also habe ich es richtig verstanden, dass ich diese Fahrten nicht vollumfänglich absetzen kann, sondern lediglich die km der einfachen Fahrt, als ob ich zur 1. Tätigkeitsstätte fahren, auch wenn ich dies gar nicht tue?

    Nein, du darfst die Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte nur abrechnen, wenn du auch tatsächlich dahin gefahren bist. Im Gegenzug musst du auch nur für diese Tage den geldwerten Vorteil versteuern. Alles andere sind Dienstreisen, die dir dein Arbeitgeber bereits längst bezahlt hat.

    Kleine Randanmerkung, wenn du unbedingt etwas zum absetzen suchst: Sollte dein Arbeitgeber dir für die Dienstreisen übrigens keine Verpflegungspauschale zahlen, kannst du diese tatsächlich steuerlich ansetzen.


    Das musst du mir näher erläutern, ich bin nämlich gegenteiliger Ansicht.

    Das Achim Weiss kein Freund von Dienstwagen ist, ist hier ja eigentlich bestens bekannt. Allerdings sind seine Aussagen zu den Kosten nicht falsch, es kommt aber wie immer auf den Betrachtungswinkel an.

    Wenn man sich auch ohne Dienstwagen alle 3 bis 4 Jahre einen Neuwagen kauft, um dem Nachbarn zu zeigen, wie toll man doch ist, dann ist ein Dienstwagen durchaus die günstigere Alternative. Wenn man aber das Auto länger hält und nicht unbedingt in der Oberklasse unterwegs ist, sieht die Rechnung schon anders aus.

    Ich fahre mein Auto (BMW) seit 10 Jahren und bisher hat mich das Auto ca. 63k gekostet. Da ist ein Verkaufserlös noch nicht berücksichtigt, aktuell ca. 8 bis 10k. Der gleiche Wagen hätte mich als Dienstwagen nur an Steuern knapp 60k gekostet, evtl. durch Corona etwas weniger. Allerdings kommt dann ja noch SV drauf.

    Wenn man sich also mit einem Gebrauchtwagen zufrieden gibt, der nicht zur Oberklasse gehört, und diesen auch länger hält, ist der Dienstwagen tatsächlich teurer.


    Als Angestellter im Vertriebsaußendienst fahre ich den von dir zitierten 50.000 € Dienstwagen, habe also 500 € geldwerten Vorteil monatlich zu versteuern. Laut nettolohn.de Firmenwagenrechner „verzichte“ ich auf ca. 240 € Nettolohn pro Monat. Dafür stellt mir mein AG alle drei Jahre einen nagelneuen Wagen vor die Tür, den ich vollumfänglich auch privat nutzen darf.


    Mit diesen 240 € sind für mich alle Kosten gedeckt. Ich muss keine Leasingraten zahlen, keinen Treibstoff, keine Versicherung/Steuer, keine Wartung, keine Reifen, keine Wagenwäschen. Nichts!

    Also, deine Zahlen passen für mich nicht so richtig. Erst recht nicht bei der Annahme, dass man die Wahl zwischen Dienstwagen und zusätzlichem Bruttolohn in Höhe des geldwerten Vorteils hat.

    Der geldwerte Vorteil kostet dich (grob gerechnet mit 42% Grenzsteuersatz und 10,6% für AV/RV, Gehalt über BBG KV) 263 Euro im Monat. Dein Netto vor Dienstwagen/Gehaltserhöhung reduziert sich also um genau diesen Betrag. Wenn du jetzt die 500 Euro zusätzlich brutto bekommst, dann sind das Netto 237 Euro mehr als vorher. Unterm Strich macht das einen Unterschied von, tada, 500 Euro. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung in gleicher Höhe bezahlst du also pro Jahr 6.000 Euro für dein Auto. Und das auch nur, weil du im Außendienst bist. Bei einer festen ersten Arbeitsstätte wären die Kosten noch entsprechend höher (pauschal 15 Euro pro Monat und km zwischen Wohnsitz und 1. Arbeitsstätte).

  • Ich könnte mir vorstellen, daß ich nicht der einzige hier bin, der Deine Kalkulation gern sehen würde.

    Als jahrzehntelanger Außendienstler mit Firmenwagen kann ich diese Kalkulation durchaus nachvollziehen, habe es mir zwar nicht genau durchgerechnet, aber für mich ist das ganze wenigstens das 14.und 15. Monatsgehalt. Wenn ich den privaten Wagen meiner Frau dagegen rechne, mit allen täglichen Kosten und dem Anschaffungspreis, wird es wohl eher noch ein 16. Monatsgehalt. Kommt natürlich darauf an, wie viel man das Fahrzeug privat nutzt.

  • Als jahrzehntelanger Außendienstler mit Firmenwagen kann ich diese Kalkulation durchaus nachvollziehen, habe es mir zwar nicht genau durchgerechnet, aber für mich ist das ganze wenigstens das 14.und 15. Monatsgehalt. Wenn ich den privaten Wagen meiner Frau dagegen rechne, mit allen täglichen Kosten und dem Anschaffungspreis, wird es wohl eher noch ein 16. Monatsgehalt. Kommt natürlich darauf an, wie viel man das Fahrzeug privat nutzt.

    Der Außendienstler ist der Fall, wo die Belastung definitiv am geringsten ist. Trotzdem verweise ich nochmal auf meinen Post.

    Es ist sehr davon abhängig, wogegen man vergleicht. Mir stellt sich da schon die Frage, was für ein Auto deine Frau fährt, wenn dieser teurer ist als dein Dienstwagen. Gerade einfache Gebrauchtwagen, die man dann selber lange fährt, sind in der Regel günstiger als jeder Dienstwagen. Aber klar, wenn man unbedingt alle paar Jahre einen Neuwagen haben will, ist der Dienstwagen definitiv die günstigere Lösung.

    Trotzdem bleibt es dabei, dass ein Dienstwagen mit Bruttolistenpreis von 50k im Jahr 6.000 Euro kostet, wenn die alternative ein erhöhtes Bruttoeinkommen ist.

    Zumal das höhere Bruttogehalt bei einem Fahrzeug mit 50k Bruttolistenpreis dir günstigere Alternative für den AG ist (gerade bei Mitarbeitern mit wenig Dienstreisen).

  • Würde gerne hier drauf noch mal aufmerksam machen. Danke vorab! ☺️


    Tatsächlich suche ich den Dienstort nicht wöchentlich auf und fahre in der Regel direkt von zuhause zu den anderen Betriebsstätten. Also habe ich es richtig verstanden, dass ich diese Fahrten nicht vollumfänglich absetzen kann, sondern lediglich die km der einfachen Fahrt, als ob ich zur 1. Tätigkeitsstätte fahren, auch wenn ich dies gar nicht tue?

    Die Mitschreiber haben alles schon erklärt, die einzige Möglichkeit die ich noch sehe, wäre ein Fahrtenbuch, allerdings muss dort jede einzelne Fahrt eingetragen werden und dann kann man Dienst und Privat trennen, in der Regel lohnt sich der riesige Aufwand nicht, wird noch krasser wenn man viel privat fährt.