Hallo zusammen,
ich habe jetzt schon viel recherchiert, jedoch leider keine für mich passende und somit befriedigende Antwort gefunden.
Ich besitze einen Firmenwagen, welchen ich auch privat nutzen kann und habe als Angestellter auch eine 1. Tätigkeitsstätte. Ich bin jedoch auch oft an verschiedenen anderen Arbeitsorten. Als fiktives Beispiel: 1. Tätigkeitsstätte ist in Hannover, ich besuche jedoch auch öfters verschiedene Arbeitsstätten in Bremen und Bielefeld. Bei der 1. Tätigkeitsstätte ist klar, dass ich lediglich die einfache Fahrt absetzen kann, aber wie verhält es sich bei den Arbeitsstätten in Bremen und Bielefeld? Kann ich dort sowohl die Hin- als auch Rückfahrt absetzen oder sogar nichts von beidem?
Vielen Dank vorab und bleibt gesund!
Liebe Grüße
DDayne