Grundsteuerbefreiung für eV bei gepachtetem Grundstück möglich?

  • Hallo,


    wir pachten mit unserem eV (eingetragener Verein) ein Grundstück von Privat.

    Der Grundstückseigentümer muss nach der Neuberechnung der Grundsteuer deutlich mehr bezahlen. Das will er natürlich auf die jährliche Pacht draufrechnen. Was verständlich ist.


    Das Grundstück wird nur von unserem eV genutzt und hat keine weitere Bebauungen oder andere Nutzer.

    Selbst der Grundstückseigentümer nutzt die Fläche nicht.


    Wenn das Grundstück dem eV gehören würde, könnte man eine Grundsteuerbefreiung beantragen. So habe ich es gelesen.


    Wie verhält es sich bei meinem Fall wenn ein eV das Grundstück pachtet von Privat und nur der eV das Grundstück nutzt? Wäre es möglich eine Grundsteuerbefreiung zu bekommen?


    Bevor ich zum Steuerberater oder weitere Beratungsquellen kostenpflichtig in Anspruch nehme, wollte ich hier einmal nachfragen ob jemand von so einem Fall was gehört hat.


    Mit freundlichen Grüßen


    Corvax

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Weil ich mich gerne erstmal vorab informiere und dann die Behörden kontaktiere bzw. kostenpflichtige Beratung in Anspruch nehme.


    Mit welcher Begründung sollte der Eigentümer den Bescheid widersprechen?

    Die Grundlage vom Bescheid ist soweit richtig berechnet. Ärgerlich ist es einfach für den eV das er mehr bezahlen muss und die Mehrkosten dem eV 1zu1 weiterberechnet werden.


    Da der Bescheid richtig berechnet ist, informiere ich mich ab wann eine Grundsteuerbefreiung möglich wäre.


    Wenn ich mit Behörden telefoniere oder ein Termin zum Gespräch habe und ICH was von den Behörden möchte, mag ich es gewisses Hintergrundwissen zu haben. Ich finde es schrecklich mit Behörden zu tun zu haben und nicht vorbereitet zu sein. Da wird man einfach zu schnell abgewimmelt und schaut dann anschließend nach, ob die Behörde es mir richtig erzählt hat. Das kann ich auch im Vorfeld erledigen und es ist eine bessere Diskussion mit den Beamten möglich.