Hallo zusammen und Guten Tag,
vielen Dank für die Aufnahme in diesem Forum
Ich bin Jahrgang 1968, männlich.
Nun zu meinem Problem/Frage:
Mir ist nun nach langem hin und her seitens der DRV die Weiterzahlung der vollen Erwerbsminderungsrente zugesprochen worden.
Diese war befristet bis zum 31.05.2024 bewilligt worden und ich stellte bereits Ende 2023 einen Antrag auf Weiterzahlung.
In der Zeit vom 01.06.2024 bis zum 31.12.2024 erhielt ich im letzten Jahr ALG I.
Nun wird natürlich das ALG I mit der nachträglichen Erwerbsminderungsrente verrechnet, d.h. rückwirkend erhalte ich anstatt ALG I die Rente für das Jahr 2024.
Ich rechne mit dem Nachzahlungs- und Verrechnungsbescheid aber erst in den nächsten Monaten.
Konkret mache ich mir nun Gedanken darüber, ob ich sofort nach dem Erhalt des Verrechnungsbescheides das Finanzamt über die "Umwandlung" von ALG I auf Erwerbsminderungsrente informieren MUSS.
Die Steuererklärung für 2024 haben meine Frau und ich aber schon beim Finanzamt abgegeben.
Die Aussage eines Bekannten, dass ich die Nachzahlung und die Verrechnung mit dem Arbeitslosengeld für das Jahr 2024 erst mit der Steuererklärung für 2025 angeben muss, lässt mich ein bisschen nachdenklich zurück, ich meine doch, dass ich dies sofort dem Finanzamt melden sollte, denn eine Nachzahlung für 2024 bzgl. der Rente an das Finanzamt steht mir doch auf jeden Fall bevor?
Ich bedanke mich jetzt schon für alle Hinweise