Berufsunfähigkeitsversicherung als Freiberufler

  • Guten Tag,


    hier ein paar Fragen an die Experten zu Berufsunfähigkeitsversicherungen und Erwerbsminderung:


    Kurz zu meiner Person:

    Mitte 30, verheiratet, keine Kinder und seit mittlerweile fast zwei Jahren als Freiberufler mit Versicherungspflicht im Versorgungswerk tätig. Davor war ich in Anstellung und habe mehr als 5 Jahre in die DRV eingezahlt.


    Bisherige Absicherung:

    • Versorgungswerk: zahlt lediglich bei voller Erwerbsminderung. Sollte ich weiterhin lediglich den Pflichtbeitrag einzahlen, habe ich ein Anrecht auf BU-Rente von 784,65€
    • DRV: aktuell besteht ein monatlicher Anspruch auf 461,09€ Erwerbsminderungsrente. Meines Wissens verfällt dieser aber, sollte ich mehr als 3 Jahre nicht in die DRV einzahlen (was ich aktuell nicht tue).
    • aktuelle BU-Police: monatliche Rente von 1473,26€ (auch bei Teilerwerbsminderung), bei bestimmten Anlässen kann ich den Betrag ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, z.B. bei Eintritt in die Selbstständigkeit, das habe ich leider verschlafen)

    Laut Altersvorsorgeberater ist die monatliche BU-Rente viel zu niedrig, sie sollte laut ihm bei meinem derzeitigen Einkommen bei 3000 € liegen.


    Nun meine Fragen:

    - macht es Sinn die bestehende Police weiterlaufen zu lassen und eine zusätzliche Police abzuschließen oder ist es sinnvoller, eine Police über den gesamten Wunschbetrag abzuschließen und die bestehende zu kündigen (aufgrund einer chronischen Erkrankung (Asthma) u. einiger weiterer kleinerer gesundheitlicher Wehwehchen mache ich mir da etwas Sorgen)

    - ist es sinnvoll, die bestehende Police bei nächster Gelegenheit aufzustocken (eine Möglichkeit wäre in ca. einem Jahr, da dann mein Gehalt über einen Dreijahreszeitraum um 10% höher gewesen sein wird als vor Beginn des Dreijahreszeitraums).


    Mir ist bewusst, dass aufgrund meiner unvollständigen Angaben keine konkreten Ratschläge gegeben werden können. Da ich bei dem Thema vollkommen blank bin, wäre ich für erste grobe Einschätzungen und auch Hinweise auf mögliche Fallstricke dankbar, so dass ich für das Gespräch mit einem/einer VersicherungsmaklerIn gewappnet bin.


    Vielen Dank im Voraus


    Grüße


    Honza

  • Mir ist bewusst, dass aufgrund meiner unvollständigen Angaben keine konkreten Ratschläge gegeben werden können.

    Stimmt. Ohne Kenntnis von Qualität (Gesellschaft, Tarif), Konfiguration (Endalter, Leistungsdynamik, AU Klausel etc.), Kosten (Brutto-/Nettobeitrag) und Details zum aktuellen Gesundheitszustand (= Versicherbarkeit mit neuer Police) ist sinnvoller Rat wirklich schwierig.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • DRV: aktuell besteht ein monatlicher Anspruch auf 461,09€ Erwerbsminderungsrente. Meines Wissens verfällt dieser aber, sollte ich mehr als 3 Jahre nicht in die DRV einzahlen (was ich aktuell nicht tue).

    Hallo.


    Eine Rente wegen Erwerbsminderung hat die besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung, dass in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre an Pflichtbeiträgen gezahlt worden sein müssen.


    Daher entfällt der Versicherungsschutz, wenn seit dem letzten Pflichtbeitrag 2 (!) Jahre vergangen sind.


    Der Zug dürfte daher in Abfahrt begriffen sein.

  • Verstehe nicht ganz was du meinst. Inwiefern schränkt die steuerliche Absetzbarkeit die Absicherung ein?

    Lieber ein gutes Produkt, welches nicht von der Steuer absetzbar ist, als eins schlechtes (und vielleicht noch überteuertes) Produkt, welches von der Steuer absetzbar ist.

    Wenn ich ein gutes Produkt zu günstigen Konditionen gefunden habe und hinterher feststelle, dass es sogar noch steuerlich absetzbar ist, dann kann ich mich darüber freuen. Die Steuer sollte aber immer nur das letzte Kriterium bei einer Entscheidung sein.


    Dr. Schlemann hatte hier auch schon einmal in einem anderen Thread dargelegt, dass sich die Kombiversicherungen BU+Rente mit steuerlicher Absetzbarkeit nur für wenige Ausnahmefälle lohnt, ansonsten aber meist deutlich hinter einer reinen BU zurückliegt. Und (bitte nehmen Sie es nicht persönlich, Herr Dr. Schlemann) theoretisch könnte ihm die tatsächliche Absicherung und/oder Qualität des Produkts egal sein, solange der Kunde unterschreibt und die Provision gut genug ist.

  • Verstehe nicht ganz was du meinst. Inwiefern schränkt die steuerliche Absetzbarkeit die Absicherung ein?

    Bei der BUV geht es um eine existenzielle Absicherung. Daher muss ich ein Produkt finden, dass meine Ansprüchen genügt.


    Erst wenn dieser Schritt abgeschlossen ist, sollte ich mir überlegt, ob sich andere Aspekte des Produktes optimieren lassen.


    Da Basisrenten (Rürup) von der Idee her flexibel sind wie ein Betonklotz (Unkündbarkeit), ist zu hinterfragen, ob diese Variante aus Sicht des Versicherungsnehmers besser ist.


    Steuern sind im Versicherungskontext nicht selten nur ein Verkaufsvehikel.

  • Lieber ein gutes Produkt, welches nicht von der Steuer absetzbar ist, als eins schlechtes (und vielleicht noch überteuertes) Produkt, welches von der Steuer absetzbar ist.

    Wenn ich ein gutes Produkt zu günstigen Konditionen gefunden habe und hinterher feststelle, dass es sogar noch steuerlich absetzbar ist, dann kann ich mich darüber freuen. Die Steuer sollte aber immer nur das letzte Kriterium bei einer Entscheidung sein.

    Kleine Ergänzung: Wenn ich zwei ähnlich gute Produkt habe und eines davon ist steuerlich absetzbar, würde ich dieses wählen.

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  • Dr. Schlemann hatte hier auch schon einmal in einem anderen Thread dargelegt, dass sich die Kombiversicherungen BU+Rente mit steuerlicher Absetzbarkeit nur für wenige Ausnahmefälle lohnt, ansonsten aber meist deutlich hinter einer reinen BU zurückliegt.

    Das "Lohnen" liegt nicht an "Ausnahmefällen", sondern am aktuellen Steuersatz. Liegt das zu versteuernde Einkommen aktuell bzw. in absehbarer Zeit bei rund 60 TEUR (single) bzw. 120 TEUR (verheiratet), dann sollte man die steuerlichen Aspekte einer BUZ genauer beleuchten (lassen), um die im konkreten Fall optimale Variante zu wählen.

    Und (bitte nehmen Sie es nicht persönlich, Herr Dr. Schlemann) theoretisch könnte ihm die tatsächliche Absicherung und/oder Qualität des Produkts egal sein, solange der Kunde unterschreibt und die Provision gut genug ist.

    Theoretisch könnte man als Finanzdienstleister natürlich nach dem Prinzip "nach mir die Sintflut" agieren. Zum einen würde das nicht unseren Werten als Firma und dem Ethos unserer Berater entsprechen. Zum anderen wäre eine solche Einstellung auch kaufmännisch unsinnig. Wir leben ja nicht von "anhauen, umhauen, abhauen", sondern davon, dass unsere Kunden bei uns weitere Lösungen umsetzen, uns aktiv weiterempfehlen, gute Bewertungen schreiben etc. Damit ist gute und kundenorientierte Beratung auch die Grundlage für künftiges Geschäft und weiteres Wachstum.


    Klingt das plausibel? :)

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  • Niemand sollte in eine Bärenfalle greifen, nur weil "steuerfrei" draufsteht.

    Ich würde auch ohne das Schild "steuerfrei" lieber nicht in eine Bärenfalle greifen. ^^

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  • Kleine Ergänzung: Wenn ich zwei ähnlich gute Produkt habe und eines davon ist steuerlich absetzbar, würde ich dieses wählen.

    Da kommt dann mein letzter Satz zu tragen. Die Steuer sollte das letzte Kriterium sein, aber es ist natürlich ein Kriterium.


    Das "Lohnen" liegt nicht an "Ausnahmefällen", sondern am aktuellen Steuersatz. Liegt das zu versteuernde Einkommen aktuell bzw. in absehbarer Zeit bei rund 60 TEUR (single) bzw. 120 TEUR (verheiratet), dann sollte man die steuerlichen Aspekte einer BUZ genauer beleuchten (lassen), um die im konkreten Fall optimale Variante zu wählen.

    Dieses Einkommen ist aber nicht unbedingt der Normalfall. "Ausnahmefall" ist vielleicht zu stark, aber zumindest der Kreis derer, für die es relevant ist, ist doch ziemlich beschränkt.


    Theoretisch könnte man als Finanzdienstleister natürlich nach dem Prinzip "nach mir die Sintflut" agieren. Zum einen würde das nicht unseren Werten als Firma und dem Ethos unserer Berater entsprechen. Zum anderen wäre eine solche Einstellung auch kaufmännisch unsinnig. Wir leben ja nicht von "anhauen, umhauen, abhauen", sondern davon, dass unsere Kunden bei uns weitere Lösungen umsetzen, uns aktiv weiterempfehlen, gute Bewertungen schreiben etc. Damit ist gute und kundenorientierte Beratung auch die Grundlage für künftiges Geschäft und weiteres Wachstum.

    Ich habe Sie bisher in diesem Forum auch als sehr kompetent und kundenorientiert wahrgenommen. Daher hatte ich mich zum einen direkt bei Ihnen quasi entschuldigt ("bitte nehmen Sie es nicht persönlich") und zum anderen versucht, es mit dem Wort "theoretisch" und dem folgenden Konjunktiv ("könnte") die folgende Aussage auf eine abstraktere Ebene zu ziehen. Leider gibt es nämlich unter Ihren Kollegen auch Vertreter der Variante "anhauen, umhauen, abhauen", welche der gesamten Branche einen Bärendienst erweisen.

  • Dieses Einkommen ist aber nicht unbedingt der Normalfall. "Ausnahmefall" ist vielleicht zu stark, aber zumindest der Kreis derer, für die es relevant ist, ist doch ziemlich beschränkt.

    Ich würde sagen "eingeschränkt" - wer diese Option nicht durchdenkt ist aber vielleicht auch "beschränkt". :)

    Ich habe Sie bisher in diesem Forum auch als sehr kompetent und kundenorientiert wahrgenommen. Daher hatte ich mich zum einen direkt bei Ihnen quasi entschuldigt ("bitte nehmen Sie es nicht persönlich") und zum anderen versucht, es mit dem Wort "theoretisch" und dem folgenden Konjunktiv ("könnte") die folgende Aussage auf eine abstraktere Ebene zu ziehen.

    Das haben Sie wirklich sehr nett formuliert. Meine Antwort war deshalb auch gar nicht als "Gegenangriff" gedacht - tut mir leid, wenn das so gewirkt haben sollte. Ich wollte nur betonen, dass man noch nicht mal ein "guter Mensch" sein muss (was ich mich tatsächlich bemühe zu sein), sondern dass es auch aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist, Kunden anständig zu beraten. Zumal wir überwiegend intelligente Kunden beraten - die würden über kurz oder lang merken, wenn man ihnen Unsinn erzählt. :)

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  • Ich würde sagen "eingeschränkt" - wer diese Option nicht durchdenkt ist aber vielleicht auch "beschränkt". :)

    Okay, die Korrektur lasse ich mir gefallen :)


    Das haben Sie wirklich sehr nett formuliert. Meine Antwort war deshalb auch gar nicht als "Gegenangriff" gedacht - tut mir leid, wenn das so gewirkt haben sollte.

    Habe ich so auch gar nicht aufgefasst. Also alles gut.

    Ich würde mich nur freuen, wenn mehr Makler (egal ob Versicherung oder Finanzen) diese kaufmännische Einsicht hätten und entsprechend agieren.

  • Stimmt. Ohne Kenntnis von Qualität (Gesellschaft, Tarif), Konfiguration (Endalter, Leistungsdynamik, AU Klausel etc.), Kosten (Brutto-/Nettobeitrag) und Details zum aktuellen Gesundheitszustand (= Versicherbarkeit mit neuer Police) ist sinnvoller Rat wirklich schwierig.


    Dann versuche ich mal, das hier etwas weiter auszuführen:

    Allianz - Berufsunfähigkeit Plus (E356 mit Abänderung SBV 7, versicherungsmathematische Hinweise E809), Endalter 63J, dynamischer Zuwachs von Leistung und Beitrag von 3% p.a., keine AU-Klausel, monatliche Kosten: 56,52€ brutto und 47,25€ netto, aktuelle monatliche Garantierente 1473,62€.

    Infos zum Gesundheitszustand: Asthma bronchiale, Allergien (Pollen, Hausstaub, Penicillin) , Fructoseintoleranz, KH-Aufenthalt in den letzten 10 Jahren: 2022 4 Tage vollstationär (Aryödem, Zungengrundtonsillitis).

    • aktuelle BU-Police: monatliche Rente von 1473,26€ (auch bei Teilerwerbsminderung), bei bestimmten Anlässen kann ich den Betrag ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, z.B. bei Eintritt in die Selbstständigkeit, das habe ich leider verschlafen)

    Laut Altersvorsorgeberater ist die monatliche BU-Rente viel zu niedrig, sie sollte laut ihm bei meinem derzeitigen Einkommen bei 3000 € liegen.


    Nun meine Fragen:

    - macht es Sinn die bestehende Police weiterlaufen zu lassen und eine zusätzliche Police abzuschließen oder ist es sinnvoller, eine Police über den gesamten Wunschbetrag abzuschließen und die bestehende zu kündigen (aufgrund einer chronischen Erkrankung (Asthma) u. einiger weiterer kleinerer gesundheitlicher Wehwehchen mache ich mir da etwas Sorgen)

    - ist es sinnvoll, die bestehende Police bei nächster Gelegenheit aufzustocken (eine Möglichkeit wäre in ca. einem Jahr, da dann mein Gehalt über einen Dreijahreszeitraum um 10% höher gewesen sein wird als vor Beginn des Dreijahreszeitraums).

    Grundsätzlich macht es Sinn, die bestehende BU-Police weiterlaufen zu lassen. So jung und gesund wie beim damaligen Abschluss wirst Du nicht mehr und bei einer Kündigung sind die eingezahlten Beiträge inkl. der Altersrückstellungen verloren.


    Außerdem ist für jede neue BU-Versicherung wieder eine Risikoprüfung fällig und jeder Fehler kann den Versicherungsschutz erneut gefährden, der jetzt evtl. schon bestandsfest ist.


    Um den Versicherungsschutz zu erhöhen, würde ich daher zunächst die Erhöhungsmöglichkeit der aktuellen Versicherung um 10% ergreifen - da ohne Risikoprüfung möglich.


    Daneben könntest Du überlegen, die Einzahlungen ins Versorgungswerk evtl. zu erhöhen.


    Darüber hinaus könntest Du für die dann noch verbleibende Lücke versuchen, eine zweite BU-Versicherung zu beantragen (ggf. bei einem anderen Versicherer). Dazu solltest Du mit einem spezialisierten Makler zunächst anonyme Voranfragen stellen lassen, um zu sehen, zu welchen Bedingungen Du bei welchen Versicherern heute noch versicherbar wärest.


    Bei dem Abschluss der 2. BU-Versicherung würde ich mich alleine nach den angebotenen Bedingungen richten und jede Vermischung der Risikovorsorge mit anderen Produkten wie „Altersvorsorge“ (= reiner Sparvorgang) vermeiden.


    Jedem angeblichen „Steuervorteil“ einer solchen Vermischung mit zB einer Rürup-Rente stehen viele handfeste Nachteile gegenüber: zum einen wird die BU-Rente dann voll versteuert und ist viel weniger wert. Zum anderen sind Rürup-Renten auch völlig unflexibel.

  • Allianz - Berufsunfähigkeit Plus (E356 mit Abänderung SBV 7, versicherungsmathematische Hinweise E809), Endalter 63J, dynamischer Zuwachs von Leistung und Beitrag von 3% p.a., keine AU-Klausel, monatliche Kosten: 56,52€ brutto und 47,25€ netto, aktuelle monatliche Garantierente 1473,62€.

    Kurze Schnelldiagnose:

    • Bedingungsqualität: medium
    • Konfiguration mau: Endalter 63 = viel zu kurz, keine Leistungsdynamik
    • Preis-/Leistungsverhältnis: solala

    Gesundheit: Bei Neuabschluss vermutlich Leistungsausschluss für entzündliche Atemwegserkrankungen (Asthma). Halte ich für akzeptabel, sofern Sie bei Ihrer Tätigkeit kein erhöhtes Risiko sehen, deshalb berufsunfähig zu werden.


    Da würde ich parallel schon auch über eine grundlegende Neuaufstellung nachdenken.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.