Hallo,
bei der Beantragung von Wohngeld wird geprüft, ob erhebliches Vermögen vorhanden ist. Dabei gelten Freigrenzen für verwertbares Vermögen von: 60.000 € für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und 30.000 € für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied.
Für eine vierköpfige Familie wären das insgesamt 150.000 €. Wenn der Haushalt nun 160.000 € an Vermögen besäße, bestünde kein Anspruch auf Wohngeld. Nicht zum Vermögen zählt allerdings Vermögen für die Altersvorsorge. Voraussetzung ist aber, dass eine vorzeitige Auszahlung aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ausgeschlossen ist und dass dieses Vermögen vor Eintritt in den Ruhestand nicht verwertet werden können.
Wenn also nun der Haushalt ~20.000 € so anlegt, dass kein Zugriff vor dem Ruhestand möglich ist, bestünde Anspruch auf Wohngeld, richtig? Was wären denn empfehlenswerte Altersvorsorgeanlagen, die dieses Kriterium erfüllen? Gibt es da auch ETF-basierte Anlageformen, wo der Zugriff vor Eintritt des Ruhestands ausgeschlossen werden kann?
Über Informationen und Hintergründe dazu, würde ich mich sehr freuen!