Hallo,
wie ist ein E-Auto mit einem Bruttolistenpreis von 65.700 EUR bei der Lohnabrechnung zu versteuern?
Erstzulassung bei einem anderen Unternehmen: 2023
Beginn Leasingvertrag im Unternehmen: 10.12.2024
Übergabe an den Arbeitnehmer: 1.1.2025
Unser Lohnprogramm rechnet mit 0,5% ab und weicht nicht davon ab. Die behaupten die Erstzulassung sei 2023 und somit 0,5%.
Auszug aus §6 ESTG Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 3:
…bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 70 000 Euro beträgt, oder…
Danke für die Unterstützung!
VG Goldfischerl